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Entgeltantrag "Hybrider Onlinebrief" genehmigt

Kurth: "Viel Potenzial für innovative Produkte"

Die Bundesnetzagentur hat am 23. Februar 2010 die Entgelte für den "Hybriden Onlinebrief" der Deutschen Post AG (DP AG) antragsgemäß genehmigt. Das zur Genehmigung vorgelegt Entgelt von 46 Cent für den Standardbrief umfasst lediglich die reine Beförderungs- und Zustellleistung.

Über das Onlineportal der DP AG wird der Brief des Kunden angenommen, anschließend ausgedruckt, kuvertiert und frankiert sowie schließlich von der Tochter Deutsche Post Com GmbH in die Briefzentren der DP AG zur Beförderung und Zustellung eingeliefert. Die Ersparnis von neun Cent gegenüber dem normalen Standardbrief zu 55 Cent ergibt sich aus der Einlieferung regelmäßig hoher Sendungsmengen durch die Deutsche Post Com GmbH.

Das Gesamtentgelt für den Kunden setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem Entgelt für die elektronische Einlieferung, dem Entgelt für die postvorbereitenden Tätigkeiten - Drucken, Kuvertieren und Frankieren - und dem genehmigungspflichtigen Entgelt für die Beförderung und Zustellung des Briefs.

"Mit der Genehmigung des Entgelts für den Hybriden Onlinebrief fällt bei der Deutschen Post AG der Startschuss für den elektronischen Briefversand. Die Digitalisierung hält auch hier Einzug und wird die schriftliche Kommunikation grundlegend verändern. In diesem Bereich liegt viel Potenzial für innovative Produkte", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei dem Onlinebrief der DP AG wird es zwei Varianten geben. Die erste Variante beinhaltet den vollständig elektronischen Brief, d. h. Einlieferung und Zustellung erfolgen auf elektronischem Weg. Wenn die elektronische Zustellung nicht gewünscht oder nicht möglich ist, kann die Variante "Hybrider Onlinebrief" genutzt werden. Diese verbindet die elektronische Einlieferung mit einer physischen Zustellung des Briefs beim Empfänger.

Mit der Genehmigung der Entgelte will die DP AG den "Hybriden Onlinebrief" zunächst als Betriebsversuch starten. Daran werden Geschäfts- sowie Privatkunden teilnehmen. Im Spätsommer dieses Jahres soll die Dienstleistung allen Verbrauchern angeboten werden.

Quelle:
Pressemitteilung Bundesnetzagentur vom 23.02.10
Datum:
24.2.10
WWW-Link:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/18246.pdf
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Themenbereiche:
Technologiepläne (Entwicklung und Umsetzung), Neue Technologien, Mediennutzung allgemein




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