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Sommer gegen Willkür bei Internetnutzung am Arbeitsplatz

DGB Presseabteilung, DGB

Mit dem Einzug von E-Mail und Internet in den Arbeitsalltag ergeben sich nach den Worten des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer in der Praxis bisher nicht bekannte Probleme, die elementare Arbeitnehmerrechte berührten. Die Nutzung der neuen Medien am Arbeitsplatz sei in Deutschland bislang jedoch gesetzlich nicht eindeutig geregelt, sagte Sommer, der auch Schirmherr der gewerkschaftlichen Onlinerechte-Kampagne ist. Eine Umfrage der Gewerkschaft ver.di habe eindeutig gezeigt: Das Internet ist für die Beschäftigten ein wichtiges Arbeitsmittel und wird von ihnen auch privat so selbstverständlich wie das Telefon genutzt. "Dafür gibt es jedoch keine eindeutige rechtliche Regelung. Darum fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und ver.di eine Absicherung der Beschäftigten durch einheitliche Bestimmungen." Die rot-grüne Bundesregierung plane für die nächste Legislaturperiode ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. "Eine einheitliche Regelung darf nicht nur die betriebliche Nutzung umfassen, auch die Privatnutzung am Arbeitsplatz muss unbedingt geregelt werden", fordert Sommer: "Die Online-Umfrage hat gezeigt: Einschränkungen der Nutzung des Internets werden von weit mehr Nutzern akzeptiert, wenn eine Privatnutzung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist." Fast die Hälfte der Befragten, denen der Anschluss nur dienstlich zur Verfügung stehe, nutzten ihn dennoch privat. Bei erlaubter Privatnutzung hielten sich fast 80 Prozent an die Vorgaben. Mit ungeregeltem Einsatz von Filter- und Kontrollsoftware würden in einer rechtlichen Grauzone immer öfter die Rechte von Beschäftigten ausgehöhlt oder sogar verletzt. Nach einer Studie der Firma Websense habe bereits jede vierte der befragten Firmen Mitarbeiter wegen privater Internetnutzung gekündigt. "In der Umfrage haben sich die Beschäftigten mit überwältigender Mehrheit für eine klare Regelung ausgesprochen", sagte Sommer. "Diese Forderung werden die Gewerkschaften mit Nachdruck verfolgen." Dazu gehöre auch, dass der Betriebs- und Personalrat über die neuen Medien erreichbar sein muesse. Über 80 Prozent der Befragten ohne einen Zugang fanden dies wichtig bzw. sehr wichtig. "Es kann doch nicht sein", Sommer, "dass die Arbeitnehmervertreter nicht via E-Mail erreichbar sind, ansonsten aber in der ganzen Firma über E-Mail kommuniziert wird." Es dürfe weder gläserne Belegschaften noch Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern durch Überwachungssoftware geben. Nur ein modernes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gewährleiste den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. "Wir wollen diesen wichtigen Schritt im Konsens mit allen Beteiligten machen. Wir fordern daher alle Beschäftigten auf, die Programme der Parteien zur Bundestagswahl auf ihre Position zum Arbeitnehmerdatenschutz zu prüfen." Mehr zur Umfrage unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/dialog/survey Mehr zur Kampagne unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de Zusammenfassung der Studie von Websense unter http://www.websense.com/company/news/features/02/070902.cfm


Mehr erfahren Sie unter:
http://www.dgb.de

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