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Bedeutung und Nutzung von IKT und E-Government-Lösungen in Brandenburger Unternehmen
von: GLOBIS GmbH, Auftraggeber: Ministerium für Wirtschaft, Brandenburg vom 04.06.05

Informations- und Kommunikations-Technik (IKT) können einen
entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen leisten, allerdings stellt der Einsatz der neuesten IuK Techniken viele Unternehmen vor große Herausforderungen. In einer Vielzahl von Unternehmen breitet
sich daher die Nutzung von IKT nur sehr langsam aus, was nachteilig für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen ist.
Die Wirtschaftspolitik will dieser Entwicklung entgegenwirken und Unternehmen im Wettbewerb zu stärken. In diesem Kontext erfüllt die vorliegende Studie das Ziel Informationen und Daten für eine effizientere Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik und -förderung des Landes Brandenburg bereitzustellen. Die Studie wurde im Auftrag des
Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg und dem Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg durchgeführt von der IT- und Managementberatung
GLOBIS Berlin durchgeführt.
Im Rahmen einer Umfrage wurden 540 Brandenburger Unternehmen
zumeist schriftlich mittels eines umfangreichen Fragebogens zum Einsatz von IuK-Techniken befragt.
Ca. 80 Prozent der befragten Unternehmen messen der IKT eine größere Bedeutung bei, ca. 75 Prozent haben zumindest in Teilbereichen eine IKT-Strategie und ca. 70 Prozent betrachten sich relativ zur Branche als gleichwertig oder fortschrittlich. Bzgl. der Infrastruktur in Form vorhandener Computer, Internetzugänge und Firmennetze ist kein Nachholbedarf bei der breiten Masse zu erkennen.
Zahlreiche Hemmnisse für den Einsatz von IuK-Techniken werden angeführt, angeführt von dem Argument der zu hohen Kosten - absolut und im Vergleich zum erwarteten Erfolg -, und dass oftmals die eigene Produkte und Dienstleistungen als ungeeignet für den Vertrieb über das Internet gesehen werden, und zwar unabhängig von der Branche. Weitere häufig genannte Hemmnisse waren Sicherheitsbedenken und fehlende Breitbandzugänge.
Insgesamt überwiegt der Einsatz einfacher IKT-Anwendungen. So wird z.B. die Anwendung E-Mail von 88 % der befragten Unternehmen eingesetzt.
Weitere Anwendungen:
- allgemeine Büroanwendungen (83 %),
- Internetrecherchen (81 %),
- Online-Banking (70 %)
- die eigene Internetseite (65 %).
26 Prozent der Unternehmen planen die Einführung von Internettelefonie.
Im Bereich E-Government wünschen sich die Unternehmen vor allem die Bereitstellung von Informationen, wie einen umfassenden Behördenführer oder ein Formular-Center, die Möglichkeit zur E-Mail-Kommunikation mit Behörden, transaktionsbasierte Anwendungen wie die Online-Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der Steuererklärung, ein Online-Antrag des Mahnbescheids sowie die Abwicklung des Personalwesens.
Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass die Nutzung von
IKT in Brandenburger Unternehmen im Vergleich zum deutschen
Durchschnitt weniger ausgeprägt ist. Diese Interpretation wird jedoch eingeschränkt, da andere Studien mehrheitlich größere als kleinere Unternehmen ansprechen.
Die Studie schlägt auf Basis der erhobenen Daten Handlungsfelder für die Wirtschaftspolitik vor wie z.B. Abbau von Hemmnissen, Förderung spezifischer IKT-Anwendungen, Demonstrationen des Mehrwerts und Bekanntmachung und Zugänglichkeit der Anwendungen.
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(pdf, 1.379 MB)
Im Angebot der SDC seit 03.08.05 (jch)
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- Wirtschaftspolitik, Ländliche Regionen, Ökonomische Entwicklung / Wirtschaftlichkeit, Technische Unterstützung, E-Commerce
Declaration on human rights in the Information Society - CM(2005)56 final
von: Europarat
Quelle: PM Europarat vom 13.05.05
Die "Declaration of the Committee of Ministers on human rights and the rule of law in the Information Society" soll die Normen für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Informationsgesellschaft für Mobiltelefone, Internet und Computerkommunikation festlegen. Sie wurde vom
Europarat in Straßburg verabschiedet und auf dem Warschauer Europaratsgipfel am 16./17. Mai 2005 bekannt gegeben.
Die Erklärung ist ein erster internationaler Versuch, in dieser Angelegenheit ein Rahmenwerk aufzustellen. Die Prinzipien der Menschenrechtskonvention des Europarates werden darin dem Internetzeitalter angepasst.
Die Erklärung greift Themen um staatliche und private Zensur, Schutz privater Informationen und Daten, Medien-Ethik, IT und Demokratie sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit im Cyberspace auf.
Die Deklaration wird der Beitrag des Europarats zur Tunis-Phase des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft vom 16.-18. November 2005 sein.
