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Die Initiative D21 e.V. hat in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz die Broschüre "Gut zu Wissen! Sicher surfen - sicher handeln" veröffentlicht: Das Ziel ist es, mit praktischen Tipps über die sichere Nutzung von Internet-Diensten aufzuklären. Beim Online-Einkauf sollten Nutzer unter anderem verschiedene Kriterien beachten: Seriöser Eindruck der Webseite, Angaben von Versand- sowie Gesamtkosten und die Einhaltung der Impressumpflicht. Seriöse Webseiten zeichnen sich unter anderem durch ein Gütesiegel aus. Findige Betrüger fälschen manchmal ein solches Siegel. Daher werden die vier gültigen Siegel, mit denen Internet-Shops in Deutschland zertifiziert werden können, vorgestellt. Diese sind s@fer shopping, Trusted Shops, das Datenschutz-Gütesiegel ips und EHI Geprüfter Online-Shop.
Die aktuelle Publikation stellt drei Verfahren vor, mit deren Hilfe persönliche Daten oder Vorlieben von Nutzern gesammelt werden: Cookies dienen dazu, den Nutzer zu identifizieren und ihm bei einer Wiederkehr auf dem Portal bestimmte Waren anzubieten. In diesem Fall haben Cookies Daten des Nutzers gespeichert und die Datenbank des Webauftritts konnte seine Vorlieben identifizieren. Bei einer Webanalyse wird vom Anbieter ein Cookie auf den Browser des Nutzers gesetzt, um seinen Weg im Netz zu verfolgen. Webumfragen (auch "Behavioral Targeting" genannt) dienen außerdem dazu, persönliche Informationen des Nutzers zu erhalten und das Surfverhalten des Nutzers zu analysieren. Nutzer sollten daher bei jeder Beendigung der Internetsitzung die Cookies im Browser löschen. Alternativ können auch Cookies von bestimmten Anbietern gesperrt oder gelöscht werden.
Ein weiteres Sicherheitsproblem im Internet ist Identitätsdiebstahl: In diesem Fall gibt ein Nutzer vor, eine andere Person zu sein und nutzt den Schutz der Anonymität aus, um in dessen Namen Waren oder Dienstleistungen zu bestellen. Identitätsdiebstahl dient auch dazu, in die Rolle eines Anderen zu schlüpfen und dann ungestraft Nutzer zu beleidigen und zu beschämen. Die Weitergabe persönlicher Informationen, insbesondere Hobbies und Namen guter Freunde, sollte sehr sorgfältig überlegt werden. Ein weiteres Problem ist das Phishing, der Kunstbegriff setzt sich aus den Wörtern "Password" und "fishing" (Fischen) zusammen. Geldinstitute und seriöse Wirtschaftsunternehmen werden ihre Kunden nicht per E-Mail dazu auffordern, darin angeführte Links von Webseiten anzuklicken und vertrauliche Daten einzugeben. Genau das ist aber oft der Inhalt von Phishing-Mails, die von Betrügern leicht gefälscht werden können. Sind Onliner unsicher, ob sie eine Phishing-Mail erhalten haben, sollten sie mit dem Geschäftspartner in Kontakt treten.
Aktuell wird in den Medien viel über das Thema "Abofallen" berichtet. Dabei versuchen Anbieter den Nutzern einen Vertrag unterzuschieben, obwohl bestimmte Online-Angebote zunächst kostenlos erscheinen. Das Problem: Die tatsächlichen Kosten werden auf der Webseite verschleiert. So werden beispielsweise Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software auf den ersten Blick kostenlos angeboten und der Nutzer soll lediglich seinen Namen und seine Adresse eingeben. Mit der Preisgabe dieser Daten wird dann jedoch ein Abonnement abgeschlossen und bei Nichtzahlung erhalten Nutzer oft Drohbriefe von den Betreibern. Wichtige Indizien für kostenpflichtige Angebote können außerdem sein: Schriftfarben, die sich schlecht vom Hintergrund unterscheiden und ein auffälliger Fließtext am äußersten Rande der Website. Wenn Nutzer in eine Abofalle getappt sind, raten die Experten der Broschüre, in jedem Fall Ruhe zu bewahren und niemals sofort zu bezahlen. Zudem sollten Surfer sich nicht einschüchtern lassen und den Anbieter schriftlich darauf hinweisen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auch sollte der Vertrag vorsorglich widerrufen werden. Weitere Informationen zur Publikation "Gut zu Wissen! Sicher surfen - sicher handeln" entnehmen Sie bitte dem deutschsprachigen Download.
Das Projekt iRights.info ist ein Informationsangebot zum Urheberrecht in der digitalen Welt und hat in Kooperation mit der EU-Initiative klicksafe die Broschüre "Spielregeln im Internet - Durchblicken im Rechtedschungel" veröffentlicht. Das Besondere: Die Publikation ist unter der freien Creative Commons Lizenz veröffentlicht worden und kann bei Angabe der Herausgeber in unveränderter Fassung zu nicht kommerziellen Zwecken öffentlich verbreitet werden.
