|
![]() |
|
||||
|
Start |
||||||
Gemeinsam mit der Stiftung Digitale Chancen wird sich die Dienstleistungsgesellschaft für Informatik (DLGI) im Jahr 2006 um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den ECDL-Prüfungszentren bemühen. Gefördert im Microsoft Programm Unlimited Potential sollen im Rahmen des auf mehrere Jahre angelegten Projekts die Prüfungsabläufe des ECDL für verschiedene Behindertengruppen angepasst und die Mitarbeitenden in den bundesweit rund 1.000 Prüfungszentren geschult werden.
In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und AOL Deutschland führt die Stiftung Digitale Chancen im Jahr 2005 bundesweit insgesamt 30 kostenlose Multiplikatorenschulungen durch. Zur Berliner Auftaktveranstaltung begrüßte am 12. September um 9.00 Uhr Staatssekretär Anzinger die Teilnehmenden in den Räumen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Wenn Arbeitnehmer während der Dienstzeit im Internet surfen, kann ihnen die fristlose Entlassung drohen. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 7.7.05 (2 AZR 581/04), ruft die Kampagne "Onlinerechte für Beschäftigte" der Dienstleistungsgewerkschaft verdi auf den Plan. Lesen Sie hier die Stellungnahme.
Wenn Arbeitnehmer während der Dienstzeit im Internet surfen, kann ihnen die fristlose Entlassung drohen. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 7.7.05 (2 AZR 581/04), ruft die Kampagne "Onlinerechte für Beschäftigte" der Dienstleistungsgewerkschaft verdi auf den Plan. Lesen Sie hier die Stellungnahme.
Das Internet entwickelt sich zum zentralen Medium für Personalbeschaffung und Stellenvermittlung. Prognosen zufolge soll in zwei Jahren die Hälfte der Arbeitsvermittlungen über das Internet stattfinden. Verlässliche Informationen über offene Stellenangebote, notwendige Qualifikationen und individuelles Vermittlungspotential spielen für die Arbeitsvermittlung eine entscheidende Rolle.
Mit dem Einzug von E-Mail und Internet in den Arbeitsalltag ergeben sich nach den Worten des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer in der Praxis bisher nicht bekannte Probleme, die elementare Arbeitnehmerrechte berührten. Die Nutzung der neuen Medien am Arbeitsplatz sei in Deutschland bislang jedoch gesetzlich nicht eindeutig geregelt, sagte Sommer, der auch Schirmherr der gewerkschaftlichen Onlinerechte-Kampagne ist.