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Das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" der Verbraucherzentrale Bundesverband hat laut Pressemitteilung vom 14. Juli 2009 ein Unterlassungsverfahren gegen die Plattformen MYSpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing eingeleitet. Der Grund: Datenschutzregelungen und Geschäftsbedingungen erlauben den Betreibern zu viele Rechte und benachteiligen die Nutzer. In die Kritik geraten ist insbesondere die Verwertung persönlicher Daten der Nutzer von Seiten der Plattformen. Die Referentin des Projektes, Carola Elbrecht "Verbraucherrechte in der digitalen Welt", erklärte dazu, dass Verbraucher häufig gar nicht in der Lage seien, sich tatsächlich mit den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGBs) der Plattformen gründlich auseinanderzusetzen.
Die Aktion "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" wurde am 1. Januar 2009 initiiert und möchte Bürger stärker in die Prozesse im Internet einbinden und die Sicherheit von Verbrauchern schützen. Um Datenklau oder Cyber-Mobbing zu vermeiden, sind eine umfangreiche Aufklärungsarbeit und die Sensibilisierung der Nutzer im Umgang mit ihren persönlichen Daten notwendig. Ein wichtiger Schritt der Verbraucherzentrale Bundesverband ist ab Sommer 2009 die Einrichtung der Internetseite www.surfer-haben-rechte, zudem behält sich die Verbraucherzentrale Bundesverband vor, Unterlassungsklagen gegen Anbieter einzureichen. Damit kann der Kläger erwirken, dass eine Störung oder ein fortdauerndes Handeln gestoppt werden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband wünscht sich, dass personenbezogene Daten nicht mehr ohne Einwilligung der Verbraucher genutzt werden dürfen. So sollten die registrierten Nutzer selbst entschieden, ob ihre persönlichen Angaben bereits über Suchmaschinen zu finden sein sollten. Zudem würden die Urheberrechte laut Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband von einigen Plattformanbietern einfach umgangen: So sei in deren AGBs festgelegt, dass Nutzer mit dem Einstellen ihrer Fotos und Informationen gleichzeitig den Anbietern die Rechte daran übertragen. Carola Elbrecht von "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" ist der Auffassung, dass Nutzer über die Weiterverwendung und über das Löschen ihrer privaten Daten oder die plötzliche Zugangssperrung zum Netzwerk zumindest informiert werden müssten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Wilde & Beuger in Köln kommentiert auf ihrem Portal die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband: Demnach hatte der Bundesgerichtshof bereits im letzten Jahr entschieden, dass im Bereich des Wettbewerbsrechts das so genannte Opt-in Verfahren gelte. Dies sieht vor, dass in eine Kontaktaufnahme durch E-Mailwerbung oder Telefonwerbung bereits vorher und insbesondere gesondert eingewilligt werden müsse. Die Verbraucherzentrale Bundesverband und 80 weitere internationale Verbraucherschutzverbände haben außerdem Forderungen an Soziale Netzwerke und an politische Akteure erarbeitet, die auf der Webseite des Trans Atlantic Consumer Dialogue (TACD) erhältlich sind.