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Rede des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein zum KJM-Jubiläum
Quelle: Bayerische Staatskanzlei
Rede des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Günther Beckstein anlässlich der Jubiläumsveranstaltung der Kommission für Jugendmedienschutz "5 Jahre KJM" am 2. April 2008 in München
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Prof. Ring, verehrte Frau Prof. Theunert, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommission für Jugendmedienschutz!
Ich bin gerne zur heutigen Jubiläumsveranstaltung gekommen. Denn das Thema Jugendmedienschutz liegt mir sehr am Herzen. Sie alle wissen, dass ich mich schon als Innenminister stets für eine Verbesserung des Jugendmedienschutzes eingesetzt habe.
Fünf Jahre ist es jetzt her, dass die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihre Arbeit aufgenommen hat. Ziel war es, die Zersplitterung der Aufsichtsstruktur beim Jugendschutz in den Medien zu beheben.
Mit dem KJM-Jubiläum feiern wir gleichzeitig den Geburtstag des Jugendmedienschutz-
Staatsvertrages (JMStV), der den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien regelt. Gestern vor fünf Jahren, am 1. April 2003, wurde der Jugendmedienschutz in Deutschland umfassend reformiert und den Erfordernissen der veränderten Medienlandschaft angepasst. Für die gleichen Inhalte sollten auch die gleichen Jugendschutzmaßstäbe gelten - egal ob die Inhalte über Fernsehen oder Internet verbreitet werden.
Die KJM hat den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in den vergangenen fünf Jahren mit Leben gefüllt. So ist sie beispielsweise für die Anerkennung der Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen Fernsehen und Multimedia-Dienstleister zuständig. Die KJM erarbeitete gemeinsam mit jugendschutz.net 10 Leitsätze zum Jugendschutz im Internet. Sie legt qualitative Anforderungen für wirkungsvolle Altersverifikationssysteme fest und erst kürzlich wurde eine eigene Arbeitsgruppe Online-Spiele gegründet.
Das sind nur einige Schlaglichter der erfolgreichen Arbeit, die Sie, verehrter Herr Prof. Ring, in den letzten fünf Jahren zusammen mit Ihrem hoch engagierten Team geleistet haben. Ihre Arbeit erfordert nicht nur eine große Branchenkenntnis, sondern auch Fingerspitzengefühl und Verantwortungsbereitschaft. Dafür möchte ich Ihnen, Herr Prof. Ring, der Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Köster-Hartung, der Leiterin der Stabsstelle, Frau Weigand, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken.
Seit ihrer Gründung hat die KJM insgesamt rund 1100 Beschwerden und Anfragen beantwortet, sich mit 1.700 Prüffällen aus Rundfunk und Telemedien befasst und rund 180 Indizierungsanträge gestellt. Diese Zahlen zeigen, wie häufig die Kommission für Jugendmedienschutz aktiv werden muss. Und wenn man hinter diese Zahlen schaut, wird noch deutlicher, wie unverzichtbar die KJM ist.
Ich denke hier beispielsweise an Sendungen wie Deutschland sucht den Superstar'. Anlässlich der neuen Staffel hat die KJM bei der Sitzung im Februar diese umstrittene Casting-Sendung erneut geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dort beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als Normalität dargestellt werden.
So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirken und eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben.'
Ich kann Ihnen bei dieser Einschätzung nur beipflichten, verehrter Herr Prof. Ring. Wenn man sich die unqualifizierten, beleidigenden und zum Teil menschenverachtenden Sprüche von Dieter Bohlen & Co. zu Gemüte führt, braucht man sich über Verrohungstendenzen in unserer Gesellschaft nicht zu wundern.
Es ist für mich unfassbar, dass ein privater Sender - trotz wiederholter Aufforderungen der KJM im vergangenen Jahr - seine neue Staffel nicht vorab der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen zur Prüfung vorlegt. Wenn die Jagd nach Einschaltquoten auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen ausgetragen wird, dürfen wir das nicht tolerieren. Medien müssen selbst Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen übernehmen. Im Regelfall tun sie das auch, indem sie sich bereits vorab den Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen unterzeihen. Trotzdem zeigen solche und andere Beispiele klar: Ohne eine unabhängige Kontrollinstanz wie die KJM geht es nicht - nicht beim Fernsehen und nicht beim Internet.
Das Internet läuft dem Fernsehen gerade bei Jugendlichen bald den Rang ab. Laut ARD/ZDF Onlinestudie 2007 verbringen Jugendliche inzwischen 102 Minuten täglich im Internet. Der Fernsehkonsum Jugendlicher liegt bei 105 Minuten. Das Internet ist das Jugendmedium schlechthin geworden, was sicher auch an der Interaktivität liegt. 90% der befragten Jugendlichen gaben an, dass ihnen das Internet Spaß mache. Auffällig ist auch, dass 40% das Internet zur Entspannung nutzen. Das sind doppelt so viele wie in den übrigen Altersgruppen.
