- 27 Prozent der Deutschen gehen am Arbeitsplatz online
- Deutschland liegt knapp über dem EU-Durchschnitt
- 95 Prozent aller Unternehmen haben Internet-Zugang
Immer mehr Menschen nutzen am Arbeitsplatz das Internet. 2006 waren es bereits 27 Prozent der 16- bis 74-jährigen Deutschen - das ist jeder Vierte in dieser Altersgruppe. Nie zuvor wurde ein so hoher Wert gemessen. Zum Vergleich: 2005 lag die Quote noch bei 20 Prozent, 2004 bei 18 Prozent und
2003 bei 16 Prozent. Berücksichtigt sind sowohl die berufliche als auch die private Nutzung. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin mit. Für das
laufende Jahr ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Erstmals werden
knapp ein Drittel der Deutschen (30 Prozent) am Arbeitsplatz online gehen.
Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten verfügen zu 95 Prozent über
einen Online-Zugang. Auch in traditionellen Branchen wie dem Handwerk ist
das Internet heute ein wichtiges Instrument für Wettbewerbsfähigkeit und
unternehmerischen Erfolg
, sagte Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des
BITKOM.
Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen bei der Nutzung des Internets
am Arbeitsplatz knapp über dem Durchschnitt. Während 2006 hier zu Lande 27
Prozent der Beschäftigten im Job online gingen, waren es EU-weit 22 Prozent.
An der Spitze standen die skandinavischen Länder. Dänemark kam auf eine
Quote von 46 Prozent, Finnland auf 39 Prozent und Schweden auf 38 Prozent.
Für Österreich wurden 29 Prozent ermittelt. In den östlichen und südlichen
Mitgliedsstaaten der EU hingegen zeigte sich ein ganz anderes Bild. So
nutzen beispielsweise in Polen 13 Prozent der Beschäftigten das Internet am
Arbeitsplatz. In Rumänien waren es 7 Prozent.
Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am
Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die
meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der
Rechtsprechung ab. Der BITKOM beantwortet die wichtigsten Fragen:
- Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz?
Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das Surfen aus
persönlichem Anlass zuzulassen. Entscheidet er sich aber doch dafür, hat er
zwei Möglichkeiten: Er kann die private Nutzung generell erlauben, oder
diese auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
- Was passiert, wenn es keine Regelung gibt?
Fehlt eine konkrete Vereinbarung, werten das Gerichte möglicherweise als
Duldung der privaten Internetnutzung. Das kann für den Arbeitnehmer bei
einer Auseinandersetzung von Vorteil sein.
- Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach bestehenden Regelungen
fragen. Generell rät der BITKOM Arbeitnehmern und Arbeitgebern, eine
eindeutige Regelung zum privaten Surfen zu treffen - etwa durch eine
arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Richtlinie.
- Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne
Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten
kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten
datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt. Der Arbeitgeber
darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer
dienstlicher Natur ist.
- Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne
Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten sein. Doch
vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter im Regelfall
zunächst einmal abmahnen.
Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung des Internets im Job basieren auf
Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt sind
jeweils Personen zwischen 16 und 74 Jahren, die in den drei Monaten vor der
jeweiligen Befragung am Arbeitsplatz online gegangen waren. Ausgeschlossen
sind Heim-Arbeitsplätze. Weitere Informationen zur Nutzung des Internets in
Unternehmen hat der BITKOM in einem Leitfaden zusammengestellt. Er kann
kostenlos heruntergeladen werden unter:
http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_46325.aspx