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Landesregierung führt alternierende Telearbeit flächendeckend in der Landesverwaltung ein

Innenministerium Hessen
Quelle: PM des hessischen Innenministeriums vom 23.06.03

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Modellversuch führt die Landesregierung jetzt landesweit die Telearbeit ein. Innenminister Volker Bouffier unterzeichnete eine „Gemeinsame Erklärung“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften ver.di und der dbb tarifunion. „Die Vereinbarung schafft eine tragfähige verbindliche Grundlage, um alternierende Telearbeit als neue Arbeitsform dauerhaft in die Landesverwaltung einzuführen.“, betonte der Innenminister anschließend. „Die Telearbeit ermöglicht qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch bei familiären Verpflichtungen weiter zu arbeiten.“, so Bouffier weiter.

Nachdem die Landesregierung erkannt hatte, dass die dauernde Anwesenheitspflicht in der Dienststelle für Frauen und Männer mit der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen oftmals nur schwer miteinander zu vereinbaren ist, startete sie im September 2000 den Modellversuch zur Erprobung alternierender Telearbeit. Insgesamt nahmen 141 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vom Oberstaatsanwalt bis hin zu Sekretariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, der verschiedensten Geschäftsbereiche daran teil. Innenminister Bouffier erinnerte, dass die von der Landesregierung durchgeführte Testsphase der bundesweit größtangelegte Versuch dieser Art war. Während der Erprobung wurde sehr schnell deutlich, dass die Nachfrage an alternierender Telearbeit bei weitem die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze des Projektes übersteigt. „Nach Ansicht von Fachleuten wird das Interesse an Telearbeit jetzt nach der flächendeckenden Einführung noch weiter steigen.“, erklärte Bouffier.

Der Modellversuch wurde wissenschaftlich vom Institut für Soziologie, Fachgebiet Arbeit, Technik und Gesellschaft, der Technischen Universität Darmstadt begleitet. Als Pluspunkte, die Ergebnisse der Studie sind, zählte der Minister auf:
  • Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Erhebliche Erleichterung der Lebensbedingungen von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Gesteigerte Arbeitszufriedenheit
  • Motivationsanstieg
  • Effektivitäts- und Effizienzgewinn
  • Vorzeitige Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, z.B. nach der Elternzeit

„Die durchweg positiven Ergebnisse des Modellversuchs rechtfertigen auch zukünftig die Investitionen in die Schaffung von Telearbeitsplätzen.“ resümierte Innenminister Bouffier. Pro einzurichtendem Telearbeitsplatz sei mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 4.650 Euro zu rechnen. Jedoch könne langfristig Büroraum in erheblichem Umfang eingespart und hierdurch ein positiver Kosteneffekt erzielt werden.

Allgemeine Informationen:
Alternierende Telearbeit bedeutet, dass Beschäftigte ihre individuelle regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause und teilweise in der Dienststelle erbringen und ihre Aufgaben IT-unterstützt erledigen. Durch elektronische Kommunikationsmittel sind die häusliche und behördliche Arbeitsstätte miteinander verbunden.

Vor Aufnahme der Telearbeit überprüft ein Beauftragter der Dienststelle den häuslichen Arbeitsplatz, ob er den Erfordernissen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Datenschutzes und der Datensicherheit entspricht. Die notwendigen Arbeitsmittel für die häusliche Arbeitsstätte einschließlich der erforderlichen Büroeinrichtung werden vom Land zur Verfügung gestellt. Sie verbleiben im Eigentum des Landes. Die Beschäftigten stellen den Arbeitsraum und den Telefonanschluss. Die Kosten für die Datenübertragung trägt das Land.

Die neue Arbeitsform beruht auf Freiwilligkeit und steht sowohl Frauen als auch Männern gleichermaßen grundsätzlich offen, wobei bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber die persönliche Situation berücksichtigt wird.


Mehr erfahren Sie unter:
http://www.hmdi.hessen.de

Im Angebot der SDC seit 26.06.03

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