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Neue Gesetzgebung für öffentliche Beschaffung stimmt mit den Vorkehrungen zur Gleichbehandlung überein Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe
Quelle: European Disability Forum

Das Europäische Parlament stimmte gestern in seiner ersten Lesung über den Vorschlag ab, die EU-Gesetzgebung hinsichtlich der öffentlichen Beschaffungen zu ändern. Das Abstimmungsergebnis markierte einen bedeutenden Sieg für die Integration von Menschen mit Behinderungen und allen anderen diskriminierten Gruppen auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Der wichtigste angenommene Zusatzantrag ist die Einbeziehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für die Arbeitgeber, unter den Kriterien die Wahl des wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots zu bestimmen.



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