Beim Arbeitnehmerdatenschutz darf es nicht bei Ankündigungen bleiben
Quelle: Pressemitteilung Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar sieht Handlungsbedarf insbesondere in Punkten, die in einem eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt werden sollten