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E-Government 2.0 - Das Programm des Bundes

Quelle: Pressemeldung IT-Beauftragte der Bundesregierung

Das Regierungsprogramm "E-Government 2.0 - Das Programm des Bundes" ist erfolgreich abgeschlossen. Die Vorgeschichte: Ausgehend vom Aktionsplan E-Government der europäischen Initiative i2010, den Erfahrungen mit BundOnline 2005 und Deutschland-Online hatte die Bundesregierung am 13. September 2006 das Programm "E-Government 2.0" als Konkretisierung eines Teils der Gesamtstrategie im Regierungsprogramm "Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovation" beschlossen.

"Bei der Umsetzung des E-Governments gilt es, aktuelle technische und gesellschaftliche Entwicklungen aufzugreifen, um damit die IT der Verwaltung effektiv, effizient, sicher und zukunftsfähig aufzustellen und gleichzeitig Beständigkeit und Kontinuität im Handeln zu gewährleisten," erklärte Cornelia Rogall-Grothe, die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik.

Die Fokussierung des Programms E-Government 2.0 auf den nutzer- und bedarfsorientierten Ausbau der Onlineangebote und die Schaffung der Basisinfrastrukturen hat sich bewährt. In der Umsetzung des Programms hat sich gezeigt, dass die Anpassung der heutigen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen von essenzieller Bedeutung für die erfolgreiche Einführung von E-Government ist.

Zudem hat das Programm E-Government 2.0 wesentliche Meilensteine auf dem Weg zu einem umfassenden E-Government-Angebot des Bundes erreicht. E-Government des Bundes soll als Bestandteil des in Vorbereitung befindlichen Programms zur Modernisierung der Verwaltung und als Beitrag des Bundes zur Umsetzung der nationalen E-Government-Strategie weiter vorangetrieben werden.

Im Vordergrund des Regierungsprogramms E-Government 2.0 standen die qualitative Optimierung und der weitere Ausbau des E-Government-Angebots des Bundes durch möglichst durchgängig elektronische Transaktionsdienstleistungen sowie ein konsequent service- und nutzerorientiertes Angebot. Die Umsetzung des Programms E-Government 2.0 erfolgte in Zusammenarbeit mit den Ressort, den Bundesbehörden und beteiligter Ländern, die durch das Bundesministerium des Innern koordiniert wurde.

Die Bundesregierung hatte vier Handlungsfelder entwickelt, um den Modernisierungsprozess in der Verwaltung und den Standort Deutschland durch E-Government zu fördern.

Im Handlungsfeld Portfolio wurden Methoden und Werkzeuge zur Unterstützung eines Dialogs zwischen Anbietern und Anwendern der Onlinedienstleistungen entwickelt. Der Hintergrund: Bürger, Unternehmen und Behörden sollen ab 2012 alle Onlinedienstleistungen des Bundes elektronisch nutzen können. Ein wichtiges Ziel war daher die Ausgestaltung der E-Government-Angebote des Bundes. Außerdem wurden Zugangsbarrieren zum Netz abgebaut, um den Ausbau von E-Government-Dienstleistungen und die Beteiligung von Bürgern an politischen Prozessen zu fördern sowie Voraussetzungen für die Verbesserung der Teilhabe zu erreichen. Maßnahmen für den Ausbau der E-Partizipation waren unter anderem die Durchführung der ersten öffentlichen Onlinekonsultation zu einem Gesetzentwurf, die Intensivierung des Austausches mit anderen Behörden und die Unterstützung des ersten deutschen BarCamps zu Government und Web 2.0.

Den zentralen Ansatz des Handlungsfeldes Prozessketten bildete die Integration von IT-Verfahren und Geschäftsprozessen für eine automatisierte Zusammenarbeit von Wirtschaft und Verwaltung. Auf diese Weise können Prozesse zwischen Verwaltung und Wirtschaft optimiert und Kosten der Bürokratie gesenkt werden. Eine wichtige Aufgabe in diesem Handlungsfeld bestand darin, die Kooperation von Wirtschaft und Verwaltung mit Unterstützung der Wissenschaft zu fördern. Maßnahmen waren daher unter anderem die Etablierung von neuen Formen der Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung und die gezielte Förderung und Unterstützung von Ressorts und Pilotprojekten.

Im Handlungsfeld Identifikation wurde die Maßnahmen zur Schaffung von Rahmenbedingungen für eine sichere Kommunikation zwischen Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zusammengefasst. Ziel des Handlungsfeldes ist es, dass Bürger sowie Unternehmen die Onlineangebote des Staates und der Wirtschaft sicher anwenden können. Das wichtigste Projekt in diesem Handlungsfeld ist der neue Personalausweis, der am 1. November 2010 im Scheckkartenformat erscheint und den bisherigen Personalausweis ablösen wird. Der neue Personalausweis ist mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und der elektronischen Signatur ausgestattet. Diese Funktionen ermöglichen die eindeutige Identifikation im Internet und die Abgabe von rechtsverbindlichen elektronischen Willenserklärungen.

Im Handlungsfeld Kommunikation wurden schließlich die Arbeiten zum Aufbau eines sicheren, verlässlichen und vertrauensvollen Kommunikationsraums im Internet zusammengetragen. Im Rahmen des Projekts De-Mail entwickelt das Bundesministerium des Inneren gemeinsam mit Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden eine Lösung für den Austausch elektronischer Nachrichten, die so einfach sein sollen wie die E-Mail und dabei so sicher wie die Papierpost. Die De-Mail-Anbieter müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Datenschutz erfüllen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und akkreditiert die privaten Provider und überprüft die Sicherheit der eingesetzten Produkte sowie die Sicherheit der Prozesse bei den Providern. Weitere Informationen zu den Handlungsfeldern enthält der "Abschlussbericht E-Government 2.0".




Mehr erfahren Sie unter:
http://www.cio.bund.de/cln_164/sid_A453ABC86B45FB4B85BE7A5378B1DE76/DE /E-Government/E-Government-Programm/e-government-programm_node.html

Im Angebot der SDC seit 02.08.10 (yze)

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Themenbereiche:
Regierungsaktivitäten auf Bundesebene, E-Government, Mediennutzung allgemein, Mobile Nutzung




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