Gerade beim Internet wird besonders deutlich, dass man mit staatlichen Kontrollen alleine nicht weiter kommt. Denn ein weltweites Netz kann man nicht lückenlos kontrollieren. Ich weiß das aus meiner Zeit als Innenminister, als es um ein Verbot der Ego-Shooter ging.
Umso wichtiger ist es, die Rolle der Eltern und Erzieher zu stärken. Internet-Anbieter sind verpflichtet, ihre Angebote für Jugendschutz-Software zu programmieren. Zunehmend werden Internet-Angebote auch gekennzeichnet. Durch ein solches Rating werden Angebote als für bestimmte Altersgruppen besonders geeignet ausgewiesen. Es obliegt aber gerade beim Internet auch der Verantwortung der Eltern, solche unterstützende Hilfestellungen anzunehmen. Eltern müssen dafür sensibilisiert werden, dass nicht nur das Fernsehen, sondern auch das Internet inzwischen zu einem 'Miterzieher' ihrer Kinder geworden ist.
Die gelungene Aktion 'Schau hin! Was deine Kinder machen!' in ARD und ZDF ist eine von vielen Möglichkeiten, Eltern durch Fernseh-Spots dazu anzuhalten, sich genauer über den Internetkonsum ihrer Kinder zu informieren und ihre Aufsichtspflicht auch aktiv wahrzunehmen.
Kinder und Jugendliche müssen an den Umgang mit Medien verantwortungsvoll herangeführt werden. Denn wir dürfen nicht vergessen: Medien sind als wichtige Informationsquellen heute unverzichtbar. Kinder und Jugendliche müssen deshalb möglichst frühzeitig lernen, mit diesen Informationsquellen richtig umzugehen. Ein Nutzungsverbot durch Eltern - das zeigt die Erfahrung - war und ist in der Regel weder sinnvoll noch erfolgreich.
Unsere staatliche Verantwortung ist es auch künftig, das in unserer Macht stehende für einen effektiven Jugendmedienschutz zu tun. Mit dem Staatsvertrag und der Einführung der Kommission für Jugendmedienschutz haben wir vor fünf Jahren den richtigen Weg eingeschlagen. Jetzt heißt es, die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen.
Fest steht: Die Grundstruktur des JMStV, vor allem die tragenden Säulen Konvergente Regelung und Regulierte Selbstregulierung', haben sich bewährt. Daher geht es bei der anstehenden Novellierung des JMStV nicht um eine grundlegende Kurskorrektur, sondern nur um ein Feintuning.
Das Instrument der Selbstregulierung ist der richtige Weg. Da die Zahl der individuellen Mediennutzungen steigt und Internet bei Jugendlichen zum Leitmedium wird, ist eine allumfassende staatliche Kontrolle faktisch unmöglich. Auch schnelle technische Veränderungen machen ein flexibles Modell mit Unterstützung der Wirtschaft notwendig.
Außerdem sind staatlicher Intervention auch rechtliche Grenzen gesetzt wie z.B. durch das Zensurverbot, das eine Vorlagepflicht von Sendungen vor der Ausstrahlung ausschließt. Daher ist ein gewisser Vertrauensvorschuss den Anbietern gegenüber nötig. Um schwarze Schafe zu identifizieren, bleibt aber die inhaltliche Endkontrolle durch die KJM unverzichtbar.
Freilich werden wir bei einigen Regelungen möglicherweise Verbesserungen vornehmen müssen: Beispielsweise muss klar geregelt werden, ob es ein förmliches Anerkennungsverfahren für sogenannte Altersverifikationssysteme geben soll. Wegen des hohen Gefährdungspotentials mancher Internetangebote erscheint es mir sinnvoll, eine derartige Anerkennung durch die KJM einzuführen.
Außerdem muss die Vorschrift zu Jugendschutzprogrammen ergänzt werden. Bisher konnte die KJM noch kein solches Programm anerkennen, da z.B. die Filtersysteme nicht wirksam genug waren. Nachbessern heißt aber keinesfalls, das Schutzniveau abzusenken und an die Wirksamkeit von Jugendschutzprogrammen geringere Anforderungen zu stellen.
Bei allen Korrekturen muss gelten: Es kann nicht darum gehen, die inhaltlichen Anforderungen an den Jugendmedienschutz herunterzuschrauben. Die Meßlatte darf keinesfalls niedriger werden. Ganz im Gegenteil! Denn der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Beitrag zur Wertesicherung in unserer Gesellschaft.
