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Die Deutsche Post AG hat am 14. Juli 2010 ihren Service E-Postbrief gestartet und bietet damit Onlinern die Möglichkeit, sicher mit Versicherungen oder mit Ämtern zu kommunizieren, Bewerbungen abzuschicken oder sogar Verträge direkt online abzuschließen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Nutzer sich über das POSTIDENT-Verfahren mit einem entsprechenden Coupon in einer Postfiliale als künftiger E-Postbrief-Nutzer identifizieren.
Außerdem erhalten Nutzer bei der Anmeldung eine Handy TAN (ein Einmalkennwort, das der Authentifizierung dient), dieses Kennwort muss neben einem Passwort beim Versenden des E-Postbriefes angegeben werden. Zudem wird der E-Postbrief automatisch von der Deutschen Post verschlüsselt. Eine weitere Besonderheit: Wenn der Empfänger noch keinen elektronischen Briefkasten bei der Post besitzt, druckt die Deutsche Post den Brief aus und schickt ihn mit dem Postboten nach Hause.
Die elektronische Zustellung des E-Postbriefes kostet 55 Cent bei einer Größe bis 20 MB. Wenn der E-Postbrief als Standardbrief mit dem Postboten zugestellt wird und bis zu 20 Gramm wiegt (ein bis drei Briefseiten), kostet die Zustellung ebenfalls 55 Cent. Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Empfangsbestätigung, die als E-Postbrief elektronisch zugestellt werden, kosten außerdem 1,60 Euro.
Bei Interesse an dem E-Postbrief können sich Nutzer auf dem Portal der Deutschen Post eine E-Postbrief Adresse einrichten und erhalten einen Registrierungscode, wobei die Anmeldedaten mit den Angaben im Personalausweis identisch sein müssen. Mit dem Erhalt des Registrierungscode ist die Online-Registrierung auf dem Portal möglich, dabei erhalten Nutzer automatisch einen POSTIDENT-Coupon, der zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass in einer Postfiliale vorgelegt werden muss. Die Handy TAN wird schließlich einige Tage später an den Empfänger verschickt.
Die De-Mail ist eine weitere Möglichkeit, elektronische Post sicher zu verschicken und wurde von der Bundesregierung initiiert. Der aktuelle Stand der De-Mail ist laut Bundesministerium des Inneren , dass die Abstimmung mit den Ländern und die Anhörung der Verbände zum De-Mail-Gesetz begonnen haben. Das Ziel der De-Mail ist das rechtsverbindliche und vertrauliche Versenden von Dokumenten und Nachrichten über das Internet, zudem gilt die De-Mail als benutzerfreundlich und einfach zu bedienen. Beteiligte Unternehmen bei der Umsetzung des De-Mail-Konzeptes waren unter anderem die Deutsche Telekom AG und United Internet (WEB.DE, GMX), die unter anderem als zukünftige De-Mail-Provider fungieren werden.
Das De-Mail Projekt ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms E-Government 2.0 des Bundes. Die Sicherheit der De-Mail wird durch ein IT-Rahmen-Sicherheitskonzept gewährleistet, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu verantworten ist. Dieses Konzept beinhaltet das Sicherheits- sowie Zertifizierungskonzept der De-Mail. Da die De-Mail von staatlich zugelassenen De-Mail-Providern betrieben wird, zertifiziert und akkreditiert das BSI die privaten Provider und überprüft die Sicherheit der eingesetzten Produkte sowie die Sicherheit der Prozesse bei den Providern.