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Jugendschutz auf alle elektronischen Angebote ausdehnen
Quelle: wt-bp vom 03.12.01
Nach einjährigen Verhandlungen haben sich jetzt Bund und Länder erst einmal im Grundsatz auf verschärfte Jugendschutz- Bestimmungen im Internet geeinigt.
Die Leiter/innen der Staats- und Senatskanzleien der Länder hatten sich am Donnerstag in Berlin bei einem Treffen mit dem Chef des Bundeskanzleramtes, Frank Walter Steinmeier, geeinigt: Die Empfehlungen, die laut Bundespresseamt bis Ende des Jahres endgültig abgestimmt werden, sollen den Ministerpräsidenten als Beschlussvorlage für ein Gespräch mit Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) dienen. Ziel ist nach Angaben aus Dresden ein Staatsvertrag zum Jugendschutz.
Vorgestellt hat man sich beispielsweise, dass die Anbieter/in geschlossene Nutzer/innnegruppen schaffen soll, denen bei jugendgefährdenden Inhalten ein Filter vorgeschaltet werden müsse.
Diese Reglung wird u.a. von der FDP-Fraktion als "absolut untauglich" kritisiert. Praxisnäher seien "individuelle, teilnehmerautonome Filtersysteme", mit denen beispielsweise
Eltern bedenkliche Inhalte von einzelnen Rechnern fern halten könnten.
Die Regelung, wonach jugendgefährdende Inhalte künftig nur noch zwischen 23.00 und 06.00 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht werden dürfen, ist nach Angaben von dpa nicht Inhalt der Vereinbarung.
Die Empfehlung sieht laut dpa vor, den Jugendschutz auf alle elektronischen Angebote auszudehnen. Anbieter von Medien- und Telediensten dürften jugendgefährdende Angebote Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich machen. Für unbedenkliche Inhalte solle die Möglichkeit einer elektronischen Kennzeichnung eingerichtet werden.
Zwischen den Chefs der Regierungszentralen der Länder besteht weitestgehend Einigkeit, dass der Jugendschutz vereinheitlicht und bei den Ländern angesiedelt werden soll. Dazu solle als zentrale Aufsichtsstelle eine "Kommission für den Jugendmedienschutz" eingerichtet werden.
Im Angebot der SDC seit 05.12.01
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