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Sehr geehrter Herr Bubach,
am 23. 2. schrieben Sie den unten stehenden Kommentar in das Gästebuch der Stiftung Digitale Chancen, haben Sie herzlichen Dank für diese Rückmeldung zu unserer Arbeit. Diese möchte ich wie folgt beantworten:
Die Datenbank der öffentlich zugänglichen Internetorte wird von unseren Mitarbeiterinnen gepflegt, die mit jeder der erfassten Einrichtungen ein ausführliches Interview führen, um die Daten zu erfassen. Den vollständigen Eintrag finden Sie, wenn Sie auf den entsprechenden Namen der Einrichtung klicken. Zum Beispiel für die Mercur Spielothek Große Bleiche 17 sieht das dann z. B. so aus. http://www.digitale-chancen.de/content/organizations/index.cfm/key.12127/pw.C2154A7556218E10E2F867CBD2F68805
Aus diesem Eintrag geht deutlich hervor, dass es sich um eine Einrichtung handelt, in der eine Altersbeschränkung ab 18 Jahre für den Zugang besteht.
Unser Bestreben ist es, mit der Datenbank der Internetzugangsorte ein möglichst vollständiges Verzeichnis aller öffentlichen Zugangsmöglichkeiten zum Internet zu bieten. So können Menschen, die nicht oder vorübergehend nicht über einen eigenen Zugang verfügen, sich über diese Orte informieren, wo sie das Internet nutzen und kennen lernen können. Entscheidend ist daher für uns die Qualität und Vollständigkeit der erfassten Daten, so dass jede suchende Person zu dem für sie passenden Ort geleitet wird. Wenn Sie z. B. für Essen eine detaillierte Suche anstoßen nach Orten, die für Kinder und Jugendliche geeignet sind, erhalten Sie eine Liste der Einrichtungen, die für diese Zielgruppe geeignet sind, die Spielotheken sind hier nicht enthalten.
Für einen erwachsenen Menschen können sie aber durchaus ein Ort sein, um Mails abzufragen oder Online-Stellenangebote zu recherchieren, deshalb erfassen wir auch solche Einrichtungen. Wichtig ist für uns, die passende Auskunft zur anfragenden Person, deshalb ist es auch möglich, nach Einrichtungen zu suchen, in denen die Mitarbeitenden neben Deutsch auch andere Sprachen sprechen, oder solche Einrichtungen, die für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind oder andere Einrichtungen, die sich ausdrücklich an ältere Menschen richten.
Zum Stiftungsetat:
Die Stiftung hat keine Grundfinanzierung, sie finanziert ihre Arbeit durch Projektmittel verschiedener Mittelgeber. Dabei sind je nach Zuwendungsgeber die Kosten unterschiedlich detailliert nachzuweisen. Eine projektübergreifende Aufschlüsselung der Stiftungsausgaben kann ich Ihnen leider nicht zugänglich machen. Wir werden durch die Berliner Stiftungsaufsicht kontrolliert und sind zur jährlichen Abgabe eines kameralistischen Berichts verpflichtet. Die in der Datenbank der Internetzugangsorte verzeichneten Einrichtungen werden nicht durch die Stiftung Digitale Chancen finanziert.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Auskünften weitergeholfen zu haben, und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Croll