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Digitale Agenda: Neues Telekommunikationsrecht der EU verbessert Online-Datenschutz

Quelle: Pressemeldung Europäische Kommission vom 23.05.11

Die Europäische Kommission hat in Kooperation mit ihren Mitgliedstaaten eine Umsetzung der neuen EU-Telekommunikationsvorschriften erreicht, die ab dem 25. Mai 2011 zugunsten der Bürger und Unternehmen in der EU gelten sollen. Die Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste ist eines der wichtigsten Ziele der Digitalen Agenda für Europa, daher beinhalten die neuen Vorschriften für EU-Bürger neue Rechte und Dienstleistungen bei Festnetz, Mobilfunk und Internet. Dazu gehört unter anderem das Recht für Kunden, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer wechseln zu können. Außerdem der Anspruch auf klarere Informationen über die angebotenen Dienstleistungen und ein besserer Online-Datenschutz.

Die verstärkten Aufsichtsrechte der Europäischen Kommission und neue Regulierungsbefugnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) werden zudem mehr Rechtssicherheit schaffen und damit das Wachstum der Telekommunikationsbetreiber in einem europaweiten Telekommunikationsbinnenmarkt fördern.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, sagte hierzu: "Bürger und Unternehmen sollten die Möglichkeiten, die ihnen diese neuen Vorschriften und der verstärkte Wettbewerb bei den Telekommunikationsdiensten bieten, voll ausschöpfen. Ich werde mein möglichstes tun, um sie darin zu unterstützen. Werden diese Rechte in der Praxis nicht gewährt, werde ich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um gegenüber den Mitgliedstaaten und den Telekommunikationsbetreibern dem abzuhelfen."

Die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften bieten mehr Verbraucherschutz und Wahlmöglichkeiten:

  • Festnetz- oder Mobilfunkbetreiber können innerhalb eines Werktags ohne Änderung der Telefonnummer gewechselt werden.

  • Die Vertragslaufzeit für Erstverträge beträgt höchstens 24 Monate. Betreiber sind verpflichtet, Verträge über 12 Monate anzubieten. Dies erleichtert Kunden den Wechsel, falls sie ein besseres Angebot von einem Betreiber finden.

  • Der Kunde erhält klare Informationen zu den abonnierten Dienstleistungen. Kundenverträge müssen Angaben zum Mindestniveau der Dienstleistungsqualität enthalten. Insbesondere müssen Internetkunden Informationen über die Datenverkehrssteuerung und deren Folgen für die Qualität der Dienste sowie über etwaige sonstige Einschränkungen erhalten (beispielsweise über Höchstbandbreiten, die verfügbare Verbindungsgeschwindigkeit oder die Blockierung beziehungsweise Drosselung des Zugangs zu bestimmten Diensten wie Sprachanrufe über das Internet "VoIP"). Ferner müssen Verträge Angaben zu den Kompensations- und Erstattungsleistungen erhalten, sollten diese Mindeststandards nicht eingehalten werden.

Zudem verbessern die Vorschriften den Online-Datenschutz und die Online-Sicherheit:

  • Der Datenschutz und der Schutz gegen "Spam" (unerbetene E-Mails) werden verbessert und es besteht eine Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen.

  • Für die Speicherung oder den Zugriff auf Daten in den Geräten der Nutzer (wie beispielsweise "Cookies"), die nicht im Zusammenhang mit dem aktuell angewählten Dienst stehen, gelten bessere Informations- und Zustimmungspflichten.

Größerer Zusammenhang der EU-weiten Vorschriften:

  • Die nationalen Regulierungsbehörden werden eine größere Unabhängigkeit haben: Als letztes Mittel der Befugnis können sie Telekommunikationsbetreiber mit beträchtlicher Marktmarkt dazu verpflichten, ihren Kommunikationsnetzbetrieb vom Dienstleistungsbetrieb zu trennen, damit ein diskriminierungsfreier Zugang anderer Betreiber gewährleistet ist (ohne die Pflicht zur eigentumsrechtlichen Trennung oder zur Gründung eines eigenen Unternehmens).

  • Auch wurden der Kommission zusätzliche Aufsichtsbefugnisse erteilt: Sofern sie der Auffassung ist, dass der von einer nationalen Regulierungsstelle vorgelegte Entwurf einer wettbewerbsrechtlichen Abhilfemaßnahme eine Beschränkung der Telekommunikationsdienste auf dem Binnenmarkt darstellt, kann sie eine eingehende Prüfung vornehmen und im Einvernehmen mit dem GEREK eine Empfehlung an die nationale Regulierungsbehörde aussprechen, die geplante Abhilfemaßnahme zu ändern oder zurückzuziehen. Die nationalen Regulierungsbehörden sind verpflichtet, solchen Empfehlungen soweit wie möglich nachzukommen.

Die EU-Kommission plant, Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Mitgliedstaaten einzuleiten, die die neuen Vorschriften nicht fristgerecht umgesetzt haben. Um die Mitgliedstaaten dennoch bei der Umsetzung der neuen Telekommunikationsvorschriften zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien zu verschiedenen Fragen ausgearbeitet - etwa zu Cookies und zum Universaldienst.

Hintergrund

Die überarbeiteten EU-Vorschriften für die Netze und Dienste der Telekommunikation wurden vom Europäischen Parlament und dem Rat Ende 2009 förmlich verabschiedet. Parlament und Rat vereinbarten, dass die Vorschriften von den 27 Mitgliedstaaten bis zum 25. Mai 2011 in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen.




Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/622&form at=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Im Angebot der SDC seit 25.05.11 (yze)

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Themenbereiche:
Internationale Aspekte, Datenschutz, Verbraucherschutz, Mediennutzung allgemein, Internetdienste, Internet, Mobile Nutzung, Aktivitäten der EU-Organe




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