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Jugendschutz im Internet - alles neu im nächsten Jahr

Quelle: Pressemitteilung der KJM vom 01.12.04

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 23.11.2004 in Erfurt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) für den Bereich der Telemedien unter Bedingungen und Auflagen anerkannt.

Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle können nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für Rundfunk und Telemedien gebildet werden. Sie überprüfen die Einhaltung der Bestimmungen des JMStV bei ihren Mitgliedern.

Ordentliche Mitglieder der FSM sind derzeit AOL Deutschland GmbH und Co KG, Amango pure Entertainment GmbH, camPoint AG, Cybits GmbH, DBM-Videovertrieb GmbH, Deutsche Telekom AG, Inter Publish GmbH, t-info GmbH und T-Online International AG. Besteht bei Angeboten dieser Mitglieder ein Verdacht auf einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen, ist zunächst die FSM damit zu befassen.

Deren Entscheidung ist bindend, solange sie den rechtlichen Beurteilungsspielraum nicht überschreitet. 'Jetzt kann das Modell der 'regulierten Selbstregulierung' auch im Internet praktiziert werden. Wir gehen davon aus, dass damit eine Verbesserung des Jugendschutzes verbunden ist', so KJM-Vorsitzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Die Anerkennung wurde unter der Bedingung ausgesprochen, dass die FSM die vorgelegte Verfahrensordnung umgestaltet, indem sie sich insbesondere zur Dokumentation ihrer Prüfungen verpflichtet und sicherstellt, dass die KJM über laufende Verfahren und Maßnahmen informiert wird.

Modellversuche mit ICRAdeutschland und jugendschutzprogramm.de

Darüber hinaus hat die KJM zu zwei Anträgen im Bereich der Jugendschutzprogramme Entscheidungen getroffen. Jugendschutzprogramme sind technische Mittel, bei deren Einsatz es Anbietern erlaubt ist, entwicklungsbeeinträchtigende Angebote im Internet zu verbreiten. Die KJM hat sowohl das System 'ICRAdeutschland' des 'Konsortiums von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden' als auch das System 'jugendschutzprogramm.de' des Vereins Jus Prog e.V. für einen befristeten Modellversuch für die Dauer von jeweils 18 Monaten zugelassen.

Solche Modellversuche können nach dem JMStV zugelassen werden, um neue Verfahren, Vorkehrungen oder technische Möglichkeiten zur Gewährleistung des Jugendschutzes zu erproben.

Im Rahmen der Modellversuche müssen die Antragsteller Tests hinsichtlich der Funktionsfähigkeit, der Filterleistung, der Handhabbarkeit und der Akzeptanz ihrer Systeme durchführen. Bestandteil jedes Modellversuchs ist eine begleitende und abschließende Evaluation, die in Abstimmung zwischen den Antragstellern und der KJM erfolgt. Zudem sind von den Antragstellern verschiedene Auflagen zu beachten, deren Einhaltung von der KJM überprüft wird. Abhängig vom Ergebnis eines Modellversuchs kann das betreffende Jugendschutzprogramm nach Ablauf der Frist eine Anerkennung durch die KJM erhalten.

Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien

Die KJM hat weiterhin Bewertungskriterien für Rundfunk- und Telemedien-Angebote erarbeitet. Aufgrund der neuen Bestimmungen im JMStV war es notwendig geworden, den ursprünglichen 'Bewertungsleitfaden für die Programmaufsicht im Rundfunk' der Landesmedienanstalten zu überarbeiten, an die neue Rechtslage anzupassen und Bewertungskriterien für Telemedien zu formulieren. Die Kriterien sind der Orientierungsmaßstab für die Prüfung entwicklungsbeeinträchtigender und entwicklungsgefährdender Angebote (z.B. Gewalt- und Sexualdarstellungen ) bzw. unzulässiger Angebote (z.B. Verstoß gegen die Menschenwürde, Pornografie).

Die KJM wird die 'Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien' zunächst mit den Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) und FSM diskutieren.


Mehr erfahren Sie unter:
http://www.alm.de/gem_stellen/gem_stellen_kjm.htm#kjm

Im Angebot der SDC seit 17.12.04 (jcr)

Verwandte
Themenbereiche:
Jugendschutz, Filterverfahren, Mediennutzung durch Kinder / Aktivitäten für Kinder, Mediennutzung durch Jugendliche / Aktivitäten für Jugendliche







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