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Telekommunikation: Mehr Wettbewerb, aber kein Binnenmarkt laut Kommissionsbericht über nationale Regulierung

Quelle: Pressemeldung Europäische Kommission vom 1.6.10

Ein am 1. Juni 2010 herausgegebener Bericht der Europäischen Kommission zeigt, dass auf den EU-Telekommunikationsmärkten mehr Wettbewerb herrscht, was den Orientierungen der Kommission im Konsultations- und Überprüfungsverfahren (sogenanntes "Verfahren nach Artikel 7") zu verdanken ist. Bei diesem Verfahren informieren die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden die Kommission im Voraus über ihre Pläne, Teile ihrer nationalen Telekommunikationsmärkte zu regulieren. Als Folge davon haben Verbraucher und Unternehmen eine größere Auswahl und zahlen niedrigere Preise. Aus dem Bericht geht aber auch hervor, dass ein Binnenmarkt für die Telekommunikation in der EU noch lange nicht verwirklicht ist. Daher fordert die Kommission in ihrer Digitalen Agenda für Europa eine schnelle und einheitliche Durchsetzung bestehender Vorschriften für die Telekommunikation. Sie beabsichtigt auch, geeignete Schritte vorzuschlagen, um die Kosten des Nichtbestehens eines Binnenmarkts für Telekommunikationsdienstleistungen zu senken. Problematisch sind unter anderem unterschiedliche nationale Regulierungskonzepte in Wettbewerbsfragen, zum Beispiel bei der Regulierung des Zugangs zu Glasfasernetzen. In dem Bericht wird auch warnend darauf hingewiesen, dass Regulierungsunsicherheit die Inangriffnahme investitionsintensiver Infrastrukturvorhaben wie der Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA-Netze), eines der Kernprojekte der Digitalen Agenda für Europa, behindern kann.

Hierzu sagte die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes: "Die Orientierungen der Kommission an die Adresse der nationalen Telekom-Regulierer haben ein Niveau an Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit gewährleistet, das den Investoren Vertrauen gibt. Wir brauchen aber eine besser koordinierte Regulierung, um eine harmonisierte Umsetzung und das ordnungsgemäße Funktionieren eines EU-Binnenmarkts für die Telekommunikation sicherzustellen."

Kommissionsvizepräsident und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte hierzu: "Der Bericht unterstreicht, dass die Anwendung der EU-Telekommunikationsvorschriften durch die nationalen Regulierungsbehörden unter Aufsicht der Kommission die Telekommunikationsmärkte für den Wettbewerb geöffnet und den Bürgern und Unternehmen in der EU mehr Wahlmöglichkeiten und niedrigere Preise gebracht hat."

Der heute veröffentlichte Kommissionsbericht skizziert wesentliche Trends und Probleme, die beim Verfahren nach Artikel 7 in den letzten beiden Jahren zu Tage getreten sind. Insgesamt hat dieses Notifizierungsverfahren EU-weit zu weniger und besserer Regulierung auf den Telekommunikationsmärkten geführt. Die nationalen Regulierungsbehörden kommen für gleichgelagerte Wettbewerbsprobleme jedoch noch immer zu unterschiedlichen Lösungen. Zu nennen sind hier unter anderem:

  • Behandlung von Glasfasernetz-Zugangsprodukten im Vorleistungs-Breitbandmarkt. In einer Reihe von Fällen umfasste die Marktabgrenzung zwar auch Glasfaserleitungen, die Telekom-Regulierer schlugen jedoch keine Abhilfemaßnahmen vor oder wollten diese auf Glasfasernetze beschränken.
  • Unterschiedliche Berechnungsmethoden für Entgelte, zu denen die Betreiber einen Teil ihrer Netze anbieten (Zugang) oder Anrufe für andere Betreiber weiterleiten (Zusammenschaltung). Eine Reihe von Regulierern bezieht bei der Ermittlung von Zustellungsentgelten weiterhin nichtrelevante Kostenelemente (z. B. für Funkfrequenzen) ein, was zu überhöhten Preisen führt.
  • Unterschiedliche Regulierungsansätze in Fällen, in denen Telekommunikations¬betreiber die Erbringung von Vorleistungen für andere Betreiber von der Erbringung solcher Dienstleistungen für Endkunden trennen (funktionale Trennung).

Ab Mai 2011 werden geänderte EU-Telekommunikationsvorschriften der Kommission weitere Zuständigkeiten für die Auferlegung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen durch nationale Regulierungsbehörden geben. Die Kommission ist bestrebt, die einheitliche Anwendung der EU-Telekommunikationsvorschriften in enger Zusammenarbeit mit dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zu gewährleisten und die Inbetriebnahme von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen wie in der Digitalen Agenda für Europa vorgesehen weiter zu fördern .

Die Kommission stellt gegenwärtig eine Empfehlung über den regulierten Zugang zu Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA) fertig, die auf den Orientierungen aufbaut, die sie im Rahmen der Prüfung der nationalen Breitbandmärkte gegeben hat. Die Kommission erwägt zusammen mit dem GEREK auch weitere Vorgaben für die Telekom-Regulierer zur einheitlichen Anwendung von Trennungsverpflichtungen und Abhilfemaßnahmen.

Hintergrund

Das nach Artikel 7 der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste (Rahmenrichtlinie) eingerichtete Verfahren ermöglicht die Ermittlung der Bereiche, in denen die Kommission in Zusammenarbeit mit GEREK tätig werden muss, um den Binnenmarkt für die elektronische Kommunikation zu fördern.

Nach dem Verfahren müssen nationale Telekom-Regulierer ihre Marktanalysen im Hinblick auf die Konsolidierung des Telekommunikationsbinnenmarkts der Kommission vorlegen, bevor sie eine abschließende Entscheidung treffen. Seit Einrichtung des Verfahrens nach Artikel 7 haben die nationalen Regulierungsbehörden der Kommission über 1000 Entwürfe von Regulierungsentscheidungen zur Prüfung vorgelegt.




Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/644&form at=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Im Angebot der SDC seit 02.06.10 (yze)

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Themenbereiche:
Internationale Aspekte, Technologiepläne (Entwicklung und Umsetzung), Vernetzung und Kooperation, Aktivitäten der EU-Organe




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