|
![]() |
|
||||
|
Start |
||||||
Das Bundesfamilienministerium und das Nordrhein-Westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales planen laut einer Pressemeldung des Tagesspiegels, anonymisierte Bewerbungen einzuführen. Der Vorteil dabei ist, dass nur die Qualifikation bei der Bewerberauswahl entscheidend ist, nicht aber der persönliche Hintergrund. Die Umsetzung dieser Initiative geht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zurück: Mit dem Inkrafttreten des AGG wurde am 8. August 2006 auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes errichtet. Die Antidiskriminierungsstelle setzt sich für die Einhaltung und Durchsetzung des AGG ein: Das Ziel ist es, Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG setzt vier Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht um. Diese Richtlinien sind:
Das AGG regelt daher die Ansprüche bei Diskriminierungen in den Bereichen Arbeitsleben und Zivilrecht. Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber sich grundsätzlich für das Unterbleiben von Diskriminierungen einsetzen sollen. Arbeitgeber müssen insbesondere bei Stellenausschreibungen das Benachteiligungsverbot beachten: Das AGG gilt beim Zugang zur Erwerbstätigkeit, also im Bewerbungsverfahren, beim Auswahlgespräch und bei den Auswahlkriterien. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes rät, dass Stellenausschreibungen so neutral wie möglich formuliert werden und sich ausschließlich auf die Tätigkeit beziehen. Anforderungen von Fotos, Alters- Geschlechts- und Geburtsortangaben oder Muttersprache sollten nicht erwähnt werden.
Laut des Portals EurActiv beginnt die Bundesregierung im Herbst mit einem Pilotversuch, der das anonymisierte Bewerbungsverfahren erprobt. Teilnehmende Firmen sollen der Kosmetikkonzern L'Oreal und der Konsumgüterhersteller Procter & Gamble sein. Mit dem Pilotversuch soll untersucht werden, ob anonyme Bewerbungen tatsächlich die Chancen für ältere Bewerber, Frauen oder Migranten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen können.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, spricht sich auf seiner Webseite für anonymisierte Bewerbungen aus. Seiner Auffassung nach könnten diese nicht nur die Diskriminierung verhindern, sondern zusätzlich den Datenschutz im Bewerbungsverfahren stärken. Einen weiteren Vorteil sieht Peter Schaar darin, dass auf diese Weise weniger personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Zudem seien anonymisierte Bewerbungen wichtig, um die Recherchen von Arbeitgebern in Sozialen Netzwerken und im Internet einzugrenzen.