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Jugendschutz im Web soll effektiver werden

Quelle: dpa und c`t vom 31.12.01

Seit Juni 2001 gibt es die baden-württembergische Aufsichtsbehörde für Jugendmedienschutz, die am Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt ist. Grundlage dafür ist der Mediendienste-Staatsvertrag der Bundesländer von 1997. Danach können Inhalte im Internet, die geeignet sind, das körperliche, seelische und geistige Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, mit Sperrung und Untersagung sowie mit Bußgeldern von bis zu einer Million Mark geahndet werden.

In 39 Fällen ist Braun bisher tätig geworden. Zumeist habe es sich dabei um pornografische und rechtsextremistische Inhalte von kleinen Anbietern gehandelt. "Da sind dann zum Beispiel Sex mit Tieren, Symbole aus dem Dritten Reich oder Hetzparolen gegen Ausländer auf diesen Seiten", sagte Braun. Große Anbieter hätten meist ein Interesse, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten.

Als Problem bei der Verfolgung von Anbietern, die es mit dem Jugendschutz nicht ernst nähmen, nannte Braun vor allem die lange staatsanwaltschaftliche oder polizeiliche Ermittlungsdauer. "Viele der Seiten, mit denen wir uns befassen, bauen sich ständig um, manchmal sogar stündlich, so dass man Schwierigkeiten hat, nachträglich etwas zu beweisen". Außerdem sei in manchen Fällen "jeder Tag zu viel, an dem Kinder oder Jugendliche auf solche Inhalte stoßen können".

Hinweise auf jugendgefährdende Inhalte im Internet bekommt Braun von der Mainzer Zentralstelle für Jugendschutz in den Mediendiensten, kurz jugendschutz.net, die von den Bundesländern eingerichtet wurde. "Da gehen so viele Beschwerden ein, dass sie mit der Aufarbeitung und Recherche kaum noch nachkommen", sagte Braun. Die Absender berichteten unter anderem von für Kinder und Jugendliche frei zugängliche Seiten mit Anleitungen zum Waffenbau oder zum Selbstmord. "Dafür müssen funktionierende Altersbeschränkungen oder Filter entwickelt werden", forderte Braun.

Schwierig wird die Verfolgung von frei zugänglichen jugendgefährdenden Inhalten im Internet vor allem auch dann, wenn sich die Anbieter der Seiten im Ausland befinden. "Die Meinungsfreiheit ist in den USA ein weites Feld, und bei Pornografie legen die Skandinavier und die Holländer andere Kriterien für den Jugendschutz an als wir hier in Deutschland".


Im Angebot der SDC seit 31.12.01

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Themenbereiche:
Jugendschutz, Filterverfahren, Mediennutzung durch Kinder / Aktivitäten für Kinder, Mediennutzung durch Jugendliche / Aktivitäten für Jugendliche




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