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EU-Kommission vollendet neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation

Kommissar Liikanen

Die Europäische Kommission legte 18 Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation fest, die von den nationalen Regulierungsbehörden nun daraufhin überprüft werden müssen, ob auf diesen Märkten weiterhin sektorspezifische Regelungen gerechtfertigt sind. Die Festlegung dieser Märkte ist ein wichtiger Bestandteil des neuen EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. Durch die Auflistung von Märkten, für die nach Auffassung der Kommission keine Regulierungsmaßnahmen mehr erforderlich sind, soll die Empfehlung zum Abbau überflüssig gewordener Vorschriften beitragen und die Rechtssicherheit für die Anbieter von Kommunikationsnetzen und -diensten erhöhen. Die EU-Kommissare Liikanen und Monti erläutern dazu: Diese Empfehlung ist ein wichtiger Baustein für einen stabilen, zukunftsorientierten, technologieneutralen Rechtsrahmen, der auf den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts beruht. Unsere gemeinsame Initiative kommt den Verbrauchern zugute und ist klar auf eine abnehmende Regulierung gerichtet." Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied, sagt weiter: Wir möchten dem Markt heute unseren Wunsch signalisieren, dass Investitionen in Netze und Technologien gefördert und gesichert werden. Dadurch wird unter anderem auch der Breitbandausbau in Europa angekurbelt, wie dies im Aktionsplan eEurope 2005 gefordert wird." Die in der Empfehlung aufgeführten Märkte werden den nationalen Regulierungsbehörden als Ausgangspunkt für ihre eigene Marktanalyse dienen. Eingriffe in andere, nicht der Empfehlung aufgeführte Märkte sind möglich, allerdings nur, wenn die Kommission feststellt, dass die folgenden drei, ebenfalls in der Empfehlung genannten Kriterien erfüllt sind: a) hohe Eintrittsbarrieren auf dem betreffenden Markt, b) kein dynamischer Wettbewerb jenseits dieser Barrieren und c) die Tatsache, dass die Wettbewerbsregeln nicht ausreichen, um die festgestellten Marktprobleme zu beheben. Diese drei Kriterien werden in der Begründung der Empfehlung ausführlich erläutert. Bei der Bewertung dieser Märkte werden die nationalen Regulierungsbehörden zum ersten Mal Begriffe anwenden, die in der Wettbewerbspraxis der Kommission entwickelt wurden, zum Beispiel den Begriff der beherrschenden Stellung" (Artikel 82 EG-Vertrag). Dadurch wird die Schwelle für regulatorische Eingriffe angehoben. Sektorspezifische Verpflichtungen dürfen demnach grundsätzlich nur solchen Unternehmen auferlegt werden, die von der nationalen Regulierungsbehörde als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht (dies entspricht der beherrschenden Stellung) eingestuft wurden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die jeweiligen Produktmärkte nach den gleichen Grundsätzen, wie sie die Kommission in der Wettbewerbspraxis anwendet, und unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung zu analysieren. Die erlassene Empfehlung als Baustein des neuen Rechtsrahmens bietet daher ein flexibles Konzept, das den nationalen Regulierungsbehörden eine Anpassung der Vorschriften an Veränderungen der Technologie und der Marktumstände erlaubt, und dient der Aufhebung nicht mehr benötigter Vorschriften und Auflagen für Märkte, auf denen nunmehr Wettbewerb herrscht. Die den nationalen Regulierungsbehörden übertragenen neuen Befugnisse dürften außerdem bei der Vereinheitlichung der unterschiedlichen nationalen Herausgehensweisen hilfreich sein. Innerhalb der Gruppe europäischer Regulierungsstellen werden sich die nationalen Regulierungsbehörden zu ihren geplanten Maßnahmen gegenseitig konsultieren und ihre Regulierungspraxis abstimmen. Darüber hinaus müssen sie nach den Bestimmungen des neuen Rechtsrahmens mit den nationalen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten. Schließlich hat die Kommission bestimmte