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Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am Donnerstag, 22. April 2010 trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden behinderter Menschen, der Wohlfahrtspflege sowie der Zivilgesellschaft auf Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange Behinderter im Berliner Kleisthaus. Gegenstand war die Beratung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Übereinkunft.
Nach einer Begrüßung durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Herrn Andreas Storm und ein Grußwort des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe wurden zunächst die Vorarbeiten zur Entwicklung des Aktionsplans vorgestellt.
In zwei Workshops waren im Vorfeld diverse Handlungsfelder - wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit und weitere - identifiziert, sowie Querschnittsthemen - wie Freiheits- und Schutzrechte, Genderaspekte, Migrationshintergrund, Kinder, Barrierefreiheit und weitere - definiert worden.
Zur Begleitung der Umsetzung sollen drei Gremien eingerichtet werden, erste Anlaufstelle ist ein so genannter Focal point, der beim BMAS angesiedelt wird. Die Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft erfolgt über einen beim Bundesbehindertenbeauftragten angesiedelten Beirat, ggf. soll darüber hinaus noch ein Ausschuss eingerichtet werden. Als unabhängige Stelle für das Monitoring der Umsetzung fungiert das Deutsche Institut für Menschenrechte. Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des Übereinkommens erfolgt durch die Hertie School of Governance.
Die Bundesregierung verfolgt bei der Umsetzung eine Langfriststrategie über den Zeitraum 2010 - 2020. Als Erfolgsfaktoren für die Umsetzung gelten
Die Teilnehmenden an der Auftaktveranstaltung zum nationalen Aktionsplan begrüßten die Offenheit und Transparenz des Verfahrens und sicherten ihre Unterstützung für das Vorhaben zu.