"Declaration on human rights in the Information Society - CM(2005)56 final" herunterladen
(pdf, 0.154 MB)
Mehr Infos finden Sie unter:
http://www.coe.int/t/cm/Home_en.asp
Im Angebot der SDC seit 03.06.05 (jch)
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Themenbereiche:
- Bürgerrechte, Informationsfreiheit, Datenschutz, Zensur von Inhalten, Internetpolitik, Mediennutzung allgemein, Aktivitäten der EU-Organe
Bürgernähe via Internet - Websiteranking deutscher Politiker
vom 20.09.04
politik&kommunikation hat in diesem Jahr erneut die Webseiten aller Landtagsabgeordneten untersucht. Die Studie zeigt auf, welche Potenziale genutzt wurden und welche ungenutzt blieben. Wie sieht die Internetpräsenz der einzelnen Landespolitiker aus? Nutzen sie die Potenziale, die ihnen das Medium bietet? Wie sich die Ergebnisse im Einzelnen zusammensetzen, welche Partei im Internet am meisten überzeugen kann und welcher Politiker bundesweit die Nase vorn hat, erfahren Sie hier im Download des bundesweiten Vergleichs.
Auf der Website von politik&kommunikation stehen außerdem die Auswertungen zu den einzelnen Bundesländern zum Download zur Verfügung.
"Bürgernähe via Internet - Websiteranking deutscher Politiker" herunterladen
(pdf, 0.085 MB)
Mehr Infos finden Sie unter:
http://www.politikagenda.de/magazin/
Im Angebot der SDC seit 20.09.04
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- E-Government, Mediennutzung allgemein
Info-Broschüre: Informationsfreiheit für Bayern
von: Dr. Heike Mayer
Quelle: Mehr Demokratie e.V.; Transparency International; Humanistische Union - Juli 2004 vom 07.04.05

Mehr Transparenz in Bayern!
Aufruf zu einem Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern
Die Broschüre informiert übersichtlich über die Bedeutung eines Akteneinsichtsrechts und über die Notwendigkeit für ein Informationsfreiheitsgesetz auf der Bundes- und auf der Landesebene. Sie fordert freien Zugang zu Behördenakten für Bürgerinnen und Bürger. Die Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern wurde von folgenden Organisationen ins Leben gerufen: Mehr Demokratie e.V.; Transparency International (TI), Deutsches Chapter e.V.;
Humanistische Union e.V. Landesverband Bayern.
Informationsfreiheit gibt es in 50 Ländern der Welt, wobei Schweden auf die längste - seit dem 18. Jahrhundert bestehende - Tradition zurückblickt. In den USA trat der 'Freedom of Information Act' 1967 in Kraft, gefolgt von Informationsfreiheitsgesetzen in zahlreichen Ländern in Europa und der Welt.
In Deutschland existiert ein solches Gesetz bislang nicht auf Bundesebene, sondern es gibt lediglich Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene in
Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, Akten aus den Landes- und Kommunalbehörden einzusehen.
In der EU bildet Deutschland zusammen mit Luxemburg das Schlusslicht bezüglich eines gesetzlich garantierten Akteneinsichtsrechts.
Mehr Demokratie e.V.
Transparency International (TI), Deutsches Chapter e.V.
Humanistische Union e.V. Landesverband Bayern
"Info-Broschüre: Informationsfreiheit für Bayern" herunterladen
(pdf, 0.366 MB)
Im Angebot der SDC seit 07.04.05 (jch)
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- Informationsfreiheit, Bürgerbeteiligung, E-Government
Neue Medien und Bürgerorientierung @ 2004
von: Dr. Thomas Hart, Dr. Frank Pflüger (Hrsg.), Bertelsmann Stiftung
Quelle: Bertelsmann Stifung vom 06.09.04
In der Studie "Neue Medien und Bürgerorientierung @ 2004" befassen sich die Bertelsmann Stiftung und die RWTH Aachen gemeinsam mit der Frage, wie es um die Umsetzung der E-Democracy-Versprechungen der vergangenen Jahre bestellt ist. Im gesamten deutschsprachigen Raum wurden innovative Projekte unter die Lupe genommen, die eine unmittelbarere Beteiligung der Bürger an öffentlichen Entscheidungen zum Ziel hatten. Ob als direktere Form der Online-Mitwirkung, oder weniger direkt als Möglichkeit, Lob oder Unmut online abzuladen - zahlreiche Initiativen wurden gefunden, die sich mit den neuen Möglichkeiten des Informationszeitalters befassen.
Ergebnis: Es gibt mehr nachvollziehbare Gründe für das Scheitern als überzeugende Beispiele für das Gelingen der Online-Bürgerbeteiligung. Zu häufig sind die Projekte Anhängsel einer E-Administration-Strategie, ohne systematisch mit den politischen und administrativen Prozessen verknüpft zu sein. Zu häufig ist es auch das Engagement weniger Enthusiasten, von dem der Erfolg der Projekte abhängt. Zu selten wird auch im Vorfeld eines innovativen Projektes abgeklärt, welche Erfahrungen andere Institutionen bereits mit ähnlichen Bemühungen gemacht hatten. Und vielleicht am
wichtigsten: Zu regelmäßig ist zu Beginn des "Abenteuers Online" aus Sicht der Gesamt-Körperschaft nicht entschieden, welche Art und Intensität der Bürgerbeteiligung man eigentlich möchte.
