Barrierefreiheit im Internet - juristische Aspekte
Alexander Drewes,Rechtsreferate des "Netzwerkes Artikel 3 e.V." Artikelverweis auf JUR PC, Internetmagazin der Rechtsinformatik
Barrierefreiheit im Internet bedeutet für behinderte Menschen, dass sie das Medium in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und regelmäßig ohne fremde Hilfe nutzen können müssen. Der Autor beleuchtet die juristischen Aspekte der Barrierefreiheit.