Das Internet wird zunehmend zur gesellschaftlichen Normalität. Auch Versicherungen nehmen dies zur Kenntnis und schließen jetzt mögliche im Kontext des Internet auftauchende Schadensfälle ein. So wird der Schutz vor Schäden durch Computerviren aktuell von zwei Versicherungen aufgegriffen:
Privatpersonen sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung der
HUK-COBURG nun versichert, wenn sie durch die unwissentliche Weitergabe von Computerviren und Würmern Schaden auf fremden Rechnern anrichtet.
Die Versicherung verweist dabei auf die Schadenshaftung, die auch für den unwissentlichen Versand von Malware gelte. Allerdings gibt es unserer Recherche zufolge, derzeit keinen einzigen gerichtlich dokumentierten Fall, wo eine Privatperson in diesem Zusammenhang strafverfolgt wurde.
Bilanzierend kann man also feststellen, dass der Einschluss sicherlich nicht schadet und dem Sicherheitsbedürfnis einiger Internetnutzer durchaus entgegenkommt. Das Sicherheitsgefühl im Internet kann dadurch verbessert werden. Aber eine an der Realität orientierte Notwendigkeit für diese Versicherung kann man wohl nicht zwingend feststellen.
Einen Versicherungsschutz speziell für IT-Dienstleister bietet die
VHV an.
IT-Dienstleister können sich mit einem laut Anbieter auf dem deutschen Markt einzigartigen Angebot auch gegen Schäden absichern, die Malware auf ihren Rechnern verursacht. Die Erweiterte Softwareversicherung in der Produktgruppe 'IT-PROTECT' hat allerdings zentrale Einschränkungen: Versichert ist der Kunde nur, wenn es sich um Programme und Dateien mit Schadenfunktion handelt, deren schädigende Wirkungen sich ausschließlich und zielgerichtet auf den Versicherungsnehmer auswirken. Das bedeutet, dass Schäden durch Massenversendung von Viren, ausgeschlossen sind. Dies allerdings ist die bei Weitem häufigste Versendungsform von Malware.
(Zur News vom 23.3.05)