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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die neue Charta der digitalen Verbraucherrechte

Quelle: Pressemitteilung vzbv vom 14.03.07

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die am 14. März 2007 von Bundesverbraucherminister Seehofer vorgestellte Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehören das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hardware und Software. Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen.

Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

Apple und iTunes müssten Geschäftsmodell ändern

Sollte die Charta bestimmend für die künftige EU-Politik werden, müssten die Anbieter von Hard- und Software sich künftig weitaus stärker als bisher auf offene Technologiestandards einstellen. Verschiedene Systeme sollten miteinander kommunizieren und interagieren können und die Nutzung von Inhalten sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme gebunden werden, heißt es im Text. Politische Sprengkraft enthält dieser Passus angesichts der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Verbraucherorganisationen in mehreren europäischen Ländern. Hierbei geht es um die bislang eingeschränkte Möglichkeit, beim Musikportal iTunes gekaufte Inhalte auch auf Geräten anderer Anbieter abspielen zu können.

Umstritten ist auch der Einsatz von Kopierschutzsystemen. Zahlreiche Anbieter nutzen derzeit sogenannte 'Digitale Rechte Management'-Systeme, die etwa das Anlegen von Sicherheitskopien unmöglich machen. In der Charta wird der Einsatz von DRM-Systemen künftig an bestimmte Bedingungen gekoppelt. So dürfen zum Beispiel Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürften aus Datenschutzgründen "keine Nutzerprofile erstellt werden und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben."

Darüber hinaus spricht sich die Charta gegen eine zu weit gehende "Strafverfolgung nicht kommerziell begründeter Urheberrechtsverletzungen" aus. Sie folgt damit einer Forderung des vzbv, der sich gegen eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" wendet.

Einen Durchbruch stellt die Charta auch beim Schutz vor Betrügereien im Zahlungsverkehr und beim Online-Banking dar. So heißt es in der Charta unter der Überschrift 'Sicherheit von Informationstechnik': Die Anbieter internetbasierter Dienste müssen bei der Wahl der Sicherheitssysteme die Risiken der Nutzer so gering wie möglich halten. In der Praxis würde dieser Grundsatz bedeuten, dass beispielsweise Banken die Schäden durch Phishing oder den Missbrauch von EC-Karten nicht einfach auf ihre Kunden abwälzen könnten.

In der digitalen Welt bleibt der Verbraucherschutz oft auf der Strecke

Beispiel Online-Banking

Immer größere Teile des Zahlungsverkehrs und der Kontoführung verlagern sich ins Internet. Den Banken schaffen die neuen Technologien große Einsparpotentiale. Die Risiken allerdings sind bisher einseitig zu Lasten der Verbraucher verteilt. Den durch das Ausspionieren von Paßwörtern - Stichwort Phishing - verursachten Schaden übernehmen die Banken heute nur aus Kulanz. Hier bedeutet die Charta eine Rückkehr zu Haftungsgrundsätzen, die auch für andere Wirtschaftszweige gelten: Wer den Kunden neue Geschäftsmodelle anbietet, muss auch für deren Sicherheit geradestehen.

Beispiel Datenschutz

Surfen und Einkaufen im Internet ist mit erheblichen Risiken für den Datenschutz verbunden: Während jeder öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und sich dort bewegen kann, wird das Verhalten von Nutzern im Internet schon jetzt auf Schritt und Tritt aufgezeichnet. Lücken beim Datenschutz hemmen auch das weitere Wachstum des eCommerce. So ergab eine repräsentative Umfrage im Oktober 2005, dass 61 Prozent der deutschen Internet-Nutzer beim Online-Shopping um ihre Internetsicherheit besorgt sind. 78 Prozent der Internet-Nutzer gaben an, dass ihre Hauptsorge dem Diebstahl ihrer persönlichen Daten und dem Weiterverkauf ihrer Daten an Dritte gilt. 85 Prozent der Nutzer vertraten die Ansicht, dass die Anbieter nicht genug tun, um ihre Kunden im Internet zu schützen.

Besonders problematisch sind Klauseln zur Datenverwendung, denen Verbraucher zustimmen müssen, bevor sie einen bestimmten Online-Dienst überhaupt nutzen können. Die Klauseln zwingen Verbraucher faktisch dazu, der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke zuzustimmen. Dieser Praxis will die Charta jetzt einen Riegel vorschieben.

Weitere Informationen und ein PDF der Charta finden Sie unter dem Link.


Mehr erfahren Sie unter:
http://www.vzbv.de/go/presse/854/index.html

Im Angebot der SDC seit 16.03.07 (jch)

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Themenbereiche:
Datenschutz, Verbraucherschutz




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