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Europäische Unternehmen und Bürger profitieren jetzt von besseren Regeln für die Datenverarbeitung außerhalb der EU. Die Europäische Kommission beschloss heute neue Standard-Vertragsklauseln für Unternehmer, die persönliche Daten außerhalb der EU verarbeiten lassen. Sie reagierte damit auf neue Anforderungen aus der Wirtschaft. Die Klauseln sollen den Schutz persönlicher Daten auch dann sicherstellen, wenn Datenverarbeitungsunternehmen außerhalb der EU einige Aufgaben ihrerseits von anderen Unternehmen erledigen lassen. Dies ist nur mit der Zustimmung des Unternehmens in der EU möglich, das die Daten ursprünglich erhoben hat. Auch gelten für das Sub-Unternehmen außerhalb der EU die gleichen strengen Datenschutzregeln wie für den eigentlichen Vertragspartner.
Diese Vertragsklauseln müssen nicht für Länder genutzt werden, deren Datenschutzregeln europäischen Standards entsprechen. Dies sind neben den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EU plus Island, Norwegen und Liechtenstein noch Argentinien, die Schweiz, Kanada, Isle of Man, Jersey und Guernsey). Auch US-Unternehmen, die die US-Datenschutzbestimmungen des amerikanischen Handelsministeriums befolgen, sind ausgenommen.
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