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Neue Datenschutzvorschriften für digitale Netze und Dienste - Richtlinie in Kraft getreten

Europäische Kommission
Quelle: PM der Europäischen Kommission vom 31.10.03

Seit dem 31. Oktober 2003 müssen die Mitgliedstaaten der EU der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nachkommen, in der europäische Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation festgelegt sind. Die Richtlinie enthält grundlegende Verpflichtungen, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation über elektronische Netze in der EU - einschließlich des Internet und mobiler Dienste - gewährleisten sollen. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen so genannte Cookies auf den PC von Nutzern hinterlegt oder von Mobiltelefonen erzeugte Standortdaten verwandt werden dürfen. Insbesondere führt die Richtlinie auch ein EU-weites Spam-Verbot ein.

„Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ist ein entscheidendes Instrument zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in das Internet und die elektronische Kommunikation, was wiederum Voraussetzung für den Erfolg des elektronischen Handels und der Informationsgesellschaft als Ganzes ist“, erklärte Erkki Liikanen, der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige europäische Kommissar.

Die Richtlinie ist technologieneutral und gibt den Verbrauchern und Bürgern eine Reihe von Hilfsmitteln an die Hand, um ihre Privatsphäre und persönlichen Daten zu schützen. Dies lässt sich an einigen Beispielen illustrieren:

  • Cookies (die die Vorlieben der Nutzer beim Besucher von Webseiten speichern) und andere unsichtbare Verfahren der Nachverfolgung, mit denen Informationen über Internetnutzer gesammelt werden können, wie etwa ‚Spyware', dürfen nur verwandt werden, wenn der Nutzer deutliche Informationen über den Zweck einer solchen unsichtbaren Aktivität und das Recht erhält, diese abzulehnen. So kann der Nutzer selbst entscheiden, welche Formen des Zugangs zu seinen Geräten er zulässt und welche nicht.
  • Standortdaten, die von Mobiltelefonen erzeugt wurden, dürfen vom Netzbetreiber nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers weiterverwendet oder weitergegeben werden. Einzige Ausnahmen sind i) die Übermittlung der Standortdaten an Notdienste; und ii) die Übermittlung solcher Daten an Strafverfolgungsbehörden unter strengen Voraussetzungen, für Zwecke wie die nationale Sicherheit oder strafrechtliche Ermittlungen.
  • Spam: Mit einer Ausnahme - die Aufrechterhaltung einer bestehenden Kundenbeziehung - ist die E-Mail-Werbung nur mit vorheriger Einwilligung gestattet. Auch vorgetäuschte Absender und ungültige Rückadressen, wie sie häufig von Versendern von Spam verwandt werden, sind verboten. Diese Regelung der vorherigen Einwilligung gilt auch für SMS-Nachrichten und andere elektronische Nachrichten, die an ein mobiles oder festes Endgerät gesandt werden. Die Mitgliedstaaten können auch unerbetene elektronische Werbepost an Unternehmen verbieten. Die Kommission will zu diesem Thema bis Ende des Jahres eine besondere Mitteilung herausgeben (siehe auch IP/03/1015).
Ab heute müssen die Mitgliedstaaten diese Regeln anwenden und wirksam durchsetzen. Neben den Anstrengungen der EU ist auch eine bilaterale und multilaterale internationale Zusammenarbeit erforderlich.

Hintergrund
1997 verabschiedete die EU eine spezielle Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation (97/66/EG). Die Richtlinie übertrug die Grundsätze der allgemeinen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) auf eine Reihe spezieller Fragen des Datenschutzes in Bezug auf öffentliche Telekommunikationsnetze und -dienste.

Die Richtlinie von 1997 wurde 2002 aktualisiert, um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass für jegliche Kommunikation über öffentliche Netze unabhängig von der verwandten Technologie der gleiche Grad an Datenschutz gilt. Die Richtlinie gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung öffentlich verfügbarer elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste in der Gemeinschaft.

Die Richtlinie enthält Bestimmungen über die Sicherheit von Netzen und Diensten, die Vertraulichkeit der Kommunikation, den Zugang zu in Endgeräten gespeicherter Information, die Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten, die Anzeige der Rufnummer des Anrufers, der Öffentlichkeit zugängliche Teilnehmerverzeichnisse und unerbetene Werbenachrichten.

Die Richtlinie enthält keine rechtsverbindlichen Bestimmungen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten gestatten oder verhindern würden, welche die Speicherung von Verkehrs- oder Standortdaten für Strafverfolgungszwecke erfordern, da dies außerhalb ihres Geltungsbereichs liegt. Doch müssten solche Maßnahmen mit Vorkehrungen zum Schutz der Menschenrechte einhergehen, die in der Richtlinie ausgeführt werden.

Die Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ist auch Teil eines neuen, technologieneutralen Rechtsrahmens für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste in der EU (siehe IP/01/1801 und IP/02/259).


Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu.int/information_society/index_en.htm

Im Angebot der SDC seit 03.11.03

Verwandte
Themenbereiche:
Datenschutz, Verbraucherschutz, Mediennutzung allgemein, Aktivitäten der EU-Organe




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