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Entsprechend den Zielen der digitalen Agenda, die in der Strategie Europa 2020 festgelegt sind, hat die Europäische Kommission nach den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau die Verwendung öffentlicher Mittel von mehr als 1,8 Milliarden Euro für die Breitbandentwicklung genehmigt, um den wirtschaftlichen Aufschwung, ein integratives Wachstum und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern. Diese Mittel sollen dazu beitragen, dass alle Bürger in der Europäischen Union, auch in ländlichen oder abgelegenen Gebieten, Zugang zu schnellem Internet erhalten.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte dazu: "Intelligente Investitionen in schnelles und superschnelles Internet sind von entscheidender Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Steigerung der Wirtschaftsleistung und die langfristige Erschließung des Wettbewerbspotenzials der EU. Die Kommission ist entschlossen, die EU-Mitgliedstaaten bei der Beschleunigung privater und öffentlicher Investitionen in diesen Sektor zu unterstützen."
2010 erließ die Kommission eine Rekordzahl von 20 Beihilfebeschlüssen, mit denen öffentliche Mittel von insgesamt mehr als 1,8 Milliarden Euro für den Breitbandausbau genehmigt wurden. Dadurch sollen Investitionen von bis zu 3,5 Milliarden Euro in diesen Sektor mobilisiert werden. Der Gesamtumfang der 2010 genehmigten Beihilfen liegt mehr als viermal so hoch wie 2009, dieser betrug im letzten Jahr noch 406 Millionen Euro.
Die öffentliche Unterstützung in den einzelnen Ländern steht im Einklang mit den im September 2009 veröffentlichten Leitlinien über Breitbandnetze, in denen der Ansatz der Kommission in Bezug auf staatliche Beihilfen in diesem Bereich ausführlich dargelegt wird. Öffentliche Unterstützung ist notwendig, um für flächendeckende Breitbandinfrastrukturen zu sorgen und so eine digitale Kluft zwischen städtischen und ländlichen oder abgelegenen Gebieten zu vermeiden.
Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn private Investitionen durch EU-Mittel und staatliche Mittel ergänzt werden, um die derzeit gängigen und die superschnellen Breitbandnetze auf Gebiete auszuweiten, in denen kaum damit zu rechnen ist, dass die Marktteilnehmer in naher Zukunft Investitionen zu Marktbedingungen tätigen. Gute und erschwingliche Breitbandanschlüsse können den Menschen, die in solchen Gebieten leben und arbeiten, beträchtlichen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen bringen. Dies kann geschehen durch die Schaffung von Telearbeitsmöglichkeiten und einen Zugang zu elektronischen Gesundheits-, Behörden- und Lerndiensten. Die Kommission vergewissert sich bei der Prüfung öffentlicher Zuwendungen für Breitbandnetze, dass die öffentliche Unterstützung keine privaten Investitionen verdrängt und den Konkurrenzbetreibern ein wirksamer Zugang zu den subventionierten Breitbandinfrastrukturen ermöglicht wird, damit Auswahl und Qualität der Dienste steigen.
Neben den staatlichen Zuwendungen wurden im Finanzierungszeitraum 2007 bis 2013 aus den EU-Strukturfonds insgesamt 2,3 Milliarden Euro für Investitionen in Breitbandinfrastrukturen und 12,9 Milliarden Euro für Dienste der Informationsgesellschaft bereitgestellt. Zudem wurden weitere 360 Millionen Euro aus dem Fonds für ländliche Entwicklung für die Förderung der Breitbandtechnik gewährt. Die European Investment Bank (EIB) investierte 2009 insgesamt 2,3 Milliarden Euro in Breitbandinfrastrukturen (seit dem Jahr 2000 insgesamt 12 Milliarden Euro).