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Die 77. Frühjahrskonferenz des Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fand vom 26. bis 27. März 2009 in Berlin statt, dabei standen datenschutzpolitische und datenschutzrechtliche Themen im Focus des Interesses. Den Konferenzvorsitz hatten Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, sowie Peter Diekmann, amtierender Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg.
Die Konferenz hat vier Entschließungen ausgearbeitet, die ein Wegweiser sein sollen, um mit den Problemen des Datenschutzes auf verschiedenen Ebenen besser umgehen zu können: In der Entschließung "Defizite beim Datenschutz jetzt beseitigen!" fordert der Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder vom Deutschen Bundestag, Verbesserungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Bereich der Auskunfteien und des Adresshandels vorzunehmen. Außerdem werden auch eine Modernisierung des Datenschutzrechts und die Anwendung datenschutzfreundlicher Technik erbeten.
Die Entschließung "Eckpunkte für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz" enthält wünschenswerte Ziele des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes, dazu gehören Neuregelungen des Beschäftigtendatenschutzgesetzes, die Unterlassung eines verdachtslosen Datenabgleich oder auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten von in Deutschland lebenden Mitarbeitern internationaler Konzerne. Die Entschließung "Auskunftsanspruch der Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren gewährleisten!" fordert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf, den Auskunftsanspruch der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Die letzte Entschließung mit dem Titel "Die polizeiliche Datenverarbeitung in INPOL hat keine Rechtsgrundlage" weist auf die Speicherung von Daten in dem polizeilichen Informationssystem INPOL hin und fordert unter anderem das Bundesministerium des Innern auf, die polizeiliche Datenverarbeitung neu zu ordnen.
Die nächste Datenschutzkonferenz findet vom 8. bis 9. Oktober 2009 wieder unter dem Vorsitz des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit statt. Weitere Informationen zu den Entschließungen entnehmen Sie bitte auf der Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.