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Alles geklärt? Medienproduktion und Recht

von Markus Beckedahl, Gabriel Braun, Lüder Castringius, Maja Classen, Milena Fessmann u.a.
Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb), Berlin, 2.000 Stück (2010)


Buchtitel: Alles geklärt? Medienproduktion und Recht

Die Broschüre "Alles geklärt? Medienproduktion und Recht" wurde von der Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) veröffentlicht. Die Auroren sind Markus Beckedahl, Gabriel Braun, Lüder Castringius, Maja Classen, Milena Fessmann, Torsten Groß, Hagen Liebing und Jim Rakete. Die Handreichung gibt wertvolle Tipps für das Publizieren im Netz und möchte Nutzer dabei unterstützen, medienkompetent und aktiv an der digitalen Welt teilzunehmen. Inhaltlich wird gezeigt, welche rechtlichen Aspekte bei der Medienproduktion beachtet werden müssen.

Zunächst werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der wichtigsten Gesetze vorgestellt: Dazu gehören das Urheberrecht, das Nutzungsrecht, das Persönlichkeitsrecht, das Hausrecht, das Geschmacksmusterrecht und das Markenrecht. Das Hausrecht ist beispielsweise für Film- oder Fotoaufnahmen relevant. Der Inhaber des Hausrechts kann darüber bestimmen, welche Personen seine Räumlichkeiten nutzen. Daher muss vom Inhaber auch eine Drehgenehmigung beziehungsweise Aufnahmeerlaubnis eingeholt werden. Inhaber des Hausrechts können Eigentümer oder Mieter sein.

Auch das Markenrecht gilt es bei der Medienproduktion zu beachten. Die Inhaber des Markenrechts können Personen oder Firmen sein. Der Inhaber kann die geschützte Marke in dem Bereich, für den die Marke angemeldet ist, exklusiv nutzen. Zudem darf der Inhaber bestimmen, wann seine Marke abgebildet werden darf. Internetnutzer sollten bei der Produktion von Medienformen beachten, dass bei der Gestaltung einer Marke keine Darstellungen benutzt werden, die anderen Marken ähnlich sind.

Das Booklet "Alles geklärt? Medienproduktion und Recht" stellt auch Informationen von Medienprofis für den Einsatz von Musik, Texten, Fotos, Videos und Grafiken vor: Milena Fessmann (Cinesong GbR) beschreibt, welche Rechte beim Einsatz fremder Musik, beispielsweise für Videos oder Webseiten, gelten. Torsten Groß (Redakteur der Zeitschrift Rolling Stone) und Hagen Liebing (Redakteur beim tip Berlin) klären darüber auf, wie Nutzer mit Zitaten in Texten umgehen oder einen Artikel aus einer Zeitung nachdrucken lassen können.

Der Fotograf Jim Rakete verdeutlicht, wie man Fotos, die man von einem Freund erhält oder von einer Agentur kaufen möchte, verwenden kann. Der Rechtsanwalt Lüder Castringius ergänzt dazu, was alles bei der Nutzung von Fotos beachtet werden muss, wenn darauf Menschen zu sehen sind. Die Regisseurin Maja Claasen macht darauf aufmerksam, was Medienproduzenten beachten müssen, wenn sie an einem fremden Ort drehen oder Statements von Interviewpartnern veröffentlichen wollen. Der Grafiker Gabriel Braun gibt Hilfestellung, wie Webseitenbetreiber besondere Schriftarten oder Zeichnungen verwenden können.

Jedes Kapitel bietet zusammenfassend einen "Rechte-Check" an. Dort kann nachgelesen werden, bei wem die einzelnen Rechte, die beachtet werden müssen, liegen. Für offene Fragen nennt die Broschüre weitere Informationsquellen, dazu gehören unter anderem www.klicksafe.de, www.bpb.de und www.irights.info.

Das Booklet "Alles geklärt? Medienproduktion & Recht" ist kostenlos auf der Webseite der Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb) erhältlich.

Im Angebot der SDC seit 22.12.10 (yze)

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Themenbereiche:
Medienkompetenz, Mediennutzung allgemein, Medienpädagogische Konzepte




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