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Das für das Jahr 2007 ausgerufene 'Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle' will Chancengleichheit fördern und das Recht auf Gleichbehandlung bewusst machen.
Nach aktuellen Meinungsumfragen werden Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz benachteiligt. Hierbei handelt es sich nicht nur um ein subjektives Meinungsbild, wie verschiedene Studien der Europäischen Kommission belegen.
In Rheinland-Pfalz trat zum 31.12.2002 das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Auf der Konferenz eGovernment ante Portas am 28. Und 29. 5. 2002 in Bremen war einer der fünf Themenschwerpunkte dem barrierefreien Webdesign gewidmet. Barrierefreiheit wird ja in Zukunft für öffentliche Internetseiten des Bundes gemäß dem Bundesgleichstellungsgesetz verbindlich vorgeschrieben.
Behinderten und älteren Menschen in der Europäischen Union soll der Zugang und Umgang mit dem Internet erleichtert werden. Eine entsprechende Resolution verabschiedeten die für Telekommunikation zuständigen Minister der Gemeinschaft in Brüssel.
Das Europäische Parlament stimmte gestern in seiner ersten Lesung über den Vorschlag ab, die EU-Gesetzgebung hinsichtlich der öffentlichen Beschaffungen zu ändern. Das Abstimmungsergebnis markierte einen bedeutenden Sieg für die Integration von Menschen mit Behinderungen und allen anderen diskriminierten Gruppen auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Der wichtigste angenommene Zusatzantrag ist die Einbeziehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für die Arbeitgeber, unter den Kriterien die Wahl des wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebots zu bestimmen.