Der Hintergrund der Publikation: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, Urheber- und Persönlichkeitsrechte können aus Unkenntnis durch das Herunterladen von Dateien verletzt werden. Die Folgen sind Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen. Die Broschüre beleuchtet daher in acht Kapiteln Themen, die sich unter anderem mit Datenschutz in sozialen Netzwerken, Cyber-Mobbing sowie Streaming und Downloading befassen. Ziel ist es, zur sicheren Nutzung des Internet einen wichtigen Beitrag zu leisten.
Das Kapitel "Datenschutz in sozialen Netzwerken - Meine Daten gehören mir" nennt Aspekte, die es zum Schutz der Privatsphäre zu beachten gilt. Im Hinblick auf die Datensparsamkeit sollten sich Nutzer fragen, ob ihnen die Preisgabe der persönlichen Informationen später peinlich oder unangenehm sein könnte. Das Motto "Erst nachdenken, bevor etwas veröffentlicht wird" ist hier ausschlaggebend. Zudem sollte daran gedacht werden, dass auch über soziale Netzwerke Viren oder Spionageprogramme zum Auskundschaften von Passwörtern verbreitet werden können. Nachrichten von einigen so genannten Freunden sollten daher mit Misstrauen behandelt werden.
Zu den Schattenseiten des Internet zählt das Phänomen Cyberbullying, dahinter verbirgt sich das Ausgrenzen, Belästigen und Herabwürdigen anderer Internetnutzer. Das Kapitel "Cyber-Mobbing, Cyberbullying und was man dagegen tun kann" verdeutlicht das Problem: Bei dieser Form des Mobbings können die Täter anonymer bleiben als in der realen Welt, daher sinken die Hemmschwellen im Netz eher. Cyberbullying kann beispielsweise auftreten, wenn Freundschaften zerbrechen oder Konflikte im Arbeitsleben nicht verarbeitet werden. Wenn so ein Fall auftritt, sollten Internetnutzer den Webseitenbetreiber informieren. Juristisch betrachtet können Opfer zivilrechtlich gegen Cyberbullying vorgehen: Maßnahmen sind unter anderem Abmahnungen oder Unterlassungsklagen.
Der Beitrag "Fremde Inhalte auf eigenen Seiten" zeigt, wie schnell es beim Einstellen fremder Fotos oder Texte zu Urheberrechtsproblemen kommen kann. Nutzer sollten wissen, dass es erlaubt ist, einzelne Kopien von fremden Werken zum "privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch" zu machen. Wer diese Inhalte jedoch auf seine Webseite stellt, präsentiert sie einer breiten Öffentlichkeit und das ist kein privater Gebrauch mehr. Nutzer, die bei der Veröffentlichung von fremden Inhalten ganz sicher gehen wollen, sollten Creative Commons Lizenzen nutzen. Die Rechteinhaber legen dabei fest, ob die Werke inhaltlich verändert und für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Die Lizenzen sollten daher genau durchgelesen werden. Eine Fundgrube für lizenzfreie Fotos ist beispielsweise Flickr.com.
Weitere Informationen zur Broschüre "Spielregeln im Internet - Durchblicken im Rechtedschungel" entnehmen Sie bitte dem Download.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat aktuell das Faltblatt "Sicheres Surfen im Internet -so schützen Sie sich!" veröffentlicht. Das Ziel ist es, Nutzer für die Gefahren des Web 2.0 zu sensibilisieren: In sozialen Netzwerken wie Facebook oder bei der Personalisierung von Webseiten besteht die Gefahr, dass private Daten gestohlen oder für illegale Zwecke missbraucht werden.
Bei der Computernutzung in öffentlichen Räumen ist das Sicherheitsrisiko auf Grund möglicher Überwachungssoftware außerdem schlecht einzuschätzen, daher sollten nur wenige private Informationen preisgegeben werden. Zuhause sollten Nutzer darauf achten, nicht auf gefälschte Internetseiten zu gelangen, auf denen Passwörter oder Bankdaten abgefragt werden. Wenn Betrüger versuchen, über gefälschte WWW-Adressen an sensible Daten zu gelangen, wird dieser Vorgang "Phishing" (zusammengesetzt aus den Wörtern "Password" und "Fishing") genannt.
Weitere Informationen zum Thema "Sicheres Surfen im Internet" entnehmen Sie bitte dem Download.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat am 21. April 2009 den "22. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2007 und 2008" an den Präsidenten des Deutschen Bundestages überreicht. Der Bericht greift aktuelle Themen auf, weißt auf Mängel in der in der Datensicherheit hin und zieht Bilanz: Es wird darauf hingewiesen, dass die Transparenz im Hinblick darauf, welche persönlichen Daten eines Einzelnen durch die Komplexität des Internets und anderer Technologien veröffentlich werden, heutzutage erschwert wird. Datenschutzklauseln stiften laut Bericht eher Verwirrung beim Anwender, daher sei es wichtig, die neuen Technologien datenschutzgerecht zu entwickeln.
