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Ab November wird der Personalausweis elektronisch. Er hat dann das Format einer Kreditkarte und ist damit nur noch halb so groß wie bisher. Ein Chip mit persönlichen Daten ergänzt die aufgedruckten Informationen. Der neue Ausweis soll das digitale Leben leichter machen. Die Stiftung Warentest informiert unter anderem über Kosten, Datenspeicherung und elektronische Identifikation.
Der neue Ausweis kostet 28,80 Euro und ist zehn Jahre lang gültig. Jugendliche von 16 bis 24 Jahre bekommen ihn für sechs Jahre und zahlen 22,80 Euro. Für den Antrag ist ein Foto nötig, das die schon bisher gültigen Voraussetzungen erfüllt und scharf sowie gleichmäßig ausgeleuchtet ist.
Der Ausweis soll das Einkaufen im Internet sicherer und einfacher machen und er soll die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit Behörden und Firmen ermöglichen. So sollen zum Beispiel online auch Verträge abgeschlossen werden können.
Doch das alles wird wohl noch etwas dauern, denn die Behörden und Firmen müssen erst in einem amtlichen Prüfverfahren ein Zertifikat vom Bundesverwaltungsamt erwerben, bevor sie Ausweisdaten entgegennehmen dürfen. Sie müssen nachweisen, dass sie die Daten in ihrem Betrieb schützen und dass sie keine verbotenen Geschäfte betreiben. Mitte September lagen beim Bundesverwaltungsamt erst 20 Anträge auf ein solches Zertifikat vor.
Bürger brauchen den "elektronischen Identifikationsnachweis" auf Ihrem Ausweis, wenn Sie damit bei einem Onlinehändler Ihre Identität beweisen wollen. Er ist kostenlos freigeschaltet, falls er nicht beim Abholen des Ausweises abgeschaltet wird. Wer die Funktion erst später freischalten lässt, zahlt 6 Euro dafür.
Wollen Bürger künftig auch online Verträge unterzeichnen oder sich Behördengänge ersparen, brauchen sie zusätzlich zum elektronischen Identifikationsnachweis eine qualifizierte "elektronische Signatur". Damit kann beispielsweise das Auto am heimischen Rechner umgemeldet werden. Die Signatur kann das persönliche Erscheinen ersetzen, aber auch das Postident-Verfahren, bei dem man sich bisher für Geschäfte aus der Ferne in einer Postfiliale ausweisen musste.
Auch die elektronische Unterschrift mit dem neuen Personalausweis ist bisher reine Theorie. Die qualifizierte elektronische Signatur soll über besondere Dienstleister erhältlich sein und es gibt bereits Firmen, die sie anbieten. Doch keine konnte Finanztest erklären, was die Signatur für den neuen Ausweis kosten soll und wie lange sie gültig sein wird.
Der neue Ausweis enthält den Vornamen und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift, Körpergröße und Augenfarbe. Neu ist, dass auch ein Ordens- oder Künstlername vermerkt werden kann. Die Angaben werden auch auf dem Chip im Ausweiskärtchen gespeichert, gemeinsam mit einer digitalen Version des Fotos.
Bei Bedarf können zusätzlich die Fingerabdrücke abgespeichert werden. Das macht es Polizei und Zoll bei Kontrollen leichter, den Missbrauch von gestohlenen oder verlorenen Ausweisen aufzudecken.
Um die Identifikationsfunktion im Internet nutzen zu können, wird ein Lesegerät benötigt, mit dem man die Daten vom Ausweis auf den Rechner laden kann. Mit einer Geheimnummer, die man per Post bekommt, können die Daten auf dem Rechner aufgerufen werden. Per Mausklick lässt sich in einem Eingabefeld bestimmen, welche Informationen an einen Geschäftspartner im Internet geschickt werden und welche nicht.
In den kommenden Wochen werden mehr als eine Million Basislesegeräte kostenlos verteilt. Sie sehen aus wie eine große Kreditkartenhülle und werden beispielsweise in Computerzeitschriften beiliegen. Wenn man ein Basisgerät im Handel kaufen will, kostet das etwa 30 Euro.
Möglicherweise ist es aber sinnvoll, mehr Geld in ein Lesegerät mit höherem Sicherheitsstandard zu investieren. Datenschützer warnen, dass der Einsatz der Basislesegeräte Risiken birgt. Wenn man so ein Gerät nutzt, muss die Geheimnummer über die Tastatur des Rechners eingegeben werden. Sollte der Rechner mit einem Schadprogramm infiziert sein, könnten Dritte die eingegebenen Ziffern mitlesen.
Bei teureren Geräten, den Standard- oder Komfortlesegeräten, ist diese Gefahr geringer. Denn darauf gibt es ein eigenes Zahlenfeld, über das die Geheimnummer eingetippt werden kann. Diese Geräte kosten allerdings zwischen 60 und 150 Euro.
Wenn der elektronische Identifikationsnachweis aktiviert wurde, sollt auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass der Ausweis und die Geheimnummer nicht in fremde Hände gelangen. Falls ein Basislesegerät ohne eigene Tastatur verwendet wird, sollte sichergestellt werden, dass der Computer frei von Schadprogrammen ist. So wird die Gefahr gemindert, dass Kriminelle mit Ihren Ausweisdaten im Netz unter falscher Identität auftreten und Schaden anrichten.
Bürger sollten sich schnell an Ihr Bürgeramt wenden. Wenn der Identifikationsnachweis auf dem Ausweis freigeschaltet ist, sollte man außerdem die kostenpflichtige Sperr-Hotline (Telefonnummer 01801/33 33 33 für 3,9 Cent/Min.) anrufen. Abgefragt werden Name, Geburtsdatum und Sperrkennwort. Das bekommen Ausweisinhaber zugeschickt, wenn sie die Identifikationsfunktion nutzen wollen.
Wurde der Ausweis mit der elektronischen Signatur ausgestattet, muss diese auch noch gesperrt werden. Zuständig dafür ist die Firma, bei der die Signatur erworben wurde.
Die Stiftung Warentest rät: Der alte Ausweis kann ohne Bedenken noch behalten werden. Er gilt bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Schließlich wird voraussichtlich noch einige Zeit vergehen, bis die vielen neuen Funktionen des elektronischen Ausweises im Internet wirklich genutzt werden können.