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Deutschland wird vor dem EU-Gerichtshof verklagt:
Bürger/innen nicht vor Spam geschützt

Was nützt eine Richtlinie der EU-Kommission gegen die Flut an E-Mails wenn die Mitgliedsstaaten sie nicht in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung hat die Frist für die Umsetzung der Anti-Spam Richtlinie versäumt und Mahnungen haben auch nicht gefruchtet.
Jetzt ist die EU-Kommission mit ihrer Geduld am Ende:
Nach neunmonatiger Verzögerung und zwei Verwarnungen hat die Kommission beschlossen, sechs Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie neue Rechtsvorschriften zur elektronischen Kommunikation nicht vollständig umgesetzt haben. Seit der ersten Verwarnung der Kommission vom letzten Herbst haben Spanien und Portugal die erforderlichen einzelstaatlichen Maßnahmen getroffen, weshalb der heutige Beschluss nicht auf sie zutrifft. Die Niederlande haben ihre neuen Rechtsvorschriften gestern verabschiedet, und Frankreich wird seine nationalen Maßnahmen möglicherweise in sehr naher Zukunft zum Abschluss bringen. Fortschritte dieser Art werden berücksichtigt werden, doch geht von dem aktuellen Schritt ein deutliches Signal an die Mitgliedstaaten aus: die Unternehmen und die Bürger in diesen Ländern können sich eine weitere Verzögerung bei diesen wichtigen Reformen nicht leisten.
"Der neue EU-weite Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation ist ein Schlüsselmeilenstein auf dem Weg zu einer wissensbestimmten Wirtschaft", sagte Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Kommission. "Dies wird von den Staats- und Regierungschefs und vom Europäischen Parlament anerkannt, doch laufen diese wichtigen Reformen Gefahr, dadurch unterminiert zu werden, dass einige Mitgliedstaaten die neuen Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig übernehmen. Das Fehlen eines deutlichen Rechtsrahmens verlangsamt die Investitionstätigkeit und bringt die Unternehmen und Verbraucher um den Nutzen der Reform. Dies geschieht in einer für den Kommunikationssektor und für die Wirtschaft im Allgemeinen besonders kritischen Zeit, weshalb die Kommission gezwungen war, diese Schritte einzuleiten. Mit dem heutigen Beschluss wird den betroffenen Ländern gesagt, sie sollen das Tempo beschleunigen, ihre einzelstaatlichen Maßnahmen notifizieren und den Reformprozess zum Abschluss bringen."
Der neue EU-Rechtsrahmen hätte seit Juli vergangenen Jahres in allen Mitgliedstaaten in Kraft sein sollen. Er sieht eine weniger restriktive Regulierung vor, bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Rechtsvorschriften abzubauen, sobald die Märkte wettbewerbsfähig sind und gut funktionieren, und dürfte einen Beitrag dazu leisten, dafür zu sorgen, dass elektronische Dienste unionsweit allgemein zugänglich sind. Er hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten, angefangen beim Telefon daheim oder in der Jackentasche über die Breitbandtechnik bis hin zum Internet. Der Rechtsrahmen ist ein maßgebliches Element der EU-Reformen von Lissabon. Er schafft geeignete Voraussetzungen für weitere Investitionen und mehr Wettbewerb, neue Arbeitsplätze, mehr Wahlmöglichkeiten und bessere Dienste für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten erweiterten Union. Ein Schlüsselmerkmal ist sein technologieneutraler Ansatz, der Ausdruck des Zusammenwachsens von Festnetz- und Mobilfunkdiensten, online- und Rundfunkinhalten und einer ganzen Reihe unterschiedlicher Übertragungsplattformen ist.
Acht Mitgliedstaaten haben die Frist für die Übernahme der vier Teile des neuen Rechtsrahmens in einzelstaatliches Recht nicht eingehalten. Gegen sie hat die Kommission vergangenes Jahr Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nach der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen durch Spanien und unlängst durch Portugal wurden die gegen sie eingeleiteten Maßnahmen eingestellt. Der Kommission sind die Fortschritte bekannt, die in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den Niederlanden und in Frankreich, im Hinblick auf den Abschluss der Umsetzungsmaßnahmen gemacht werden, doch muss noch eine letzte Anstrengung unternommen werden. Sie ist bereit, solchen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sobald die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften förmlich notifiziert werden.
Von diesen Gerichtsverfahren dürfte auch ein starkes Signal an die neuen Mitgliedstaaten ausgehen, in denen der neue Rechtsrahmen ab dem 1. Mai gelten soll. Die Kommission hat seit geraumer Zeit mit den Behörden dieser Länder eng zusammengearbeitet, um sie bei der Vorbereitung auf die Durchführung des neuen Rechtsrahmens zu unterstützen. Neben den laufenden Besuchen, bilateralen Sitzungen und Diskussionen, auch im Kommunikationsausschuss, hat die Kommission die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) bei der Vorbreitung auf die Aufgaben der Datenerhebung und der Marktbeobachtung unterstützt.
Hintergrund
Der neue Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste beinhaltet vier Maßnahmen, die ab Juli 2003 gelten sollten. Bei diesen handelt es sich um die Rahmenrichtlinie, die Genehmigungsrichtlinie, die Zugangsrichtlinie und die Universaldienstrichtlinie.
Die Rahmenrichtlinie enthält die Regeln und Grundsätze, die für alle Aspekte des neuen Rechtsrahmens gelten. Ihr besonderer Schwerpunkt liegt auf den Zuständigkeiten und Befugnissen der nationalen Regulierungsbehörden (NRB), da diesen im neuen Regulierungssystem eine Schlüsselrolle zukommt.
Die Genehmigungsrichtlinie schafft die Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Bereitstellung verschiedener Netze und Dienste und für die Auflagen, die für diese Tätigkeiten gelten können. Eine ihrer Folgen ist die Verringerung der Formalitäten im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Dienste, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Behandlung der Betreiber unionsweit kohärenter wird.
In der Zugangsrichtlinie sind die Grundsätze für die Behandlung von Zugangsfragen durch die nationalen Regulierer und für das in vielen Fällen komplexe Verhältnis zwischen den verschiedenen Betreibern auf Großhandelsebene festgelegt. Nach Möglichkeit sollte die Entwicklung den Marktkräften überlassen bleiben, die Regulierer erhalten jedoch die Befugnisse, die sie benötigen, um einzugreifen, wenn sie feststellen, dass die übergeordneten Ziele der Telekommunikationspolitik der EU möglicherweise nicht eingehalten werden.
In der Universaldienstrichtlinie werden Regeln und Grundsätze festgelegt, die gewährleisten sollen, dass die Verbraucher fair behandelt werden und in der gesamten Union von einem erschwinglichen Zugang zu den von ihnen benötigten Diensten profitieren können.
Im Falle der Mitgliedstaaten, die ihre einzelstaatlichen Maßnahmen notifiziert haben, ist die Bewertung der Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrahmen im Gange.
Ein letztes Element des neuen Richtlinienpakets ist die Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz für die elektronische Kommunikation. Gegen die Mitgliedstaaten, die diese Richtlinie nicht bis zum 31. Oktober 2003 in nationales Recht umgesetzt haben, wurden ebenfalls Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Kommission hat vor kurzem den betroffenen Ländern mit Gründen versehene Stellungnahmen zukommen lassen und wird anhand ihrer Antworten prüfen, ob auch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen sie vorgegangen werden soll.
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http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&do c=IP/04/510|0|RAPID&lg=DE&display=
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Themenbereiche:
- Internationale Aspekte, Verbraucherschutz, Filterverfahren, Internetpolitik