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Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Nationale Aktionsplan umfasst rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Der Leitgedanke und das zentrale Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion. Der Hintergrund: In Deutschland leben mehr als 11,7 Prozent der Bürger mit einer Behinderung, das sind etwa 9,6 Millionen. Nur 4 bis 5 Prozent der Menschen mit Behinderungen sind von Geburt an behindert, die Mehrzahl der Behinderungen wird erst im Laufe des Lebens erworben.
Bereich Teilhabe am Arbeitsleben
Damit künftig mehr Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben können, startet die Bundesregierung die "Initiative Inklusion" (Gesamtvolumen: zusätzliche 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds). Sie wurde zusammen mit Ländern, Bundesagentur für Arbeit, Kammern sowie Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen entwickelt.
Bereich Mobilität
Die Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen. Dazu gehören 1,4 Millionen Menschen, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind. Derzeit gilt die Freifahrt in DB-Zügen nur in Verkehrsverbünden und innerhalb von 50 km um den Wohnort. Wer außerhalb dieser 50 km in einem verbundfreien Gebiet fahren will, muss dafür einen Fahrschein kaufen. Das ist ein großes Hindernis für blinde Menschen und Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Bereich inklusive Bildung
Aktuell besuchen in Deutschland nur 20,1 Prozent aller Schüler mit Förderbedarf eine Regelschule. Die Länder überarbeiten derzeit die "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland". Die gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung ist ein wichtiger Schwerpunkt. Die Bundesregierung wird eine Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung organisieren und einen Wegweiser für Eltern zum gemeinsamen Unterricht erstellen.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, erklärt dazu: "Wenn wir Inklusion ernst nehmen, dann muss sie so früh wie irgend möglich ansetzen. Durch ein sehr ausgeklügeltes Netz von Sondereinrichtungen und Sonderprogrammen haben wir auseinandergebracht, was eigentlich zusammengehört. In einigen Bundesländern gibt es schon gute Ansätze zur inklusiven Bildung, andere sind noch in der Planungsphase. Deshalb ist mir so wichtig, dass es nicht beim Aktionsplan im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung bleibt. Die Länder sollten nachziehen."
Nach einer aktuellen repräsentativen Allensbach-Umfrage im Auftrag des BMAS begrüßt eine überwältigende Mehrheit von 86 Prozent der Befragten einen Nationalen Aktionsplan. Die Befragung zeigt außerdem: