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Im Rahmen des Programms zur Investitionsförderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wurde die Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Informationsgesellschaft veröffentlicht. Das BMELV fördert mit der Richtlinie Vorhaben aus Wirtschaft und Wissenschaft, die den Schutz der Privatsphäre im Internet erleichtern und Verbraucher im Netz besser absichern. Die Vorhaben sollten verschiedene Ansprüche erfüllen:
Gefördert werden Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderungen können im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt werden. Die Projektskizzen können bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft über das Portal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/bleinno66 eingereicht werden.
Die Projektskizzen werden unter anderem nach der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers, nach wissenschaftlicher Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens sowie nach der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beurteilt. Für die Umsetzung der Fördermaßnahme ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt worden, der Einsendeschluss für die Projektskizze ist der 16. September 2010.