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Kontrolle am Arbeitsplatz: Gewerkschaften fordern klare Regeln für Internetnutzung

Quelle: PM Onlinerechte für Beschäftigte vom 07.07.05

Wenn Arbeitnehmer während der Dienstzeit im Internet surfen, kann ihnen die fristlose Entlassung drohen. Ob die Kündigung in einem solchen Fall wirksam ist, hängt von der Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls ab, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Juli 2005 entschieden (wir berichteten mit Bezug auf Heise Online am 7.7.05). Die von der Dienstleistungsgewerkschaft verdi und der IG Metall getragene Informationsstelle "Onlinerechte für Beschäftigte" nimmt im folgenden Text dazu Stellung:

Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts dokumentiert die Notwendigkeit klarer Regeln für die Internetnutzung am Arbeitsplatz', sagte Lothar Schröder vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Immer wieder würden Beschäftigte abgemahnt oder gekündigt, ohne dass im Unternehmen zuvor kommuniziert wurde, dass dies vom Arbeitgeber als Fehlverhalten betrachtet werde. Darüber hinaus wüssten die Beschäftigten vielfach gar nicht, dass sie rund um die Uhr kontrolliert werden. Denn immer mehr Beschäftigte werden von ihrem Arbeitgeber bespitzelt. Dabei werden zum Teil auch Gesetze übertreten. Denn eine Rundumüberwachung der Beschäftigten ist rechtlich nicht statthaft', machte Schröder deutlich.

Es müssten klare und eindeutige Regelungen darüber getroffen werden, was erlaubt sei und was nicht. ver.di bestreite die Notwendigkeit von Kontrollmöglichkeiten auf gesetzlich geregelter Basis bei konkretem Missbrauchsverdacht nicht. Aber über entsprechende Kontrollmaßnahmen müsse Klarheit herrschen. Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte müssten bei ihrer Einführung beteiligt und informiert werden. Entsprechend klar definierte Rechte sollten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auch private Internetnutzung ermöglichen. Durch eine so genannte Netiquette könne dem Aufrufen von pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Seiten ein Riegel vorgeschoben werden.

Die ver.di-Kampagne für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz 'Onlinerechte für Beschäftigte' nimmt sich dieser Fragen an. Unter anderem berät ein ver.di-Expertenteam Betriebsräte.


Mehr erfahren Sie unter:
http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/more/law_situations/0507 07153431

Im Angebot der SDC seit 08.07.05 (jch)

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