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Die Personensuchmaschine 123people.de darf öffentlich im Internet verfügbare und frei zugängliche Bilder zur Personensuche verwenden. Das Hamburger Landgericht wies eine Klage ab, in der die Suchmaschine beschuldigt wurde, das Foto einer Frau unrechtmäßig anzuzeigen, da diese einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hatte.
"Hat der Abgebildete sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt und die Webseite für Suchmaschinen optimiert, ist von einer Einwilligung der Veröffentlichung durch 123people.de auszugehen", argumentierte das Gericht. Das auf 123people.de gezeigte Bild stammte von einer Firmen-Homepage. Dafür hatte die Klägerin einer Veröffentlichung des Bildes zugestimmt.
Das Gericht bezeichnete die Klage als zulässig, aber unbegründet, heißt es in der Erläuterung zum Urteil des Landgerichts Hamburg. Die Abbildung des Fotos bei 123people.de greife zwar in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Allerdings habe es die Klägerin ermöglicht, dass ihr Foto auf der von ihrem Arbeitgeber betriebenen Seite veröffentlicht wird. Diesem Verhalten könne entnommen werden, dass sie mit dem Erscheinen des Fotos in den Ergebnisanzeigen von Suchmaschinen einverstanden sei. Der Entscheid ist ein großer Erfolg für viele Social-Media-Plattformen, Onlinedienste und Suchmaschinenservices und könnte richtungweisend für ähnliche Prozesse in Europa sein.
Zur Erklärung: Mit der 123people.de Onlinepersonensuche kann jeder User Informationen über sich oder andere Menschen, unter anderem auch Fotos, im Internet finden. Die Suchergebnisse stammen aus frei im Internet verfügbaren Datenquellen.