Der Verein filmothek der jugend nrw hat den Handyfilm-Wettbewerb "MobilStreifen" ausgelobt: Einzelpersonen, Gruppen oder Schulklassen sind eingeladen, einen Handyfilm mit einer maximalen Filmlänge von zwei Minuten einzureichen. Wichtig ist, dass die Teilnehmer nicht älter als 25 Jahre alt sind. Außerdem dürfen die Wettbewerbsbeiträge nicht mit Rechten Dritter belastet sein. Das heißt: Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild müssen eingehalten werden.
In der Praxis bedeutet die Einhaltung dieser Rechte folgendes:
- Kein Verstoß gegen Gesetze oder die Rechte Dritter
Es dürfen keine Inhalte eingereicht werden, die Unwahrheiten, extremistische Aussagen, Verleumdungen oder Diskriminierungen enthalten.
- Recht am eigenen Bild
Wenn in dem eingereichten Video eine Person zu sehen ist, dann muss die Person vorher gefragt werden. Sie muss einverstanden sein, dass das Video für den Wettbewerb eingereicht wird.
- Urheberrecht
Bei der Verwendung von Musik, Bildern und Fotos müssen die Teilnehmer bestätigen, dass sie alle Rechte daran besitzen. Auch muss vor einer Nutzung von Texten oder Bildern, die von Dritten erstellt wurden, die Zustimmung der Urheber eingeholt werden.
Weitere Informationen zur den Teilnahmebedingungen bietet ein Dokument zum "Handyfilm-Wettbewerb" 2010. Der Einsendeschluss für alle Teilnehmenden ist der 30. Oktober 2010. Die eingereichten Filme werden auf der Webeseite von filmothek der jugend nrw e.V. veröffentlich und zum Download bereit gestellt.