Befugnisse (im Zusammenhang mit dem sogenannten Mitteilungsverfahren gemäß Artikel 7 der Rahmenrichtlinie) und kann in bestimmten Fällen die Änderung geplanter Maßnahmen verlangen. Dies betrifft erstens die Einstufung von Unternehmen als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht und zweitens die Regulierung von Märkten, die nicht in der Empfehlung der Kommission aufgeführt sind. Erkki Liikanen meint daher: Der neue Rechtsrahmen wird sowohl Markteinsteiger als auch bestehende Betreiber zu neuen Investitionen in Kommunikationsnetze und -dienste anregen. Der technologieneutrale Ansatz steht im Mittelpunkt des neuen Rechtsrahmens, und diese Empfehlung fördert den Wettbewerb zwischen den Netzen. Mittel- und langfristig stellt dieser technikorientierte Wettbewerb den besten Weg zu niedrigen Preisen und einer größeren Auswahl für den Nutzer dar. Auch wird so die Innovation gefördert und die Kommunikationsinfrastruktur gefestigt." Mario Monti meint: Wettbewerbsregeln und sektorspezifische Regulierung gehen Hand in Hand. Beim gegenwärtigen Stand sind gezielte Eingriffe in bestimmte Bereiche unverzichtbar. Das gilt insbesondere für den Breitbandzugang über das Telefonortsnetz, der von den ehemaligen Monopolisten beherrscht wird. Gleichzeitig macht allerdings die Tatsache, dass Regelungen für Unternehmen getroffen werden, die Wettbewerbs- und Fusionsregeln oder die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Bereich der elektronischen Kommunikation keinesfalls überflüssig." Ziel des neuen Rechtsrahmens ist die EU-weite Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Schaffung von Rechtssicherheit und eines Binnenmarktes in diesem Bereich. Die heutige Empfehlung ist ein wichtiger Schritt zur Erfüllung dieser Ziele. Dadurch soll erreicht werden, dass die gleichen Produkt- und Dienstleistungsmärkte in allen Mitgliedstaaten einer Marktanalyse unterzogen werden und dass die zu untersuchenden Märkte den Marktteilnehmern im Voraus bekannt sind. Die Empfehlung enthält beispielsweise einen Markt für den Großkunden- Breitbandzugang einschließlich des Bitstromzugang und des sonstigen Großkundenzugangs über andere Infrastrukturen, sofern sie Leistungsmerkmale bieten, die mit dem Bitstromzugang vergleichbar sind. Hintergrund Der bisherige europäische Rechtsrahmen für die Telekommunikation von 1997 führte zur vollständigen Liberalisierung des europäischen Telekommunikationsmarktes, die bereits 1990 mit der Annahme der ersten Liberalisierungsrichtlinie" durch die Kommission in Angriff genommen worden war. Er brachte eine bessere Qualität der Dienste und niedrigere Verbraucherpreise. Die Technologien und Märkte haben sich jedoch weiterentwickelt. In einem Sektor, der zunehmend durch das Zusammenfließen verschiedener Technologien (Konvergenz) geprägt ist, zeigte der bisherige Rechtsrahmen bestimmte Schwächen. Erstens besteht mit der Entwicklung des Wettbewerbs die Gefahr der Überregulierung, da bei Erreichen eines Marktanteils von 25 % ein Eingreifautomatismus vorgesehen ist. Zweitens kann er zu einer unangemessenen Regulierung führen, weil er technologieabhängig gestaltet ist. Drittens ist er ungeeignet, um auf dynamische Veränderungen einzugehen und die Innovation zu fördern. Um diese Schwächen zu beheben, wird ein neuer, technologieneutraler und konvergenzorientierter Rechtsrahmen im Juli diesen Jahres in der Europäischen Union in Kraft treten. Der neue Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation, der vom Europäischen Parlament und vom Rat auf Vorschlag der Kommission verabschiedet wurde, stellt eine umfassende Reform der bisherigen Rechtsvorschriften dar und zielt auf die Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für eine dynamische und wettbewerbsfähige Wirtschaft in Europa ab.


Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/regulatory/ne w_rf/index_en.htm

Im Angebot der SDC seit 28.02.03 (tsc)

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