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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat am 21. April 2009 den "22. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2007 und 2008" an den Präsidenten des Deutschen Bundestages überreicht. Der Bericht greift aktuelle Themen auf, weißt auf Mängel in der in der Datensicherheit hin und zieht Bilanz: Es wird darauf hingewiesen, dass die Transparenz im Hinblick darauf, welche persönlichen Daten eines Einzelnen durch die Komplexität des Internets und anderer Technologien veröffentlich werden, heutzutage erschwert wird. Datenschutzklauseln stiften laut Bericht eher Verwirrung beim Anwender, daher sei es wichtig, die neuen Technologien datenschutzgerecht zu entwickeln.
Der Report nennt Probleme und Entwicklungen des Datenschutzes in den wichtigsten gesellschaftlichen Bereichen. In Bezug auf das Wirtschaftssystem wird beispielsweise auf eine Einstellungsänderung im Hinblick auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung hingewiesen. Dieses Recht impliziert einerseits Freiheit, andererseits jedoch auch eine erhöhte Wachsamkeit im Zuge einer sich rasant entwickelnden Informationsgesellschaft. Diese Selbstverantwortung scheitert jedoch in mancher Hinsicht an der Digitalen Spaltung, daher wird betont, dass der Staat den Bürger schützen müsse.
Im Bereich "Rechtswesen und Innere Verwaltung" wird erläutert, dass der Datenschutz meldepflichtiger Bürger einer Reform bedarf. Zudem weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, darauf hin, dass das Bundesmeldegesetz und die Entwicklung eines zentralen Bundesmelderegisters (BMR) auch unter Einbeziehung neuer Kommunikations- und Informationstechnologien an aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst werden muss. Peter Schaar betont, dass ein Bundesmelderegister mit allen wichtigen Bürgerdaten zu tief in das Datenschutzrecht eines Einzelnen eingreifen würde und dies auch den Datenmissbrauch vorantreiben könne. Zudem dürfe das BMR nicht den Weg für Zusammenführung persönlicher Daten aus unterschiedlichen Quellen ebnen.
Der Bereich "Elektronische Identität" beschäftigt sich mit persönlicher Anonymität, die sich im Hinblick auf Chipkarten, E-Government oder Internetnutzung zunehmend schwieriger gestaltet. Überall hinterlegen Bürger ihre Datenspuren, problematisch daran ist, dass einzelne Daten wiedererkannt und zugeordnet werden könnten. Die Folgen: Der Missbrauch persönlicher Daten hat sich in den letzten Jahren beispielsweise in den Bereichen Kreditkartenbetrug oder Bankbetrug drastisch erhöht. Der Schutz für Identitätsmissbrauch ist daher laut Tätigkeitsbericht unumgänglich, dazu gehört jedoch auch, dass die Bürger bei der Nutzung digitaler Angebote so wenig persönliche Daten wie möglich von sich offenlegen müssen.
Peter Schaar weist daher auf die Dringlichkeit eines modernen Identitätsmanagement hin, das bestimmte Anforderungen einzuhalten hat. Hierzu gehört unter anderem, die zentrale Zusammenführung von Identitätsdaten zu unterbinden und die Offenlegung von Datenpannen. Der vollständige "22. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" steht auch hier zum Download bereit.
Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie hat in der kürzlich veröffentlichen Studie "Privatsphärenschutz in Soziale-Netzwerke-Plattformen" sieben soziale Netze im Bezug auf die jeweiligen Datenschutzmaßnahmen untersucht und dabei zum Teil erhebliche Mängel aufgedeckt.
Auf den internetbasierten Plattformen bilden die Anwender ihre Beziehungen zu anderen Personen ab, wobei die dort verarbeiteten Daten fast ausschließlich personenbezogener Natur sind. Entsprechend hoch ist das Gefährdungspotential, wenn Sicherheitsschwachstellen existieren und Schutzmechanismen fehlen. Die Wissenschaftler prüften unter anderem Aspekte wie die Zugriffskontrolle und ihre Steuerungsmöglichkeit, die Standardkonfiguration sowie Verschlüsselungsmöglichkeiten der Angebote im Internet.
Die Forscher meldeten sich als Nutzer bei myspace, facebook, studiVZ, wer-kennt-wen, lokalisten, XING und LinkedIn an. Dort versuchten sie beispielsweise, von außen auf eingegebene Daten zuzugreifen und konnten mit Hilfe spezieller Suchmaschinen geschützte nicht explizit freigegebene Bilder oder persönliche Daten auslesen. Dies war zum Teil sogar noch nach Löschung der Mitgliedschaft möglich, was große Gefahren birgt, wie z.B. Opfer von einem Phishing- oder Hackerangriff zu werden.
Als Bewertungsgrundlage für alle Tests wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, der spezielle Gefährdungen von Social Network Plattformen beinhaltet. Keine der untersuchten Plattformen konnte alle Ansprüche zur vollsten Zufriedenheit erfüllen, zum Teil raten die Tester sogar von der Nutzung bestimmter Dienstfunktionen ab.
Dieser Test bietet methodisch bedingt keine umfassende Sicherheitsanalyse und liefert keine Aussagen darüber, inwiefern die Dienstbetreiber rechtlichen Datenschutzanforderungen nachkommen. Er kann den Nutzern dieser Angebote jedoch wertvolle Hinweise zur sicheren Anwendung geben und den Dienstanbietern Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.
Die Studie ist unter www.sit.fraunhofer.de downloadbar.