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Der Wahlablauf stellt sich wie folgt dar: Der Wähler setzt sich an den Computer, steckt seine ID-card in den Kartenleser und ruft eine Internetseite auf (valimised.ee). Er gibt die erste PIN der Chipkarte ein. Der Server prüft durch Zugriff auf das Bevölkerungsregister, ob der Karteninhaber wahlberechtigt ist. Auf dem Bildschirm erscheint eine Liste der Kandidaten für den Wahlkreis. Der Wähler fällt seine Entscheidung per Mausklick und bestätigt sie dann mit seiner elektronischen Signatur (Eingabe der zweiten PIN). Bei der Stimmauszählung wird die elektronische Signatur von der Stimme getrennt.
Einen wichtiger Unterschied zu den traditionellen Wahlen besteht in der Möglichkeit für den Wähler, seine Entscheidung vor Wahlschluss beliebig oft zu ändern. Staatspräsident Rüütel sah hierin einen Verstoß gegen die Wahlgleichheit und verweigerte seine Unterschrift unter das "E-Voting-Gesetz". Das Verfassungsgericht musste daraufhin entscheiden, verwies darauf, dass weiterhin jeder Wähler nur eine Stimme habe und ließ diese Ausgestaltung zu.
Kritiker des E-Voting weisen darauf hin, dass die Freiheit und Geheimheit der Wahl bei Wahlen die außerhalb von Wahllokalen stattfinden (auch bei der Briefwahl) nicht gewährleistet werden können. Es steht zu befürchten, dass auf den Wähler Druck, Zwang oder sonstiger rechtswidriger Einfluss ausgeübt wird, wenn er von einem beliebigen Ort aus an der Wahl teilnimmt.
In Estland gibt es 1,06 Millionen Wähler, von den über 80 Prozent über eine maschinenlesbare ID-card verfügen. An dieser Wahl beteiligten sind nur 9317 Esten über das Internet. Die Premiere des E-Voting wird allerdings von der Wahlkommission als Erfolg angesehen, da technisch alles reibungslos abgelaufen ist.