Das Land Nordrhein-Westfalen ist das dritte Land, dass den "elektronischen Rechtsverkehr" beim Finanzgericht zulässt. Vorreiter war das Finanzgericht Hamburg. Hier können seit dem 1. Mai 2002 Klagen, vorläufige Rechtsschutzgesuche und Schriftsätze per E-Mail eingereicht werden.
Im September 2003 folgte ein entsprechender Modellversuch des Finanzgerichtes des Landes Brandenburg.
Zur Gewährleistung der Sicherheit finden jeweils elektronische Signaturen der höchsten Sicherheitsstufe (qualifiziertes Signaturverfahren / akkreditierter Anbieter) in Kombination mit Verschlüsselungsverfahren Anwendung.
Der Aufbau der einzureichenden Datensätze wird durch eine vorgegebene Struktur (XJustiz) vereinheitlicht.
Als Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs werden in erster Linie kürzere Bearbeitungszeiten und auf lange Sicht Kosteneinsparungen erwartet.