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Medienkompetenz und Verantwortung – Schlüsselbegriffe einer menschendienlichen Medienkommunikation - Teil IV

Karl Kardinal Lehmann, Bistum Mainz
Quelle: Vortrag vom 28.04.06

Vortrag im Rahmen der Tagung "Medienkompetenz – Zauberwort oder Leerformel des Jugendmedienschutzes" beim ZDF in Mainz am 28. April 2006


Dies ist der 4. und letzte Teil der Rede. Mit folgendem LINK gelangen Sie zum vorhergenden Teil.

Ethische Maßstäbe bei der Programmgestaltung

Im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung für den Jugendmedienschutz spielt die Selbstkontrolle eine zunehmende Bedeutung. Seit drei Jahren haben wir eine neue Gesetzgebung, die Selbstkontrolleinrichtungen eine weitgehende Funktion zugesteht. Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle dokumentieren, dass die Programmanbieter bereit sind, selbst Verantwortung zu übernehmen und dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche gefahrlos Medien rezipieren können. Dabei darf man nicht übersehen, dass Kontrolle nicht nur dort durchgeführt und Verantwortung nicht nur dort übernommen wird, wo es eine Einrichtung dafür gibt. Selbstkontrolle geschieht dort, wo ethische Maßstäbe bei der Programmgestaltung eingehalten werden und zwar schon, bevor überhaupt eine Produktion entsteht. Die Verantwortung ist dort wahrzunehmen, wo die Entscheidung getroffen wird, ob eine Sendung produziert werden soll oder nicht; nicht erst dann, wenn die Sendung fertig ist und ggf. einem Prüfausschuss vorgelegt werden muss. Diese Grundhaltung betrifft sowohl die unterschiedlichen Kontrollmechanismen der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten Rundfunkveranstalter. Sie müsste nicht nur am Programm abzulesen sein, sondern gerade auch an dem, was nicht Programm geworden ist. Das Bekenntnis zum Jugendschutz kann in letzter und ehrlich gemeinter Konsequenz nur heißen, dass Programmanbieter bereit sind, ggf. auch auf bestimmte problematische Sendeformate zu verzichten.

Selbstkontrolleinrichtungen sind nicht dazu da, das zu prüfen und ggf. freizugeben, was sich am Rande des Zulässigen bewegt. Dies kann nicht in letzter Konsequenz durch Gesetze geregelt werden, sondern muss Ergebnis einer freien Entscheidung für Verantwortung sein. Das Bekenntnis zum Jugendschutz schließt ebenso ein, positiv Programme zu entwickeln, die sich an ethischen Maßstäben ausrichten und den Menschen Orientierung in existenziellen Fragen anbieten.

Aus den dargelegten Erkenntnissen müssen wir Konsequenzen ziehen. Hans Jonas hat in seinem großen Werk "Das Prinzip Verantwortung" das veränderte Wesen menschlichen Handelns unter den Bedingungen der modernen Technik analysiert und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Prinzip der bisherigen Ethik, d.h. eine Konzentration auf den unmittelbaren Nahbereich menschlicher Verantwortung, nicht mehr ausreicht, da die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen nicht angemessen erfasst werde in einer Zeit, da die moderne Technik über eine unvergleichbare Handlungsreichweite in Raum und Zeit verfügt. Da Sicherheit in der Abschätzung der komplexen Technikfolgen kaum zu gewinnen sein werde, empfiehlt Jonas grundsätzlich nach der "Heuristik der Furcht" vorzugehen, d.h. die schlechtere Prognose der besseren vorzuziehen, um der Versuchung der Abwiegelung zu entgehen und um Schadenshöhe mit Schadenswahrscheinlichkeit zu verrechnen. Ich denke, dass wir den Ansatz von Jonas einmal experimentell auch auf den Medienbereich beziehen können, auch hier geht es um Fernwirkungen, die wir zum Teil nur erahnen können. Jonas schreibt: "So wie wir nicht um die Heiligkeit des Lebens wüssten, wenn es nicht das Töten gäbe, und das Gebot ‚Du sollst nicht töten’ diese Heiligkeit ins Licht brächte; und nicht um den Wert der Wahrhaftigkeit, wenn es nicht die Lüge gäbe, nicht um die Freiheit, wenn nicht Unfreiheit, und so fort – so verhilft [...] uns erst die vorausgesehene Verzerrung des Menschen zu dem davor zu bewahrenden Begriff des Menschen, und wir brauchen die Bedrohung des Menschenbildes – und durchaus spezifische Arten der Bedrohung – um uns im Erschrecken davor eines wahren Menschenbildes zu versichern." Angesichts einer entfesselten Medientechnologie ist kaum abzuschätzen, was die Bilder speziell in den Köpfen und Herzen der Kinder und Jugendlichen für Folgen haben können. Eine "Heuristik der Furcht" zur Grundlage des ethischen Handelns zu machen, darf keine Institutionalisierung der Schwarzmalerei bedeuten, sondern ist der Appell an die Verantwortung. Wir sollten vielleicht lernen, nicht nur zu fragen, ob bei einem Medienangebot eine Schädlichkeit eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen ist. Gerade wenn es um Programmangebote geht, bei denen grundlegende Werte wie Freiheit und Menschenwürde tangiert sind, sollten wir eher fragen, ob die Unschädlichkeit möglichst eindeutig feststeht. Wenn dies nicht gegeben ist, sollten wir nicht mit einer naiv-abwiegelnden Haltung Bedenken beiseite schieben.

Alle, die wir an diesem gesellschaftlichen "Runden Tisch", von dem CP spricht, sitzen – und dazu rechne ich die Kirche ausdrücklich dazu – werden energisch an der Revitalisierung der verantwortungsorientierten Kräfte im Menschen arbeiten müssen. Die Ergebnisse der technologischen Entwicklungen - und damit zitiere ich noch einmal Alfons Auer, sind "nicht mehr durch äußere Disziplinierungen, sondern durch ein Mehr an Freiheit und Selbstverantwortung dem Menschlichen" dienstbar zu machen.

(c) Karl Kardinal Lehmann

Es gilt das gesprochene Wort

Im Original sind einige Fußnoten und Hinweise enthalten.


Mehr erfahren Sie unter:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,3725102,00.html

Im Angebot der SDC seit 15.05.06 (jch)

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Themenbereiche:
Jugendschutz, Medienkompetenz, Mediennutzung durch Jugendliche / Aktivitäten für Jugendliche, Kirchen




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