Um die Werte in unserer Gesellschaft nachhaltig zu stärken, hat die Bayerische Staatsregierung vor einem Jahr an bayerischen Schulen die Initiative 'Werte machen stark' ins Leben gerufen. Werte wie Toleranz, Respekt, Zivilcourage, Verantwortungsbewusstsein und Hilfsbereitschaft wurden in den Schulen zu Thema und Inhalt von Initiativen und Projekten gemacht. Damit wurden diese Begriffe für Schülerinnen und Schüler greifbar und lebendig. Das Engagement der Schüler und die große Resonanz beim Abschlusskongress vor über einem Monat haben deutlich gemacht, wie groß an den Schulen und in der Öffentlichkeit der Wunsch nach einer werteorientierten Persönlichkeitserziehung ist.
Werteerziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier müssen auch die Medien mitziehen und sich ihrer Verantwortung stellen.
Eine zentrale Herausforderung bleibt die Internationalisierung des Jugendmedienschutzes. Es gibt kaum gemeinsame internationale Standards, nicht einmal auf Gemeinschaftsebene. Wir haben derzeit eine akute Gefährdungslage von Kindern und Jugendlichen durch Angebote aus dem Ausland. Umso wichtiger ist deshalb, dass die Länder weiterhin für strenge Standards, aber auch für das bewährte System der regulierten Selbstregulierung werben.
So wenig man ein weltweites Netz lückenlos kontrollieren kann, so wenig darf der Staat kapitulieren. Staat und Wirtschaft müssen gemeinsam nach Instrumenten suchen, mit denen sie möglichst viele jugend- und entwicklungsgefährdende Angebote aus dem In- und Ausland abfangen können. Im JMStV gibt es bereits eine abgestufte Verantwortlichkeit verschiedener Anbieter für fremde Inhalte. Wir werden prüfen, wie diese besser und effizienter gestaltet werden kann.
Mein Appell gilt hier auch den Unternehmen, dass sie Jugendmedienschutz nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance zur Profilierung sehen und ihre Kreativität nicht nur in die Entwicklung von Inhalten stecken, sondern auch in geeignete Schutzmaßnahmen. Gefordert sind hier vor allem Inhalteanbieter, Suchmaschinenbetreiber, Plattformbetreiber, aber auch die Access Provider.
Was die Computerspiele angeht, brauchen wir eine klare Regelung, wer für die abschließende Kontrolle von online-Spielen zuständig ist. Ich meine, dass Telemedien wie bisher aus einer Hand beurteilt werden sollten und dass die KJM für diese Aufgabe bestens geeignet ist. Zu prüfen ist aber, ob eine stärkere Zusammenarbeit der KJM mit den übrigen Jugendschutzinstitutionen, vor allem den Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der Trägermedien wie der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) in Betracht kommt. Wünschenswert ist meines Erachtens auch eine eigene Selbstkontrolleinrichtung für online-Spiele - unabhängig davon, ob eine neue Einrichtung gegründet wird oder ob eine bereits etablierte wie die USK sich für diese neue Aufgabe bei der KJM zertifizieren lässt.
Bei den Beratungen zur Überarbeitung des JMStV wird Bayern auch die im Ministerratsbeschluss vom 9. Januar 2007 formulierten Eckpunkte für eine Änderung des JMStV aufgreifen, die vielfältige Vorschläge zur Bekämpfung jugend- und entwicklungsgefährdender Spiele enthalten.
Was die sogenannten Killerspiele angeht, gibt es für mich kein Wenn und Aber. Killerspiele gehören schlichtweg verboten. Darum habe ich vor einem Jahr eine Bundesratsinitiative gestartet, um ein generelles Herstellungs- und Verbreitungsverbot auch virtueller Killerspiele im Strafgesetzbuch zu verankern.
br>Politik und Gesellschaft bewegen sich gerade im Bereich der Medien zwischen zwei unterschiedlichen Polen. Einerseits bieten die modernen Medien enorme Vorteile, was die schnelle Informationsbeschaffung und die weltweite Vernetzung angeht. Aber gleichzeitig kämpfen wir mit unerwünschten Nebenwirkungen, die wir zum Teil eben nur mit Gesetzen abwehren können. In dieser Situation sind Weitblick, Sorgfalt und umsichtige Prüfung von Vor- und Nachteilen umso wichtiger. Das hat die KJM in den letzten fünf Jahren stets verstanden.
Sehr geehrter Herr Prof. Ring, verehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KJM! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Arbeit und weiterhin so viel Engagement und Kreativität beim aktiven Schutz unserer Kinder und Jugendlichen!
Im Angebot der SDC seit 03.04.08 (sbe)