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Tipps gegen unerwünschte Spuren im Internet

Quelle: BITKOM Pressemitteilung

Das Internet vergisst nichts - deshalb ist ein bewusster Umgang mit persönlichen Informationen umso wichtiger. "Mit einer gängigen Suchmaschine lässt sich viel Privates über Menschen finden, was im Grunde nicht in die Öffentlichkeit gehört", sagt BITKOM-Vizepräsident Achim Berg. Der Hightech-Verband hat in Berlin Tipps veröffentlicht, wie PC-Nutzer unerwünschte Spuren im Netz vermeiden und Einträge löschen können.

Jeder Dritte interessiert sich für seinen Ruf im Internet: 34 Prozent aller Deutschen ab 14 Jahren haben schon einmal geschaut, welche und wie viele Nennungen sie im Web haben. Jeder fünfte Bundesbürger veröffentlicht von sich aus persönliche Informationen, überwiegend in Online-Netzwerken (Communitys). Das hat der WebMonitor von BITKOM und Forsa ergeben, eine repräsentative Umfrage mit 1.000 Teilnehmern.

Partyfotos, Jugendsünden oder persönliche Probleme zählen zu den Inhalten, die oft unbedacht ins Netz gestellt werden und sich später als heikel herausstellen - etwa in Bewerbungsgesprächen, bei der Partnersuche, Kundenakquise oder Kreditanträgen. Aber auch Beleidigungen und Vorwürfe können ein Anlass sein, im Web reinen Tisch zu machen.

Tipps des BITKOM gegen unerwünschte Inhalte im Netz:

1. Regelmäßig nach eigenen Treffern suchen
Wer viel im Netz veröffentlicht oder in der Öffentlichkeit arbeitet, sollte regelmäßig seinen Ruf prüfen. Dazu ist einfach der eigene Name in eine Suchmaschine einzugeben. Wer einen häufig vorkommenden Namen hat, gibt Vor- und Nachname in Anführungszeichen ein ("Max Müller") und danach zum Beispiel Wohnort, Beruf oder Sportverein. So lassen sich Suchergebnisse filtern. Weitere Treffer liefern Personen-Suchmaschinen, die auf Profile in Communitys spezialisiert sind.

2. Nicht zu viel preisgeben
Im täglichen Leben würden die meisten Menschen kaum Unbekannten ihr Privatleben offenbaren. Auch im Internet haben es die Nutzer selbst in der Hand, den Zugang zu privaten Infos zu beschränken. In Communitys etwa lässt sich zwischen Freunden und Fremden unterscheiden: Gute Bekannte haben Zugriff auf die neuesten Fotos, andere nicht. Gleiches gilt für persönliche Kontaktdaten oder Infos zum eigenen Freundeskreis. Peinliche Fotos und Texte im eigenen Community-Profil sofort löschen.

3. Eigene Einträge auf Webseiten entfernen
Sie haben etwas in einem Forum geschrieben, das Ihnen peinlich ist? Wenn Sie es nicht selbst entfernen können, bitten Sie den Verantwortlichen der Webseite per Mail höflich, den Eintrag zu löschen. Die Adresse steht meist im Impressum oder in der Rubrik "Kontakt". Bei Webseiten mit der Endung ".de" lässt sich der Inhaber unter www.denic.de feststellen. Ob der Webseiten-Betreiber zur Löschung verpflichtet ist, hängt vom Einzelfall und den Nutzungsbedingungen der Seite ab.

4. Angriffe parieren
Schwarze Schafe missbrauchen Internet-Foren als Pranger, um mit Ex-Partnern, missliebigen Nachbarn oder Konkurrenten abzurechnen. Hier führt Höflichkeit nur bedingt zum Ziel. Bei strafbaren Inhalten wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung wenden sich Betroffene besser an den Betreiber des Forums oder Blogs. Oder, wenn es um eine private Homepage geht, an den zuständigen Internet-Anbieter. Er muss illegale Beiträge auf Wunsch vom Netz nehmen. Wichtig: Vorher alles speichern und ausdrucken, um Beweise zu haben. Außerdem ist bei rechtswidrigen Angriffen eine Anzeige oder Unterlassungsklage möglich.

5. Eigene Fotos und Texte schützen
Jemand hat unerlaubt Ihre Fotos und Texte ins Netz gestellt? Dann können Sie verlangen, dass er sie löscht. Im privaten Umfeld sollte eine Aufforderung per Telefon oder E-Mail reichen. Passiert nichts, können sie vom Anwalt eine Abmahnung und Unterlassungserklärung schicken lassen. Derjenige, der Ihr Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verletzt hat, muss zumindest einen Teil der Kosten ersetzen.

6. Recht am eigenen Bild durchsetzen
Auch wenn ein anderer Fotos von Ihnen gemacht hat, darf er sie nicht beliebig veröffentlichen. Jeder hat ein "Recht am eigenen Bild". Das heißt, Sie dürfen selbst bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von Ihnen veröffentlicht werden. Vor allem bei Fotos aus dem Freundes- und Bekanntenkreis dürfte ein Anruf oder eine E-Mail reichen. Im Übrigen ist eine Klage möglich. Sonderregeln gelten für Prominente.

7. Veraltete Einträge in Suchmaschinen tilgen
Auch wenn Sie einen Text im Web gelöscht haben, kann er noch in Suchmaschinen auftauchen. Grund: Die Maschinen verfügen über einen Zwischenspeicher, in dem Kopien gesuchter Dokumente abgelegt werden. Wenn es um Ihre Homepage geht, können Sie den Cache-Speicher bei manchen Suchmaschinen selbst löschen. Dazu müssen Sie sich beim Anbieter registrieren. Geht es um fremde Webseiten oder öffentliche Foren und Communitys, bitten Sie deren Betreiber darum.




Mehr erfahren Sie unter:
http://www.bitkom.org

Im Angebot der SDC seit 28.11.08 (sbe)

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