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Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Lösung des Problems der hohen Kosten bei der Nutzung von mobilen Geräten innerhalb der EU ("Roaming") vorgelegt: Kunden sollten ab dem 1. Juli 2014 einen billigeren Roamingvertrag abschließen und dennoch ihre Telefonnummer behalten können. Zudem sollen laut EU-Kommission Mobilfunkbetreiber (einschließlich Betreiber von virtuellen Mobilfunknetzen, die kein eigenes Netz besitzen) das Recht haben, die Netze anderer Betreiber in anderen Mitgliedstaaten zu regulierten Vorleistungspreisen zu nutzen. Dies soll einen Anreiz schaffen, um den Wettbewerb auf dem Roamingmarkt zu erhöhen.
Bis diese strukturellen Maßnahmen umgesetzt werden, sieht der Vorschlag eine schrittweise Senkung der aktuellen Preisobergrenzen auf der Endkundenebene für Sprach- und Text-(SMS) Dienste sowie eine neue Obergrenze bei den Endkundenpreisen für mobile Datendienste vor. Die Preise für Roamingkunden, die im Ausland unterwegs sind, sollten dann ab 1. Juli 2014 wie folgt aussehen: Höchstens 24 Cent/Minute für einen ausgehenden Anruf, maximal 10 Cent/Minute für einen eingehenden Anruf, maximal 10 Cent für das Versenden einer Textnachricht und maximal 50 Cent pro Megabyte (MB) für das Herunterladen von Daten oder das Surfen im Internet.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Dieser Vorschlag stellt auf die eigentliche Ursache des Problems ab, das heißt auf den mangelnden Wettbewerb auf den Roamingmärkten, da er den Kunden mehr Wahlmöglichkeiten gibt und alternativen Betreibern leichteren Zugang zum Roamingmarkt verschafft. Mit ihm würden auch die Preise für das Datenroaming, die den Betreibern derzeit phänomenale Gewinnspannen bescheren, sofort sinken".
Mit dem Vorschlag soll das in der Digitalen Agenda für Europa festgelegte Ziel, die Tarife von Roaming- und Inlands-Mobilfunkdiensten bis 2015 weitgehend anzugleichen, erreicht werden. Dieses Ziel wird erfüllt, wenn den Verbrauchern infolge des Wettbewerbs auf den Mobilfunkmärkten eine schnelle und einfache Auswahl an Roamingdiensten zu gleichen oder fast gleichen Preisen wie auf einem Inlandsmarkt geboten wird. Der Vorschlag wird zur Annahme an das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat weitergeleitet.
Nach der neuen Verordnung müssten die Betreiber den Kunden beim Grenzübertritt in einen anderen Mitgliedstaat nach wie vor Informationen über die Roamingpreise zur Verfügung stellen, die Verbraucher hätten jedoch die Möglichkeit, den Erhalt dieser Informationen auf einfache Weise abzubestellen.