Der Report nennt Probleme und Entwicklungen des Datenschutzes in den wichtigsten gesellschaftlichen Bereichen. In Bezug auf das Wirtschaftssystem wird beispielsweise auf eine Einstellungsänderung im Hinblick auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung hingewiesen. Dieses Recht impliziert einerseits Freiheit, andererseits jedoch auch eine erhöhte Wachsamkeit im Zuge einer sich rasant entwickelnden Informationsgesellschaft. Diese Selbstverantwortung scheitert jedoch in mancher Hinsicht an der Digitalen Spaltung, daher wird betont, dass der Staat den Bürger schützen müsse.
Im Bereich "Rechtswesen und Innere Verwaltung" wird erläutert, dass der Datenschutz meldepflichtiger Bürger einer Reform bedarf. Zudem weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, darauf hin, dass das Bundesmeldegesetz und die Entwicklung eines zentralen Bundesmelderegisters (BMR) auch unter Einbeziehung neuer Kommunikations- und Informationstechnologien an aktuelle gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst werden muss. Peter Schaar betont, dass ein Bundesmelderegister mit allen wichtigen Bürgerdaten zu tief in das Datenschutzrecht eines Einzelnen eingreifen würde und dies auch den Datenmissbrauch vorantreiben könne. Zudem dürfe das BMR nicht den Weg für Zusammenführung persönlicher Daten aus unterschiedlichen Quellen ebnen.
Der Bereich "Elektronische Identität" beschäftigt sich mit persönlicher Anonymität, die sich im Hinblick auf Chipkarten, E-Government oder Internetnutzung zunehmend schwieriger gestaltet. Überall hinterlegen Bürger ihre Datenspuren, problematisch daran ist, dass einzelne Daten wiedererkannt und zugeordnet werden könnten. Die Folgen: Der Missbrauch persönlicher Daten hat sich in den letzten Jahren beispielsweise in den Bereichen Kreditkartenbetrug oder Bankbetrug drastisch erhöht. Der Schutz für Identitätsmissbrauch ist daher laut Tätigkeitsbericht unumgänglich, dazu gehört jedoch auch, dass die Bürger bei der Nutzung digitaler Angebote so wenig persönliche Daten wie möglich von sich offenlegen müssen.
Peter Schaar weist daher auf die Dringlichkeit eines modernen Identitätsmanagement hin, das bestimmte Anforderungen einzuhalten hat. Hierzu gehört unter anderem, die zentrale Zusammenführung von Identitätsdaten zu unterbinden und die Offenlegung von Datenpannen. Der vollständige "22. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" steht auch hier zum Download bereit.
Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie hat in der kürzlich veröffentlichen Studie "Privatsphärenschutz in Soziale-Netzwerke-Plattformen" sieben soziale Netze im Bezug auf die jeweiligen Datenschutzmaßnahmen untersucht und dabei zum Teil erhebliche Mängel aufgedeckt.
Auf den internetbasierten Plattformen bilden die Anwender ihre Beziehungen zu anderen Personen ab, wobei die dort verarbeiteten Daten fast ausschließlich personenbezogener Natur sind. Entsprechend hoch ist das Gefährdungspotential, wenn Sicherheitsschwachstellen existieren und Schutzmechanismen fehlen. Die Wissenschaftler prüften unter anderem Aspekte wie die Zugriffskontrolle und ihre Steuerungsmöglichkeit, die Standardkonfiguration sowie Verschlüsselungsmöglichkeiten der Angebote im Internet.
Die Forscher meldeten sich als Nutzer bei myspace, facebook, studiVZ, wer-kennt-wen, lokalisten, XING und LinkedIn an. Dort versuchten sie beispielsweise, von außen auf eingegebene Daten zuzugreifen und konnten mit Hilfe spezieller Suchmaschinen geschützte nicht explizit freigegebene Bilder oder persönliche Daten auslesen. Dies war zum Teil sogar noch nach Löschung der Mitgliedschaft möglich, was große Gefahren birgt, wie z.B. Opfer von einem Phishing- oder Hackerangriff zu werden.
Als Bewertungsgrundlage für alle Tests wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, der spezielle Gefährdungen von Social Network Plattformen beinhaltet. Keine der untersuchten Plattformen konnte alle Ansprüche zur vollsten Zufriedenheit erfüllen, zum Teil raten die Tester sogar von der Nutzung bestimmter Dienstfunktionen ab.
Dieser Test bietet methodisch bedingt keine umfassende Sicherheitsanalyse und liefert keine Aussagen darüber, inwiefern die Dienstbetreiber rechtlichen Datenschutzanforderungen nachkommen. Er kann den Nutzern dieser Angebote jedoch wertvolle Hinweise zur sicheren Anwendung geben und den Dienstanbietern Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.
Die Studie ist unter www.sit.fraunhofer.de downloadbar.