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Digitale Agenda: Europäische digitale Bibliothek Europeana soll gestärkt werden

Quelle: Pressemeldung Europäische Kommission vom 10.01.11

Der Bericht des "Ausschusses der Weisen", einer hochrangigen Reflexionsgruppe zur Digitalisierung des kulturellen Erbes Europas, wurde am 10. Januar 2011 an Neelie Kroes (für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission) übergeben. Der "Ausschuss der Weisen" setzt sich zusammen aus Maurice Lévy (Chairman und CEO des französischen Werbe- und Kommunikationsunternehmens Publicis), Elisabeth Niggemann (Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek und Vorsitzende der Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek) sowie Jacques De Decker (Schriftsteller und Ständiger Sekretär der belgischen Königlichen Akademie der französischen Sprache und Literatur).

Die Reflexionsgruppe spricht sich in ihrem Bericht für die Zielsetzung der Digitalen Agenda aus, die europäische digitale Bibliothek Europeana zu stärken und schlägt Lösungen vor, wie urheberrechtlich geschützte Werke online verfügbar gemacht werden können. In dem Bericht werden die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, sich intensiver darum zu bemühen, die in sämtlichen Bibliotheken, Archiven und Museen vorhandenen Sammlungen online ins Netz zu stellen. Zudem werden die Vorteile einer leichteren Zugänglichkeit der Kulturgüter und des Wissens Europas herausgestellt. Die in dem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen werden in die umfassende Strategie der Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa einfließen. Damit sollen Kultureinrichtungen beim Übergang in das digitale Zeitalter und bei der Suche nach wirksamen Geschäftsmodellen unterstützt werden.

Neelie Kroes erklärte: "Ich danke den drei 'Weisen' für ihre konstruktiven Vorschläge dazu, wie wir eine "digitale Renaissance" in Europa in Gang bringen können. Die Bereitstellung der Sammlungen von Museen und Bibliotheken im Netz bringt nicht nur die reiche Geschichte und Kultur Europas zur Geltung, sondern kann auch mit neuen Vorteilen bei Bildung, Innovation und der Schaffung neuer wirtschaftlicher Betätigungsfelder einhergehen. Auf diese Weise werden hochwertige Inhalte für viele Generationen ins Netz gestellt."

Die wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Berichts "Die neue Renaissance" sind:

  • Das Portal Europeana sollte zum zentralen Bezugspunkt für das kulturelle Erbe Europas im Netz werden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle mit öffentlicher Förderung digitalisierten Materialien über diese Internetseite zugänglich sind und ihre öffentlich zugänglichen Meisterwerke bis 2016 in Europeana einbringen.

  • Urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht länger gewerblich vertrieben werden, sollten online verfügbar gemacht werden. Die Digitalisierung und Verwertung dieser Werke obliegt hauptsächlich den Rechteinhabern. Falls die Rechteinhaber dies nicht tun, müssen Kultureinrichtungen die Möglichkeit haben, Material zu digitalisieren und es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wofür die Rechteinhaber eine Vergütung erhalten sollten.

  • Öffentlich-private Partnerschaften für die Digitalisierung sind zu fördern. Sie müssen transparent, nichtausschließlich und gegenüber allen Partnern gerecht sein und grenzübergreifenden Zugang zu digitalisierten Materialien für alle schaffen. Die Vorzugsnutzung von digitalisierten Materialien durch den privaten Partner sollte für längstens sieben Jahre gewährt werden.

  • Um die Erhaltung von Sammlungen in digitalisierter Form zu gewährleisten, sollte eine zweite Kopie dieser Kulturgüter bei Europeana archiviert werden. Außerdem sollte ein System entwickelt werden, bei dem kulturelles Material, das derzeit in mehreren Ländern deponiert werden muss, nur einmal zu deponieren ist.

Bereits heute bietet das Portal Zugang zu über 15 Millionen digitalisierten Büchern, Landkarten, Fotografien, Filmen, Gemälden und Musikstücken. Dies macht jedoch nur einen kleinen Teil der Werke aus, die sich im Besitz europäischer Kultureinrichtungen befinden. Bei den meisten digitalisierten Materialien handelt es sich um ältere Werke im öffentlichen Bereich, bei denen keine Rechtsstreitigkeiten wie bei urheberrechtlich geschützten Werken drohen.




Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/17&forma t=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Im Angebot der SDC seit 12.01.11 (yze)

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Nachhaltigkeit, Internationale Aspekte, Mediennutzung allgemein




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