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EU-Kommission: Wettbewerb auf Roamingmärkten sollte erhöht werden, um Verbraucherpreise zu senken

Quelle: Pressemeldung EU-Kommission vom 06.07.11

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Lösung des Problems der hohen Kosten bei der Nutzung von mobilen Geräten innerhalb der EU ("Roaming") vorgelegt: Kunden sollten ab dem 1. Juli 2014 einen billigeren Roamingvertrag abschließen und dennoch ihre Telefonnummer behalten können. Zudem sollen laut EU-Kommission Mobilfunkbetreiber (einschließlich Betreiber von virtuellen Mobilfunknetzen, die kein eigenes Netz besitzen) das Recht haben, die Netze anderer Betreiber in anderen Mitgliedstaaten zu regulierten Vorleistungspreisen zu nutzen. Dies soll einen Anreiz schaffen, um den Wettbewerb auf dem Roamingmarkt zu erhöhen.

Bis diese strukturellen Maßnahmen umgesetzt werden, sieht der Vorschlag eine schrittweise Senkung der aktuellen Preisobergrenzen auf der Endkundenebene für Sprach- und Text-(SMS) Dienste sowie eine neue Obergrenze bei den Endkundenpreisen für mobile Datendienste vor. Die Preise für Roamingkunden, die im Ausland unterwegs sind, sollten dann ab 1. Juli 2014 wie folgt aussehen: Höchstens 24 Cent/Minute für einen ausgehenden Anruf, maximal 10 Cent/Minute für einen eingehenden Anruf, maximal 10 Cent für das Versenden einer Textnachricht und maximal 50 Cent pro Megabyte (MB) für das Herunterladen von Daten oder das Surfen im Internet.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Dieser Vorschlag stellt auf die eigentliche Ursache des Problems ab, das heißt auf den mangelnden Wettbewerb auf den Roamingmärkten, da er den Kunden mehr Wahlmöglichkeiten gibt und alternativen Betreibern leichteren Zugang zum Roamingmarkt verschafft. Mit ihm würden auch die Preise für das Datenroaming, die den Betreibern derzeit phänomenale Gewinnspannen bescheren, sofort sinken".

Mit dem Vorschlag soll das in der Digitalen Agenda für Europa festgelegte Ziel, die Tarife von Roaming- und Inlands-Mobilfunkdiensten bis 2015 weitgehend anzugleichen, erreicht werden. Dieses Ziel wird erfüllt, wenn den Verbrauchern infolge des Wettbewerbs auf den Mobilfunkmärkten eine schnelle und einfache Auswahl an Roamingdiensten zu gleichen oder fast gleichen Preisen wie auf einem Inlandsmarkt geboten wird. Der Vorschlag wird zur Annahme an das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat weitergeleitet.

Der Kommissionsvorschlag soll dem derzeit mangelnden Wettbewerb und der mangelnden Verbraucherwahl wie folgt entgegenwirken:

  • Alternativen Betreibern soll der Eintritt in die Roamingmärkte erleichtert werden, indem ihnen die Netzbetreiber in anderen Mitgliedstaaten Zugang zu ihren Netzen zu regulierten Vorleistungspreisen gewähren müssten. Dies würde zu mehr Wettbewerb zwischen den Betreibern auf den Roamingmärkten führen und auf diese Weise mehr Anreize für sie schaffen, Kunden attraktivere Preise und Dienstleistungen anzubieten.

  • Verbraucher könnten unabhängig von ihrem nationalen Anbieter einen alternativen Anbieter von Roamingdiensten wählen. Bei jedem Grenzübertritt eines Kunden würde dieser automatisch zu dem von ihm gewählten Roaminganbieter wechseln, wobei er seine Nummer und seine SIM-Karte behalten würde. Dies würde für mehr Transparenz sorgen und den Kunden den Vergleich ermöglichen, wo sie die besten Roamingangebote bekommen.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht daher in ersten Schritten vor:

  • Eine neue Preisobergrenze auf Endkundenebene für das Datenroaming einzuführen, die bis Mitte 2016 gelten würde. Damit würde gewährleistet, dass Nutzer von mobilen Geräten für den Zugang zum Internet über Mobilfunknetze im Ausland online gehen könnten, ohne dass extrem hohe Rechnungen zustande kommen. Die Kommission schlägt vor, dass Verbraucher ab dem 1. Juli 2012 maximal 90 Cent pro heruntergeladenes Megabyte (MB) bezahlen.

  • Die Preisobergrenzen auf der Endkundenebene für Roaming-Sprachdienste und Roaming-Nachrichten(SMS)-Dienste beizubehalten. Diese Preisobergrenzen würden für alle Roamingdienste nach und nach sinken und auch bis Mitte 2016 gelten.

  • Den Schutz vor "Rechnungsschocks" im Zusammenhang mit dem Datenroaming beizubehalten. Die monatlichen Rechnungen von Verbrauchern und Geschäftsreisenden für den Datenverkehr über Mobilfunknetze im Ausland würden auf 50 Euro begrenzt bleiben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer anderen Regelung zugestimmt hat.

  • Die Preisobergrenzen auf der Vorleistungsebene zwischen den Betreibern für alle Roamingdienste (Sprache, SMS und Daten) würden bis 2022 bestehen bleiben, um ein berechenbares Investitionsumfeld für alternative Betreiber zu schaffen. Die Preisobergrenzen auf der Vorleistungsebene könnten jedoch vor dem Jahr 2022 aufgehoben werden, wenn die Marktdaten erkennen lassen, dass sich ein ausreichender Wettbewerb entwickelt hat.

Nach der neuen Verordnung müssten die Betreiber den Kunden beim Grenzübertritt in einen anderen Mitgliedstaat nach wie vor Informationen über die Roamingpreise zur Verfügung stellen, die Verbraucher hätten jedoch die Möglichkeit, den Erhalt dieser Informationen auf einfache Weise abzubestellen.




Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/835&form at=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Im Angebot der SDC seit 07.07.11 (yze)

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Themenbereiche:
Internationale Aspekte, Mediennutzung allgemein, Internetzugang, Internetdienste, Internet, Mobile Nutzung, Aktivitäten der EU-Organe




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