Bereich net.werker Bereich Experten Bereich Presse Bereich Einsteiger Bereich Experten
Logo der Stiftung Digitale Chancen
Über d. Stiftung
Service für Experten
Schrift ändern  
Schriftgrad 1Schriftgrad 2Schriftgrad 3
   Start  Suche News  Termine Forum  Newsletter  Broschüren  Kontakt


E-Government/E-Democracy > Artikel
Zugangsorte finden:
:   

  ::  detailliert suchen
  ::  Zugangsort melden

Schweizer Bundesrat nimmt zu E-Voting Stellung

Thomas Schauer

Schweizer Wappen
Am 9. Januar 2002 veröffentlichte der Schweizer Bundesrat einen Bericht über Chancen, Risiken und Machbarkeiten eines Vote electronique. Darin stellt er die Vorteile der elektronischen Stimmabgabe den Nachteilen gegenüber und spricht eine Reihe von Empfehlungen aus. Zu den Vorteilen zählt der Bundesrat die Erleichterung der Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen. Damit könnten die Bürgerinnen und Bürger die Stimmabgabe zeitlich und räumlich flexibler gestalten. Auch die Tatsache, dass die Wahlbeteiligung vielerorts nach der Einführung der Briefwahl gestiegen sei, spreche für die elektronische Alternative (Allerdings werden auch kritische Experten zitiert, die ein Steigerungspotential der Stimmbeteiligung von weniger als 2% erwarten). Als besonderer Vorteil wird es jedoch angesehen, dass es beim Vote electronique möglich sei, die Bürgerinnen und Bürger zu bitten, auch eine Reihe von Fragen zu beantworten und so ein besseres Bild von ihren Motivationen und Meinungen zu erhalten. Und schließlich wird der Vorteil durch den Wissens- und Technologievorsprung hervorgehoben, den sich die Schweiz durch eine Vorreiterrolle sichern könne.

Den positiven Aspekten werden auch Risiken gegenübergestellt. Zum einen sei die Entritualisierung des Abstimmungsvorgangs möglich:"Wenn nun Abstimmungen über die gleichen Kanäle und in der gleichen medialen Einkleidung erfolgen wie gewöhnliche Internetangebote und Meinungsumfragen, birgt dies das Risiko, dass sich die politischen Entscheidungs- und Mitteilungsformen nicht mehr von den übrigen Internet-Angeboten unterscheiden." Ausserdem läßt sich das Verbot der Einflußnahme bei der Stimmabgabe durch Propaganda im Stimmlokal nicht mehr so einfach durchsetzen. Es wäre zum Beispiel möglich, dass einzelne Interessengruppen direkte Links von ihren Webseiten zu den Abstimmungsseiten etablieren und die Bürgerinnen und Bürger zu einer unüberlegten Stimmabgabe verleiten. Auch könnte es durch die geringeren Kosten zum Beispiel für Unterschriftensammlungen im Internet zu einer massiver Zunahme der Abstimmungen kommen, die das System lahmlegen und blockieren könnte. Als nicht ausreichend gelöst wird auch die Sicherheitsfrage angesehen:
"Es gibt Missbrauchsgefahren, gegen die Lösungen gefunden werden müssen. Dritte könnten die neuen Technologien missbrauchen und in das Abstimmungsgeschehen eingreifen. Der gegenwärtige Stand der Informatik lässt es beispielsweise zu, dass irgendjemand ein Programm entwickelt, welches eine bestimmte Anzeige auf dem Bildschirm erscheinen lässt, etwas abweichendes speichert und wieder etwas anderes ausdruckt. Allfällige technische Pannen und Fehlerquellen sind bei der elektronischen Stimmabgabe schwieriger zu eruieren als bei herkömmlichen Verfahren, und die öffentliche Kontrolle über Nachzählungen wird erschwert. Auch die elektronische Stimmabgabe und Unterzeichnung von Initiativen, Referenden und Nationalratswahlvorschlägen bieten erhebliche technische Sicherheitsprobleme. Auch wenn heute viele der technischen Probleme bekannt sind, bedeutet dies noch nicht, dass diese auch gelöst werden können. Können grundlegende Zweifel der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Zuverlässigkeit der elektronischen Ausübung der politischen Rechte nicht aus dem Weg geräumt werden, gefährdet dies das Funktionieren des demokratischen Systems."

Der Bundesrat zieht eine Reihe von Konsequenzen aus den Überlegungen:
-Die bisherigen Formen der Stimmabgabe wie Urnengang und Briefwahl müssen als Alternativen beibehalten werden. Es werde immer Personen geben, die wenig oder keinen Zugang zum Internet hätten.
-Die Einführung des optionalen Vote electronique sollte schrittweise erfolgen. Zunächst bei Abstimmungen, später auch bei Wahlen und bei Unterschriftensammlungen.
- Vote electronique dürfe nicht bereitgestellt werden, ohne dass die Fragen der Sicherheit, des Stimmgeheimnisses und der Verhinderung von Missbräuchen gelöst seien.



Mehr erfahren Sie unter:
http://e-gov.admin.ch

Im Angebot der SDC seit 17.01.02 (tsc)

Verwandte
Themenbereiche:
Internationale Aspekte, E-Government




 Nach oben

Copyright 2012, SDC.