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Wenn Arbeitnehmer während der Dienstzeit im Internet surfen, kann ihnen die fristlose Entlassung drohen. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 7.7.05 (2 AZR 581/04), ruft die Kampagne "Onlinerechte für Beschäftigte" der Dienstleistungsgewerkschaft verdi auf den Plan. Lesen Sie hier die Stellungnahme.
Mit dem Einzug von E-Mail und Internet in den Arbeitsalltag ergeben sich nach den Worten des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer in der Praxis bisher nicht bekannte Probleme, die elementare Arbeitnehmerrechte berührten. Die Nutzung der neuen Medien am Arbeitsplatz sei in Deutschland bislang jedoch gesetzlich nicht eindeutig geregelt, sagte Sommer, der auch Schirmherr der gewerkschaftlichen Onlinerechte-Kampagne ist.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält es für dringend erforderlich, den Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich zu verankern. E-mail- und Internetnutzung werden von den Beschäftigten verlangt. Für den elektronischen Handel (E-Commerce) regle die Bundesregierung durch zahlreiche Gesetze die Voraussetzungen, damit Verlässlichkeit und Datensicherheit gewährleistet werden. „Dieser Schutz muss auch für Arbeitnehmerdaten bereitgestellt werden“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer auf einer Fachtagung am Donnerstag in Berlin.
"Kommunikation ändert sich Interessengruppen werden sich verstärkt virtueller organisieren und auf diese Weise gesellschaftlich bzw. politisch relevante Teilöffentlichkeiten bilden." Wenn die Teilnehmer an einer internationalen Delphi-Befragung Recht behalten, wird sich diese These bis zum Jahr 2005 verwirklichen. Dies macht Netzwerkenthusiasten gewiss zuversichtlich. Beruhigt diese Prognose aber auch GewerkschafterInnen, die in herkömmlichen betriebs-, orts- und branchenorientierten Arbeitsformen ihre Berufserfahrung gemacht haben? Was wäre, wenn die Gewerkschaften sich nicht zu jenen Interes
Für die Europäischen Betriebsräten (EBR) steht an oberster Stelle die Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsplattform für die transnationale Arbeit. Dazu zählt in erster Linie das Kennenlernen der kulturellen und rechtlichen Hintergründe sowie der Aufbau von persönlichen Beziehungen. Dazu bedarf es eines Hintergrundwissens über kulturelle und rechtliche Bedingungen der jeweiligen industriellen Beziehungen in den einzelnen Ländern. Eine computergestützte Kommunikation kann dann aufgesetzt werden, wenn sich zwischen den Akteuren eine Basisbeziehung entwickelt hat und ausreichendes Vertrauen zur com
Wollen Belegschaften und Arbeitnehmervertretungen verhindern, dass sie in verflochtenen internationalen Konzernen zum Dumping-Spielball werden, brauchen sie Zusammenarbeit nach solidarischen Spielregeln über System-, Sprach-, und Kulturbarrieren hinweg. Unbedingt brauchen sie dazu Hilfe durch Internationale Gewerkschaftsorganisationen und Technische Kommunikationsmittel, vor allem aber großes, erarbeitetes Vertrauen untereinander und aktive Bereitschaft der konkreten, direkt beteiligten Menschen. Das gilt innerhalb eines fest gefügten Eurobetriebsrats, noch mehr aber in einem globalen Netzwerk