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Nicht alles, was Kindern und Jugendlichen in den Medien begegnet, ist für Kinderaugen und -ohren geeignet. Darüber sind sich die meisten Erwachsenen einig. Was allerdings tatsächlich verboten ist und in welchen Fällen die Anbieter Vorsorge treffen müssen, dass die Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind, ist vielen Eltern und Pädagogen nicht im Detail bekannt. Die gesetzliche Grundlage stellt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag vom 1. April 2003 dar, ergänzt durch das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002.
Eine unabhängige Evaluation bescheinigt dem EU-Programm 'Mehr Sicherheit im Internet', welches sich für die sichere Internetnutzung besonders auch durch Kinder einsetzt, große Erfolge bei der Bekämpfung illegaler und schädlicher Online-Inhalte bei gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit. Die Empfehlungen dieser Sachverständigen werden bei der Durchführung des Programms 'Mehr Sicherheit im Internet' von 2007 bis 2008 Berücksichtigung finden. Das aktuelle Programm findet zudem bereits Anwendung als Modell zur sicheren Internetnutzung in anderen Regionen der Welt.
Über die Risiken und Gefahren, aber auch Chancen des multimedialen Alleskönners Handy für Kinder und Jugendliche diskutierten auf Einladung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Experten aus Medienaufsicht, Mobilfunkbranche, Politik und Forschung im Rahmen der 20. MEDIENTAGE MÜNCHEN.
Die Sorge von Eltern, wo ihre Kinder sich aufhalten mit wem sie Kontakt haben, hat mit dem Internet eine neue Dimension bekommen. Immer häufiger sind Kinder in Gefahr, obwohl sie sich im Kinderzimmer aufhalten. Der Computer mit Internetzugang eröffnet neue Chancen, und es ist erforderlich, dass alle Kinder und Jugendlichen Zugang zu diesen Chancen erhalten. Darin waren sich die Teilnehmenden an der Konferenz 'We Want Safer Children Online' einig.
Erste Ergebnisse der im Dezember erscheinenden JIM-Jugendstudie des Medienpädagogogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs) geben Auskunft über die Verbreitung von Handy-Gewaltvideos bei Jugendlichen. Auch allgemeine Daten über die Handynutzung der Jugendlichen wurden erhoben.
Das Bundeskabinett hat am 29.08.06 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen verbessern soll.