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Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verbessert Teilhabe am Arbeitsleben

Quelle: PM BMAS vom 15. Juni 2011

Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Nationale Aktionsplan umfasst rund 200 große und kleine Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Der Leitgedanke und das zentrale Handlungsprinzip ist die Idee der Inklusion. Der Hintergrund: In Deutschland leben mehr als 11,7 Prozent der Bürger mit einer Behinderung, das sind etwa 9,6 Millionen. Nur 4 bis 5 Prozent der Menschen mit Behinderungen sind von Geburt an behindert, die Mehrzahl der Behinderungen wird erst im Laufe des Lebens erworben.

Die Beispiele für Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung sind:

Bereich Teilhabe am Arbeitsleben

Damit künftig mehr Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben können, startet die Bundesregierung die "Initiative Inklusion" (Gesamtvolumen: zusätzliche 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds). Sie wurde zusammen mit Ländern, Bundesagentur für Arbeit, Kammern sowie Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen entwickelt.

  1. Ab September 2011 werden über zwei Jahre bis zu 10.000 schwerbehinderte Jugendliche intensiv auf das Berufsleben vorbereitet (40 Millionen Euro).

  2. Aktuell sind rund 5800 schwerbehinderte Menschen in einer betrieblichen Ausbildung. In den nächsten fünf Jahren werden zusätzlich 1300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen (15 Millionen Euro). Das Ziel ist ein Zuwachs von 25 Prozent.

  3. In den nächsten vier Jahren werden 4000 neue altersgerechte Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen (50plus) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.

  4. In kleinen und mittleren Unternehmen werden oft noch zu selten Menschen mit Behinderungen ausgebildet oder beschäftigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt in den nächsten zwei Jahren 5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kammern sollen künftig gezielte Mitgliedsunternehmen beraten und für mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen werben.

Bereich Mobilität

Die Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen. Dazu gehören 1,4 Millionen Menschen, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind. Derzeit gilt die Freifahrt in DB-Zügen nur in Verkehrsverbünden und innerhalb von 50 km um den Wohnort. Wer außerhalb dieser 50 km in einem verbundfreien Gebiet fahren will, muss dafür einen Fahrschein kaufen. Das ist ein großes Hindernis für blinde Menschen und Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Bereich inklusive Bildung

Aktuell besuchen in Deutschland nur 20,1 Prozent aller Schüler mit Förderbedarf eine Regelschule. Die Länder überarbeiten derzeit die "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland". Die gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung ist ein wichtiger Schwerpunkt. Die Bundesregierung wird eine Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung organisieren und einen Wegweiser für Eltern zum gemeinsamen Unterricht erstellen.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, erklärt dazu: "Wenn wir Inklusion ernst nehmen, dann muss sie so früh wie irgend möglich ansetzen. Durch ein sehr ausgeklügeltes Netz von Sondereinrichtungen und Sonderprogrammen haben wir auseinandergebracht, was eigentlich zusammengehört. In einigen Bundesländern gibt es schon gute Ansätze zur inklusiven Bildung, andere sind noch in der Planungsphase. Deshalb ist mir so wichtig, dass es nicht beim Aktionsplan im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung bleibt. Die Länder sollten nachziehen."

Behindertenpolitik im Spiegel der öffentlichen Meinung:

Nach einer aktuellen repräsentativen Allensbach-Umfrage im Auftrag des BMAS begrüßt eine überwältigende Mehrheit von 86 Prozent der Befragten einen Nationalen Aktionsplan. Die Befragung zeigt außerdem:

  1. 86 Prozent der Interviewten sehen nicht nur die Bundesregierung und die Politik, sondern auch Organisationen und Institutionen wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Medien in der Pflicht.

  2. Wichtigstes Handlungsfeld ist der Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bei Verkehrsmitteln (78 Prozent), in Kultureinrichtungen (68 Prozent) sowie in Geschäften und Restaurants (63 Prozent).

  3. Hohe Bedeutung haben für die Befragten auch die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz (68 Prozent), der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern (52 Prozent), eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Gesetzgebung (52 Prozent) und das stärkere Engagement der Wohlfahrtsverbände in diesem Bereich (51 Prozent).



Mehr erfahren Sie unter:
http://www.bmas.de/

Im Angebot der SDC seit 17.06.11 (yze)

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Themenbereiche:
Mediennutzung durch Menschen mit Behinderungen / Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen, Arbeitswelt




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