Im Mittelpunkt der Charta „Nachhaltige Wissensgesellschaft“ steht das Prinzip des nachhaltigen Umgangs mit Wissen und Information. Diese Perspektive wurde in den bisherigen Stellungnahmen zum WSIS-Prozess nur unzureichend berücksichtigt. In Ergänzung und teilweise sogar in Ersetzung unserer natürlichen Umgebung und der Inanspruchnahme materieller Güter sind es die elektronischen Umgebungen, in denen wir uns unabhängig von räumlichen und zeitlichen Beschränkungen „bewegen“ und die unser privates, berufliches und öffentliches Leben mehr und mehr bestimmen. Auch diese Umgebungen müssen unter Prinzipien der Nachhaltigkeit gestaltet werden.
Nachhaltigkeit setzt zunächst einen Akzent gegen die derzeit dominierende Kommodifizierung von Wissen und Information, die eher auf kurzfristige Verwertung und künstliche Verknappung des an sich freien Gutes des Wissens abhebt als auf langfristige Absicherung der individuellen und gesellschaftlichen Entwicklung und auf Freizügigkeit beim Umgang mit Wissen und Information.
Zu einer nach nachhaltigen Prinzipien organisierten Wissensgesellschaft gehören aber auch Antworten auf die Herausforderung sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit beim Umgang mit Wissen und Information und die Bewahrung und Förderung kultureller und medialer Vielfalt als Bedingung individueller und demokratischer Entwicklung und der Förderung des Friedens.
Die Initiative Charta „Nachhaltige Wissensgesellschaft“ schlägt zur Behandlung auf dem WSIS die folgenden Bereiche und Ziele einer Wissens- und Informationsgesellschaft unter dem Primat der Nachhaltigkeit vor:
1. Freier Zugriff auf Wissen.
Zentrales Ziel einer nach nachhaltigen Prinzipien organisierten Wissensgesellschaft ist, dass in der Gegenwart, aber auch für zukünftige Generationen der freie Zugriff auf Wissen und Information gesichert bleibt. „Freier Zugriff“ muss nicht „kostenloser Zugriff“ heißen, aber der Zugriff auf Wissen muss für jedermann, zu jeder Zeit, von jedem Ort und zu fairen Bedingungen möglich sein. Nur der freie Umgang mit Wissen und Information ermöglicht die demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen. Die beste Förderung der Kreativität in Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur besteht in der Herstellung freizügiger Zugangs- und Nutzungsbedingungen von Wissen. Ebenso eröffnet nur der freie Umgang mit Wissen und Information zukünftigen Generationen die Chance, das Wissen der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen und davon Nutzen ziehen zu können.
2. Wissen, ein öffentliches Gut im Besitz aller („Commons“).
Wir wollen daran erinnern, dass Wissen im Prinzip Erbe und Besitz der Menschheit und damit frei ist. Das kommerziell verwertete Wissen ist dem gegenüber die Ausnahme. Wissen darf daher auch aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht in die vollständige private Verfügung gestellt werden, denn es stellt das Reservoir dar, aus dem neues Wissen geschaffen wird.
3. Offenheit technischer Standards und offene Organisationsformen.
Offene technische Standards und offene Formen der technischen Produktion sind die Garanten für freie Entwicklung der Infrastrukturen, der Informationsdienste und selbstbestimmter Kommunikationsformen. Das gilt für Netztechnologie, Rechnerarchitekturen und Softwareapplikationen gleichermaßen. Proprietäre Lösungen führen zu unerwünschten Monopolbildungen und verhindern, dass sich alternative und neue Infrastrukturen herausbilden. Bei staatlichen Monopolen der Infrastruktur oder privatwirtschaftlichen proprietären Technikmonopolen besteht die Gefahr, dass über die Beherrschung der Infrastrukturen und der Macht zur Standardsetzung die Informations- und Kommunikationsanwendungen so beherrscht werden, dass in der Folge die Freiheiten vieler Menschen inhaltlich festgelegt werden.
4. Sicherung der Privatheit beim Umgang mit Wissen und Information.
Wie wir mit den Ressourcen des Wissens umgehen, was wir an Wissen aufnehmen, was wir anderen Menschen mitteilen, gehört in die persönliche Verfügung jedes einzelnen Menschen und darf nicht gegen seinen Willen oder ohne sein Wissen für Zwecke anderer verwendet werden. Niemand soll zur Weitergabe seiner persönlichen Daten genötigt werden. Datensparsamkeit ist der Grundsatz für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Privatheit und Anonymität müssen insbesondere gegenüber Überwachung und Verwertung persönlicher Daten in der Wirtschaft und staatlichen Organisationen geschützt bleiben. Auch muss Privatheit in der Arbeitswelt gegenüber elektronischer Überwachung und Erstellung von Nutzerprofilen der Beschäftigten gesichert werden können.
5. Kulturelle und sprachliche Vielfalt.
Kultur verwirklicht sich im Ensemble der menschlichen Artefakte, aber auch in den Verhaltensweisen, Normen, Lebensformen und sprachlichen Ausdrucksformen. Die Entwicklung der globalen Wissensgesellschaft darf nicht zu einer Homogenisierung der Kulturen unter dem Anspruch der Vermarktbarkeit führen. Vielmehr müssen die kreativen Potenziale der gegenwärtigen Informations- und Kommunikationstechnologien dafür genutzt werden, dass die Vielfalt der Kulturen und Sprachen als Bedingung individueller und gesellschaftlicher Entwicklung für Gegenwart und Zukunft bewahrt und befördert wird.
6. Sicherung medialer Vielfalt und öffentlicher Meinung.
Angesichts der konkreten Bedrohung, dass wenige globale Medienakteure unter Einsatz digitaler Techniken die Inhalte und damit die öffentliche Meinung bestimmen, muss dieser Gefahr gegengesteuert und der Bedeutung medialer Vielfalt und des Angebots nicht-kommerzieller medialer Information für den Erhalt einer aufgeklärten Öffentlichkeit Rechnung getragen werden. Zudem müssen sich in öffentlicher Verantwortung neue Formen der Ausgestaltung der Potenziale der digitalen Medien entwickeln können, z.B. durch erweiterte Public-Service-Anbieter und durch offene, direkte, zivilgesellschaftliche Organisationsformen mit freier Beteiligung aller Bürger und Bürgerinnen.
7. Langzeitbewahrung von Wissen.
Angesichts des flüchtigen Charakters elektronischer Information müssen geeignete Verfahren entwickelt und entsprechende Organisationsmaßnahmen getroffen werden, um die Langzeitverfügbarkeit auch des elektronisch repräsentierten Wissens zu sichern. Langzeitarchivierung gehört zu den Aufgaben einer nach nachhaltigen Prinzipien organisierten Wissensgesellschaft.
8. Überwindung der digitalen Spaltung.
Digitale Spaltung ist ein universales Problem und betrifft sowohl die Wissensklüfte in entwickelten Länder als auch die ungleiche Verteilung von Wissen zwischen den Ländern. Zugang zum Wissen und zu technischen Infrastrukturen ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass digitale Spaltungen überwunden werden können. Die Überwindung von ungleicher Verteilung und ungleichen Zugriffsmöglichkeiten auf Informationen muss deshalb als hohes Politikziel anerkannt werden. Zur Überwindung der digitalen Spaltung sind unabdingbar die Schaffung von geeigneten Infrastrukturen (sowohl der Technik als auch der Dienste), die Bildung von Informationskompetenz, die Herstellung von Meinungs- und Pressefreiheit und die Überwindung sozialer und ethnischer Diskriminierung.
9. Informationsfreiheit als Bürgerrecht auf politische Beteiligung und transparente Verwaltung.
Jeder Mensch muss ohne Diskriminierung Zugang zu Akten, Dokumenten und Registern der öffentlichen Verwaltung haben, insofern nicht grundlegendere öffentliche Interessen oder legitime private Interessen dagegen sprechen. Das Recht auf öffentliche Information muss unter Nutzung der gegenwärtigen medialen Möglichkeiten eingelöst werden. Die durch die informations- und kommunikationstechnologische Entwicklung möglich gewordene Verbreiterung der Wissensbasis für alle macht es erforderlich, dass sich die Bürger aktiv an den politischen Planungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen können.
10. Sicherung der Informationsfreiheit in der Arbeitswelt.
Das Internet verändert die Arbeitswelt und schafft neue Organisations- und Kooperationsformen und damit auch neue Formen des Verhältnisses von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bzw. neuen Selbständigen und deren Interessenvertretung Bislang schon rechtlich, auch international abgesicherte Errungenschaften und Grundrechte in der Arbeitswelt, z.B. Schutz vor Überwachung, müssen auch in der elektronisch vernetzten Arbeitswelt Geltung haben bzw. an sie angepasst werden.
Die Initiative Charta Nachhaltige Wissensgesellschaft ist auf Anregung der Heinrich-Böll-Stiftung zusammengekommen.
Ihr gehören an:
Tobias Baur, Geschäftsführer der Humanistischen Union, Gabriele Beger, Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Informationswissenschaft und –praxis, Olga Drossou, Heinrich-Böll-Stiftung, Dr. Volker Grassmuck, mikro Verein zur Förderung von Medienkulturen, Berlin, Dr. Jeanette Hofmann, Wissenschaftszentrum Berlin, Prof. Hans J. Kleinsteuber, Universität Hamburg, Rundfunkrat Deutsche Welle, Prof. Rainer Kuhlen, Universität Konstanz, Deutsche UNESCO Kommission, Prof. Claus Leggewie, Universität Giessen, Zentrum für Medien und Interaktivität, Prof. Bernd Lutterbeck, Technische Universität Berlin, Andy Müller-Maghun, Chaos Computer Club, Direktor ICANN, Annette Mühlberg, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung, Prof. Franz J. Radermacher, Forschungsinstitut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung (FAW), Rena Tangens und padeluun, Art d'Ameublement, FoeBuD, Big Brother Awards Deutschland
Vorliegende Version stellt ein Arbeitsprogramm dar und wird weiterentwickelt.
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