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Online-Behördendienste: Europa kommt mit E-Government gut voran
der Europäischen Kommission
Die jüngste Studie der Europäischen Kommission über elektronische Behördendienste (E-Government) in Europa belegt deutliche Fortschritte seit der letzten Erhebung im Oktober 2001. Danach hat sich die Zugänglichkeit und Interaktivität der öffentlichen Dienste über das Internet um 10 Prozentpunkte auf 55 % verbessert. Die vorliegende Studie(1) wurde im April 2002 im Rahmen der eEurope-Benchmarking-Initiative der Kommission durchgeführt und erfasst zwanzig grundlegende öffentliche Dienstleistungen in den 15 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen und in der Schweiz. Seit dem Beginn des ersten eEurope-Aktionsplans im Jahr 2000 gehört die elektronische Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen über das Internet zu den Schwerpunkten der eEurope-Initiative der EU, weil dadurch nicht nur den Bürgern und Unternehmen das Leben erleichtert, sondern auch die Gesamtentwicklung der Informationsgesellschaft in Europa vorangetrieben wird. Auch im zweiten eEurope-Aktionsplan, dessen Startschuss am 21.22. Juni 2002 auf dem europäischen Gipfel in Sevilla fällt, werden elektronische Behördendienste einen großen Stellenwert haben. Das Benchmarking, also die vergleichende Bewertung der erreichten Ergebnisse, ist in beiden Aktionsplänen vorgesehen und hilft den Ländern bei der Ermittlung empfehlenswerter Verfahren, der Steuerung der politischen Entwicklung und beim Vergleich ihrer Leistungen. In dieser Studie wurde eine repräsentative Auswahl von mehr als 10 000 Anbietern öffentlicher Dienstleistungen aus den 18 beteiligten Ländern bewertet.
Nach der Studie sind über 80 % der erfassten öffentlichen Dienstleistungen über das Internet zugänglich. Dies ist eine Steigerung um 6,5 % im Vergleich zu den Ergebnissen von Oktober 2001, die im November 2001 auf der Ministerkonferenz „E-Government Von der Politik in die Praxis" vorgestellt wurden. Die Interaktivität und damit der Reifegrad dieser Dienste wurde anhand einer vierstufigen Einteilung bewertet: „Information", „einseitige Interaktion", „beidseitige Interaktion" und „vollständige Transaktion".
Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied erläutert hierzu: „E-Government gehört zu den Prioritäten in Europa. Ein großes Hemmnis ist noch immer der Mangel an echter Interaktivität. Sie ist jedoch der Schlüssel zu einem modernen öffentlichen Dienst. Zur Verbesserung der Effektivität reicht es eben nicht aus, öffentliche Dienste einfach nur ins Internet zu stellen.
Wie in der Privatwirtschaft muss auch im öffentlichen Dienst der für den Bürger sichtbare Wandel mit einer Neustrukturierung der verwaltungsinternen Abläufe und mit einer Investition in die Mitarbeiter einher gehen."
Insgesamt sind 55 % (mit Schweiz 54 %) der öffentlichen Dienstleistungen in den untersuchten Ländern online zugänglich, die Hälfte davon sind schon auf gutem Wege zur vollen Transaktionsfähigkeit. Im Vergleich zu den 45 % von Oktober 2001 belegt die Studie damit deutliche Fortschritte in einem sehr kurzen Zeitraum.
Gleichzeitig bestehen jedoch große Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten öffentlicher Dienste. Von den erfassen Dienstleistungen richten sich 12 an die Bürger und 8 an die Unternehmen. Insgesamt sind die Dienste für Unternehmen besser ausgebaut als die für die Bürger (68 % gegenüber 47 %) und entwickeln sich auch schneller weiter. Die einnahmeorientierten Dienste (Steuern, Sozialbeiträge) sind am besten entwickelt (79 %), dann kommen Meldedienste (Autoanmeldung, Unternehmensgründung) sowie soziale Leistungen (Sozialversicherung). Die Dienste im Zusammenhang mit Dokumenten und Genehmigungen (Führerschein, Reisepässe usw.) sind am wenigsten ausgebaut (41 %).
Trotz der bedeutenden Fortschritte in fast allen Ländern, gibt zwischen ihnen riesige Unterschiede in einer Spannbreite von 22 % bis 85 %.
Es ergeben sich folgende hauptsächliche Schlussfolgerungen:
Straff durchorganisierte öffentliche Dienste wie die Erhebung von Steuern, für die meist die Zentralregierung zuständig ist, sind am besten elektronisch ausgebaut und haben die meisten Fortschritte zu verzeichnen.
Relativ einfache öffentliche Dienste, die häufig auf lokaler Ebene organisiert werden, z. B. öffentliche Bibliotheken, kommen mit nutzerorientierten Portallösungen gut voran. Komplexere Dienstleistungen, z. B. im Bereich der Sozialbeiträge, erfordern jedoch eine Umstellung der internen Verwaltungsabläufe, bevor sie interaktiv über das Internet angeboten werden können.
Öffentliche Dienste auf lokaler Ebene, die mit komplizierten Verfahren verbunden sind, beispielsweise die Erteilung von Umweltgenehmigungen, kommen meist noch nicht über die erste Stufe („Information") hinaus. Fortschritte wurden hier jedoch mit Portallösungen in Verbindung mit zentralen Informations- und Formularangeboten erzielt. Der Ausbau dieser Dienste bis zur vollständigen Transaktionsfähigkeit setzt eine umfassende Neugestaltung der Verwaltungsabläufe voraus.
Europa ist demnach beim Ausbau der elektronischen Behördendienste gut vorangekommen. Voraussetzung für die vollständig elektronische Abwicklung aller Vorgänge in einer bürger- und unternehmensfreundlichen Verwaltung ist jedoch, dass die derzeitigen Anstrengungen fortgesetzt und mit der Umgestaltung und Vereinfachung der verwaltungsinternen Abläufe verbunden werden.
Neben der Durchführung vergleichender Bewertungen und der Unterstützung von E-Government-Vorhaben fördert die Kommission den Austausch empfehlenswerter Verfahren und vergibt in diesem Zusammenhang einen „eEurope-Preis für innovative elektronische Behördendienste". Durch diese Auszeichnung möchte sie dazu beitragen, dass die nationalen, regionalen und lokalen Behörden in Europa die Qualität und Zugänglichkeit ihrer öffentlichen Dienstleistungen anhand ausgezeichneter und kreativer Lösungen für den Einsatz der Technologien der Informationsgesellschaft verbessern. Die ersten Preise sollen auf den für nächstes Jahr geplanten Konferenzen über elektronische Behördendienste (E-Government) und die Online-Gesundheitsfürsorge (E-Health) verliehen werden.
(1)Diese im Auftrag der Kommission von Cap Gemini Ernst & Young angefertigte Studie kann im Newsroom zur Informationsgesellschaft eingesehen werden: HYPERLINK "http://europa.eu.int/information_society/eeurope/benchmarking/list/2002/index_en.htm" http://europa.eu.int/information_society/eeurope/benchmarking/list/2002/index_en.htm (englisch).
Mehr erfahren Sie unter:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&do c=IP/02/901|0|RAPID&lg=DE&display=
Im Angebot der SDC seit 27.06.02 (tsc)
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