"Neue Medien und Bürgerorientierung @ 2004" herunterladen
(pdf, 1.503 MB)
Mehr Infos finden Sie unter:
http://www.begix.de
Im Angebot der SDC seit 07.09.04
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- Bürgerbeteiligung, E-Government, Mediennutzung allgemein
eEurope 2005 - Online-Verfügbarkeit der Dienstleistungen der öffentlichen Hand
von: Capgemini
Quelle: PM - 8. März 2005 vom 14.03.05

Die Studie zur 'Online-Verfügbarkeit der Dienstleistungen der öffentlichen Hand' wird jährlich von der Management- und IT-Beratung Capgemini im Auftrag der EU Kommission durchgeführt. Untersucht werden 20 von der EU definierte Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen, die über insgesamt rund 14.000 einzelne Stellen angeboten werden. Die aktuellen Daten stammen vom Oktober 2004.
In den 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Schweiz sind nun 40 Prozent der untersuchten grundlegenden behördlichen Dienstleistungsangebote vollständig online verfügbar. Insgesamt beträgt der Online-Umsetzungsgrad über alle Dienste hinweg 65 Prozent. Ohne die zehn neuen EU-Länder liegt der Anteil der vollständig online verfügbaren Dienste bei 46 Prozent, was einer Zunahme von vier Prozentpunkten gegenüber der letzten Untersuchung ein Jahr zuvor entspricht. Beim Umsetzungsgrad erreichen die 18 Länder der vorherigen Studie einen Fortschritt von sechs Prozentpunkten von 66 auf 72 Prozent (Werte der zehn Beitrittsländer: 29 Prozent vollständig online verfügbar; 53 Prozent Umsetzungsgrad - keine Vergleichsdaten zu den Vorjahren).
Online-Umsetzungsgrad in Deutschland hat sich um 14 Prozentpunkte verbessert
Deutschland kann beim Messindikator 'Online-Umsetzungsgrad' mit einem Plus von 14 Prozentpunkten (von 52 auf 66 Prozent) mit den größten Sprung innerhalb eines Jahres verzeichnen. Island führt hierbei mit einem Plus von 20 Prozentpunkten, während Italien und Großbritannien um 13 Prozentpunkte zulegten. Mit dem Zuwachs liegt Deutschland nun fast exakt auf dem Mittelwert aller 28 Länder, bleibt aber dennoch nur im hinteren Mittelfeld. An der Spitze liegen Schweden, Österreich, Großbritannien, Irland, Norwegen und Dänemark mit einem Online-Umsetzungsgrad von jeweils mehr als 80 Prozent (Schweden 89 Prozent).
Ganz ähnlich die Reihenfolge beim Anteil der vollständig online-verfügbaren Dienste: Deutschland liegt mit einem überdurchschnittlichen Wert dabei gut im Mittelfeld. Die Spitze besetzt Schweden (74 Prozent) vor Österreich (72 Prozent) und Finnland (67 Prozent).
Dienstleistungen für Unternehmen besser ausgebaut als Angebote für Privatpersonen
Mit einem Wert von 77 Prozent für den Umsetzungsgrad sind die Dienstleistungen, die sich an Unternehmen richten, deutlich besser ausgebaut als Leistungen für Bürger (57 Prozent). Gleiches, wenn auch auf niedrigerem Niveau, gilt für die vollständig online-fähigen Dienste (58 Prozent versus 27 Prozent). Im Zeitablauf hat sich dabei der Abstand bei ungefähr 20 beziehungsweise 30 Prozentpunkten stabilisiert.
Dienste, über die Einnahmen erzielt werden können, sind top
Ein oftmals monetär getriebenes Vorgehen beim e-Government zeigt sich darin, dass die am besten ausgebauten Dienste, Einnahmen generierende Angebote sind. So erzielt der Dienst 'Einkommenssteuer' mit 91 Prozent Umsetzungsgrad über alle 28 Länder hinweg einen Spitzenwert, ähnlich wie 'Zollerklärung' oder auch 'Umsatz' - beziehungsweise 'Körperschaftssteuer'. Am schlechtesten schneiden Serviceangebote rund um Genehmigungen und Konzessionen ab.
Capgemini ist ein renommierter Dienstleister für Management- und IT-Beratung, Technologie sowie Outsourcing mit europäischem Ursprung.
"eEurope 2005 - Online-Verfügbarkeit der Dienstleistungen der öffentlichen Hand" herunterladen
(pdf, 1.861 MB)
Mehr Infos finden Sie unter:
http://www.de.capgemini.com/studien_referenzen/studien/branchen/public _services/
Im Angebot der SDC seit 14.03.05 (jch)
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