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Digitale Agenda: Anwendung der Grundsätze des offenen Internet soll gesichert sein

Quelle: PM EU vom 19.4.11

Die Europäische Kommission hat am 19. April 2011 den Bericht "Das offene Internet und Netzneutralität in Europa" veröffentlicht: Die Kommission wird darüber wachen, dass die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in Bezug auf Transparenz, Dienstqualität und Anbieterwechsel, die am 25. Mai 2011 in Kraft treten, so angewandt werden, dass die Einhaltung der Grundsätze des offenen und neutralen Internet in der Praxis sichergestellt ist.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte: "Ich bin fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der EU ein offenes und neutrales Internet nutzen können - und zwar ohne versteckte Beschränkungen und mit den von den Anbietern versprochenen Geschwindigkeiten. Ich bin eine überzeugte Anhängerin des Wettbewerbsgedankens, der den neuen, verbesserten Telekommunikationsvorschriften in Bezug auf Transparenz, Dienstqualität und Anbieterwechsel zugrunde liegt. In den nächsten Monaten werde ich in enger Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten genau prüfen, ob die neuen EU-Vorschriften eingehalten werden und so ein offenes Internet gewährleisten. Ende 2011 werde ich die Ergebnisse veröffentlichen und dabei auch berücksichtigen, ob bestimmte Arten des Datenverkehrs gesperrt oder gedrosselt werden. Sollten die Ergebnisse nicht zufriedenstellend sein, werde ich ohne Zögern weitergehende Maßnahmen ergreifen: Beispielsweise in Form von Leitlinien oder allgemeiner Legislativmaßnahmen, um für Wettbewerb zu sorgen und den Verbrauchern die ihnen zustehenden Wahlmöglichkeiten zu sichern. Notfalls werde ich das Sperren rechtmäßiger Dienste oder Anwendungen verbieten."

Die Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten sind ab dem 25. Mai 2011 nach EU-Recht dazu verpflichtet, die Möglichkeiten der Internet-Nutzer zu fördern, "Informationen abzurufen und zu verbreiten oder beliebige Anwendungen und Dienste zu nutzen" (Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe g der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie 2002/21/EG, geändert durch die Richtlinie 2009/140/EG). Weitere Bestimmungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Netzneutralität stehen und am 25. Mai im Rahmen der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in Kraft treten, betreffen unter anderem die folgenden Bereiche:

  • Transparenz (beispielsweise hinsichtlich etwaiger Beschränkungen des Zugangs zu Diensten oder Anwendungen und der Übertragungsgeschwindigkeit).
  • Dienstqualität (die Regulierungsbehörden können nun eine Mindestqualität vorschreiben).
  • Möglichkeiten zum Anbieterwechsel (der innerhalb eines Arbeitstages möglich sein sollte).

Transparenz

Die Verbraucher müssen ihren Internetanbieter auf der Grundlage angemessener Informationen wählen können, beispielsweise hinsichtlich möglicher Zugangsbeschränkungen für bestimmte Dienste, der tatsächlichen Übertragungsgeschwindigkeiten und möglicher Beschränkungen der Internet-Geschwindigkeiten. Nach den neuen EU-Telekommunikationsvorschriften, die am 25. Mai 2011 in Kraft treten, müssen die Verbraucher daher schon vor Vertragsabschluss über die genaue Art der Dienste, die angewandte Datenverkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstqualität sowie mögliche weitere Beschränkungen (unter anderem der Bandbreite oder der Geschwindigkeiten) informiert werden.

Sperren oder Drosseln des rechtmäßigen Internet-Datenverkehrs

Sperren kann in Form eines erschwerten Zugangs oder durch die tatsächliche Beschränkung bestimmter Dienste oder Websites im Internet erfolgen. Beispielsweise blockieren manche Anbieter mobiler Internetzugänge VoIP-Dienste. Drosseln (eine Technik zur Steuerung des Datenverkehrs und zur Verringerung von Datenstaus) kann dazu dienen, bestimmte Arten des Datenverkehrs zu verlangsamen, und so die Qualität von Inhalten, wie beispielsweise Video-Streaming eines Wettbewerbers, beeinträchtigen. Der heute veröffentlichte Bericht zeigt Fälle der Ungleichbehandlung von Daten durch bestimmte Betreiber auf. Auch wenn diese Probleme in vielen Fällen freiwillig gelöst werden konnten, sind weitere Informationen erforderlich. So soll festgestellt werden, ob vertraglich oder de facto gesperrt wurde oder ob für den Zugang zu bestimmten Diensten zusätzliche Gebühren erhoben wurden.

Datenverkehrssteuerung im Internet

Während es für die meisten Internet-Nutzer unerheblich ist, wenn eine E-Mail ihren Adressaten erst nach ein paar Sekunden erreicht, ist eine ähnliche Verzögerung bei der Online-Sprach- oder Video-Telefonie störend. In dem veröffentlichten Bericht wird daher die allgemeine Überzeugung betont, dass eine gewisse Datenverkehrssteuerung erforderlich ist, um ein reibungsloses Funktionieren des Internet-Datenverkehrs sicherzustellen und eine zuverlässig hohe Dienstqualität zu gewährleisten, insbesondere zu Zeiten einer hohen Netzauslastung. Es besteht breite Übereinstimmung darin, dass es den Betreibern gestattet sein sollte, ihre eigenen Geschäftsmodelle und -vereinbarungen festzulegen. Andererseits gibt es Bedenken, dass die Datenverkehrssteuerung missbraucht werden könnte, etwa um einem Dienst gegenüber einem anderen Vorrang zu gewähren.

Wechsel des Internet-Anbieters

Wie der Bericht der Kommission gezeigt hat, ist es entscheidend, den Verbrauchern einen einfachen Anbieterwechsel zu ermöglichen. Die neuen Telekommunikationsvorschriften über die Nummernübertragbarkeit, nach denen die Verbraucher in die Lage versetzt werden müssen, innerhalb eines Arbeitstages ihren Anbieter zu wechseln und dabei ihre Nummer zu behalten, dürften dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Die neuen Vorschriften stellen zudem sicher, dass die Bedingungen für die Vertragsbeendigung nicht von einem Anbieterwechsel abschrecken.




Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/486&form at=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Im Angebot der SDC seit 26.04.11 (yze)

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